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IGNORED

SCHWEIZ - Waffenerwerbsschein


6shooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen

Ich dachte auf dem Gesuchsformular für einen Waffenerwebsschein müsste man genau auflisten, welche Waffen- oder Bestandteile man erwerben wolle.

Ich habe angegeben eine FAUST-Feuerwaffe Typ XXX Kaliber XXXX

Zu meinem Erstaunen ist nun der WES ausgestellt für den Bezug einer FEUER-Waffe.....

das heisst doch eigentlich, dass ich nun sowohl eine Faustfeuerwaffe - sprich Pistole oder Revolver, wie auch eine Handfeuerwaffe - sprich Langwaffe Gewehr, erwerben könnte...!!?

Mir eigentlich egal, weil meine bestellte Kurzwaffe (=Faustfeuerwaffe) schon zur Abholung bereit liegt :s75:

... aber wie ist die gängige Praxis der Polizeidepartemente..??

P.S. WES wurde im Kanton Solothurn beantragt....

Geschrieben

@6shooter

Ich kann nur vom Kanton Zürich berichten bisher keine Problem gehabt.

Mein letzter WES (gelöst im Januar 06) sah so aus Kurzwaffe, KK-Kurzwaffe und Kurzwaffe, wobei mit Kurzwaffe Revolver oder Pistole gemeint war. Es wurden dann schlussendlich eine KK-Pistole, eine GK-Pistole in 9 mm und ein Revolver in 455 Eley. Ich habe den WES deshalb so ausgestellt, weil ich mir bis zum Schluss die Möglichkeit offenlassen wollte welchen Typ Kurzwaffe (Revolver oder Pistole) und Kaliber nach meinem Gusto ich wählen würde beim Büma.

Geschrieben

Probleme hatte ich auch noch nie - im Gegenteil... nach meinem Verständniss KÖNNTE ich nun wählen zwischen einer Faustfeuerwaffe und einer Handfeuerwaffe, da ja beide Spezifikationen als FEUERWAFFEN zählen...!

Stimmt doch so, oder..? <_<

Geschrieben

@6shooter

Ja stimmt. Faustfeuerwaffe und Handfeuerwaffe sind im Prinzip ja das Gleiche. Nur mit dem Begriff Feuerwaffen könnte es jetzt rein theoretisch Probleme geben, denn der Begriff Feuerwaffen ist eigentlich der Oberbegriff für alle Arten von Schusswaffen http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwaffe sprich theoretisch auch für Gewehre, Vollautomaten usw. anwendbar. ;)

Ich weiss nur eines, das bei uns mit ziemlicher Sicherheit wohl niemand im Kanton Zürich Feuerwaffe auf den WES draufschreibt, sondern hier grob unterteilt mindestens in Kurz oder Langwaffe und dies auch verlangt vom Eingeber des Antragssteller weil es so korrekt ist.

Also für Pistole oder Revolver; Handfeuerwaffe, Faustfeuerwaffe oder Kurzwaffe

Als Beispiel für Gewehr oder UHR; schlichtwegs Langwaffe (Anstelle von Halbautomat auch Selbstlader möglich)

Achtung: Natürlich wenn man genau vorher weiss was man will auch bsp. Sig P 228, S&W 686 etc. aber dann muss man auch diesen Waffentyp beim Büma kaufen und kann nicht einfach switchen beim S&W 686 zu einer Pistole von S&W kurz vor dem Kauf beim Büma.

Also hat deine Behörde im Sinne von nicht korrekt -NEF :D eigentlich einen "falschen" Begriff reingeschrieben. Aber was soll´s solange dadurch für dich keine Nachteile daraus entstehen-doesn't matter.

Geschrieben

Bei mir muss ich einfach angeben ob ich eine Faustfeuerwaffe, Handfeuerwaffe oder wesentlicher Waffenbestandteil erwerben möchte. Das wird dann auch so aufgeführt. Aber ich kann nicht mit einem Waffenerwerbschein auf dem steht eine Handfeuerwaffe dann eine Faustfeuerwaffe erwerben.

