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IGNORED

CH - Waffe mit Arbeitsfahrezug mitnhemen


Cupra

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Weiss wer wie das n der SChweiz ist? Ich bin beruflich mitm LKW unterwegs. Wenn ich während der Woche zum Schiessen will, hab ich keine Möglichkeit, die Waffe zu Hause zu holen, und dann hinzu fahren (run 1 Stunde und 80 km Weg dafür).

Darf ich jetzt die Munition und das andere Zeug im abgeschlossenen Auto auf dem abgeschlossenen Firmeneglände lassen, und die Waffe ohne Magazin oder sonstiges im original Waffenkoffer, der in einem mit Zahlenschloss gesicherten Lederkoffer ist im LKW den Tag über mitnehmen oder geh das nicht?

Geschrieben

Weiss wer wie das n der SChweiz ist? Ich bin beruflich mitm LKW unterwegs. Wenn ich während der Woche zum Schiessen will, hab ich keine Möglichkeit, die Waffe zu Hause zu holen, und dann hinzu fahren (run 1 Stunde und 80 km Weg dafür).

Darf ich jetzt die Munition und das andere Zeug im abgeschlossenen Auto auf dem abgeschlossenen Firmeneglände lassen, und die Waffe ohne Magazin oder sonstiges im original Waffenkoffer, der in einem mit Zahlenschloss gesicherten Lederkoffer ist im LKW den Tag über mitnehmen oder geh das nicht?

Also das Firmengelände ist privates Gelände, dazu kommt das du deine Waffe sicher aufbewahren musst.

Ich würde sagen das geht solang du den Verschluss mitnimmst.

Wenn du sicher gehen willst, Protell anfragen.

Joker

Geschrieben

Was is Protel?

Heisst das jetzt, ich kann die Glock den ganzen Tag mitschleppen bzw im LKW lassen oder ist das schonn nen Verstoss gegens Waffengesetz?

Geschrieben

Was is Protel?

Heisst das jetzt, ich kann die Glock den ganzen Tag mitschleppen bzw im LKW lassen oder ist das schonn nen Verstoss gegens Waffengesetz?

Du suchst aber nicht zufällig nach einer plausiblen Erklärung, Waffe und Mun ständig dabei zu haben, ohne eine Erlaubnis zu haben, die Waffe führen zu dürfen, oder?

:wub:

mfg

Ralf

Geschrieben

Ne, Munition, Magazine und das alles bleibt den Tag über im Auto in der Firma. Nur die Waffe selber lass ich ungern dort. Die würd dann eben in 2 Koffern verpackt im Staufach mitfahren. Abends dann ins Auto und ab zum Schiessen.

Müsst ich abends nach dem Arbeiten noch mal heim, die Waffe holen udn zum Schiessen, dan würd sich das von der zeit nicht mehr ausgehen. :( Das wär auch immer nur am Montag :D

Weiss nur nedd, ob ich die Waffe eben so mitnehmen darf oder nicht.

Geschrieben

Ne, Munition, Magazine und das alles bleibt den Tag über im Auto in der Firma. Nur die Waffe selber lass ich ungern dort. Die würd dann eben in 2 Koffern verpackt im Staufach mitfahren. Abends dann ins Auto und ab zum Schiessen.

Müsst ich abends nach dem Arbeiten noch mal heim, die Waffe holen udn zum Schiessen, dan würd sich das von der zeit nicht mehr ausgehen. :( Das wär auch immer nur am Montag :D

Weiss nur nedd, ob ich die Waffe eben so mitnehmen darf oder nicht.

Nach meinen Infos über Schweizer Rechte ist das erlaubt. Wenn die Waffe eben nicht direkt

zugriffsbereit ist.

Brauch man nicht auch nen Europäischen Feuerwaffenpass?

Geschrieben

Okay, dann nehm ich das heute mal so mit und versuch den Waffenexperten ans Telefon zu bekommen... aber ich glaub,der hat 2 Wochen Urlaub noch :(

Zugriffsbereit ist die definitiv nedd :D Muss erst die Klappe zum Staufach innen im Fahrzeug entriegeln, dann raus, den grossen Koffer raus nehmen, 2 Zahlenschlösser aufmachen, dann da den Waffenkoffer raus, den nochmal aufmachen... und dann habich sie :D

Geschrieben
Okay, dann nehm ich das heute mal so mit und versuch den Waffenexperten ans Telefon zu bekommen... aber ich glaub,der hat 2 Wochen Urlaub noch :(

Zugriffsbereit ist die definitiv nedd :D Muss erst die Klappe zum Staufach innen im Fahrzeug entriegeln, dann raus, den grossen Koffer raus nehmen, 2 Zahlenschlösser aufmachen, dann da den Waffenkoffer raus, den nochmal aufmachen... und dann habich sie :D

Bundesgesetz

über Waffen, Waffenzubehör und Munition

Art. 28 Mitführen von Waffen

1 Waffen können ungeladen frei mitgeführt werden, insbesondere unterwegs:

a. für Kurse, Übungen und Veranstaltungen von Schiess- oder Jagdvereinen

und militärischen Vereinigungen oder Verbänden;

b. vom und zum Zeughaus;

c. von und zu einem Inhaber oder einer Inhaberin einer Waffenhandelsbewilligung;

d. von und zu Fachveranstaltungen.

2 Beim Mitführen müssen Waffen und Munition getrennt sein.

lass sie besser daheim oder in der firma

WHEEL-Gunner

Geschrieben

Weiss wer wie das n der SChweiz ist? Ich bin beruflich mitm LKW unterwegs. Wenn ich während der Woche zum Schiessen will, hab ich keine Möglichkeit, die Waffe zu Hause zu holen, und dann hinzu fahren (run 1 Stunde und 80 km Weg dafür).

Darf ich jetzt die Munition und das andere Zeug im abgeschlossenen Auto auf dem abgeschlossenen Firmeneglände lassen, und die Waffe ohne Magazin oder sonstiges im original Waffenkoffer, der in einem mit Zahlenschloss gesicherten Lederkoffer ist im LKW den Tag über mitnehmen oder geh das nicht?

Guten Morgen!

Bei der Munition im Auto sehe ich kein Problem, aber die Waffe dabei zu haben ist bei uns nun leider nicht erlaubt. Die Waffe darf nur dabei sein, wenn du von der Wohnung direkt zum Schiessstand oder BüMa gehst.

Hat dein Schiessclub keine Fächer, wo du die Waffe zwischenlagern könntest? Oder bitte einen Schiesskollegen, ob er dir die Waffe mitnehmen könnte.

Wenn es nicht anders geht, würde ich zum Beispiel das Griffstück im Auto lassen, und den Verschluss mitnehmen, oder nur den Lauf im Auto lassen.

Auf keinen Fall eine funktionstüchtige Waffe den ganzen Tag ohne Tragschein mitführen!! (Waffe ist auch ohne Magazin funktionstüchtig..)

Falls die dich so erwischen ists dann leider vorbei mit dem schönen Hobby..

LE

Geschrieben

Was is Protel?

Heisst das jetzt, ich kann die Glock den ganzen Tag mitschleppen bzw im LKW lassen oder ist das schonn nen Verstoss gegens Waffengesetz?

Du darfst deine Glock natürlich nicht rumschleppen.

Wenn du aber das Gehäuse und den Verschluss in deinem geschlossenen Auto auf privatem Gelände lässt, ist dies zulässig.

Wenn du zb, bei einer Glock (den Lauf) in deinem LKW mitnimmst sollte das alles unbendenklich sein.

Joker

Geschrieben

Also entweder die Waffe auf auf PW und LW aufteilen, oder nen Tragschein beantragen.... Mal mit dem zuständigen vonner Kapo drüber reden :)

Aber danke mal für die Tipps :) In dem Job isses echt nedd leicht, noch nen Hobby nebenher zu haben, und wenn ich dann auch noch jedesmal zum Schiessen ne Stunde mehr fahren muss, kann ichs gleich sein lassen. :(

Geschrieben

Also entweder die Waffe auf auf PW und LW aufteilen, oder nen Tragschein beantragen.... Mal mit dem zuständigen vonner Kapo drüber reden :)

Auszug aus dem (noch) aktuellen Waffengesetz:

Mit Gefängnis oder Busse wird bestraft, wer vorsätzlich ohne Berechtigung wesentliche Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile trägt.

Der einzig klar erlaubte Weg geht meines erachtens via Waffentragschein. Alles andere scheint mir eher ungewiss bezüglich der Legalität..

Frag doch wie bereits erwähnt bei ProTell an, die sind sicherlich die Kompetentesten, wenns um unser Waffengesetz geht. :icon14:

An einen Waffentragschein zu kommen ist auch nicht mehr so einfach, aber versuchen kost nix.

LE

Geschrieben

Tragschein brauch ich so oder so früher oder später.... von daher.

Naja, Mal ne Mail andiese Protell und an die Kapo :D Einer vonbeidne wird es wohl wissen.

Bis dahin reist die Glock halt in Einzelteilen.

Was ist wichtiger, dass ich immer unter meinen Fittichen bzw. Verschluss habe? das Griffstück oder der Schlitten/Verschluss?

Geschrieben

Was ist wichtiger, dass ich immer unter meinen Fittichen bzw. Verschluss habe? das Griffstück oder der Schlitten/Verschluss?

Sind beide gleich wichtig. Das eine funktioniert nicht ohne das andere, und wesentliche Waffenbestandteile sind beide. Ich würde allerdings den Schlitten mitnehmen, den kannst du besser verstecken und sieht auf den ersten Blick vielleicht nicht aus wie ein Waffenbestandteil (falls "d Schmier" mal deinen LKW auseinandernimmt).

Darf man fragen, wieso du denn früher oder später sowieso den Tragschein brauchst?

Damit wäre dein Problem eh aus dem Weg geräumt.

LE

Geschrieben
Tragschein brauch ich so oder so früher oder später.... von daher.

Naja, Mal ne Mail andiese Protell und an die Kapo :D Einer vonbeidne wird es wohl wissen.

Bis dahin reist die Glock halt in Einzelteilen.

Was ist wichtiger, dass ich immer unter meinen Fittichen bzw. Verschluss habe? das Griffstück oder der Schlitten/Verschluss?

begreifs endlich

du darfst keine "wesentlichen Waffenbestandteile" rumschleppen

is das so schwer zu verstehen

WHEEL-Gunner

Geschrieben

Tja, dann wird morgen gleich der Tragschein beantragt :)

@Eagle

Werd nebenher noch ne Ausbildung zum Sicherheitsfachmann/Personenschützer machen, und da is der Tragschein ab dem 2. Semester Voraussetzung.

Geschrieben

Na dann tu das Ding schnell mal beantragen! ^_^

@ Wheel-Gunner:

Cupra wird schon wissen, was er tut. Dieses Kavaliersdelikt würd ich in seiner Situation auch auf mich nehmen. Es stecken wohl auch keine bösen Absichten dahinter, oder Cupra?! :o

Verboten ist nichts, solange du niemandem schadest und dich nicht erwischen lässt!

Solange du dir den allfälligen Konsequenzen bewusst bist, ist das doch alles kein Problem.

LE

Geschrieben

Ne, ich will das gane selber so legal wie irgend möglich haben ;) Will nru auch meinem Hobby nachgehen können, und der BEruf mit grossteils bis zu 16h am Tag macht das schon schwer genug :( Hab vor genau wie meine Frau sobald es geht auch bei der Polizei anzufangen, und da kann ich mir in der Richtung absolut nix leisten ;)

Die Ausbildung jetzt ist ja nur nne Backup, für den fall dass das 2010 nix wird dort. Dann hab ich wenigstens was.

Genau deswegen frag ich ja auch hier nach, da mein Kontaktmensch bei der KAPO derzeit Ferien hat, und die Vertretungen alle keinen wirklichen Durchblick <_<

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