Grizzly357

@mühli Bist mir zuvorgekommen

Geschrieben

Man muss bitte auch beachten, das jeder Kanton bzw. jede Gemeinde wo man den WES beantragt mit den Bezeichnungen dies ein wenig anders handhaben. Gibt Kantone, Gemeinden sprich Behörden die sind weniger streng bzw. strenger mit den Begriffen die man auf einem WES reinschreibt und Interpretation(en) dieser.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, sobald sie dich als Antragssteller für den WES bereits kennen bei der Behörde und ein wenig vertrauen in dich haben, klappt dies eigentlich immer sehr flugs und sehr zuvorkommend auch mit den Begriffsbezeichnungen. Jedenfalls war dies bei mir immer der Fall in meinem Wohnortsgemeinden bisher.

Geschrieben

Hallo Zusammen

Ich dachte auf dem Gesuchsformular für einen Waffenerwebsschein müsste man genau auflisten, welche Waffen- oder Bestandteile man erwerben wolle.

Ich habe angegeben eine FAUST-Feuerwaffe Typ XXX Kaliber XXXX

Zu meinem Erstaunen ist nun der WES ausgestellt für den Bezug einer FEUER-Waffe.....

das heisst doch eigentlich, dass ich nun sowohl eine Faustfeuerwaffe - sprich Pistole oder Revolver, wie auch eine Handfeuerwaffe - sprich Langwaffe Gewehr, erwerben könnte...!!?

Mir eigentlich egal, weil meine bestellte Kurzwaffe (=Faustfeuerwaffe) schon zur Abholung bereit liegt :s75:

... aber wie ist die gängige Praxis der Polizeidepartemente..??

P.S. WES wurde im Kanton Solothurn beantragt....

Nix vorher angeben.

@Mühli weder Gemeinden oder Kantone haben eine Neuschreibungen des Waffg zu machen. Da heisst es nach Waffg handeln, Ende der Geschichte. Spätestens wenn der Haushurist vom Amt eingeschaltet wird ist Ruhe mit der Willkür.

Du musst nicht vorher wissen was du kaufen willst. Kann auch wirklich der Fall sein, wenn zb du dir vorsorglich einen WES holst für einen Waffenbörse.

Das Thema wurde bei Protell behandelt:

Im Herbst 2000 ersuchte ein Bürger im Kanton Bern um Ausstellung eines Waffenerwerbs­scheines für drei Waffen. Der Regierungsstatthalter verlangte genaue Angaben über die ein­zelnen Waffen. Weil der Gesuchsteller noch gar nicht wusste, welche Waffen er kaufen wird, konnte und wollte er keine näheren Angaben machen. Deshalb wurde ihm ein Waf­fenerwerbsschein verweigert.

Im April 2001 hat die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern die Beschwerde des Bürgers gutgeheissen. Der Regierungsstatthalter wurde angewiesen, einen Waffenerwerbs­schein wie folgt auszustellen:

„Berechtigt zum Bezug von drei Hand- oder Faustfeuerwaffen unter Vorbehalt, dass diese gleichzeitig beim gleichen Veräusserer bezogen werden. Der Waffenerwerbsschein gilt nicht für Seriefeuerwaffen oder andere verbotene Waffen gemäss Art 5 WG."

Gegen einen solchen Vorbehalt ist juristisch nichts einzuwenden, denn dieser wiederholt nur, was ohnehin generell gilt. Mit einem Waffenerwerbsschein können nur dann bis zu drei Waffen erworben werden, wenn dies gleichzeitig beim gleichen Veräusserer erfolgt (Art. 11 der Waffenverordnung). Dass ein Waffenerwerbsschein nicht zum Erwerb einer Seriefeu­erwaffe oder einer anderen Waffe gemäss Art. 5 WG berechtigt, ist auch selbstverständlich. Für den Erwerb einer Seriefeuerwaffe oder einer anderen Waffe nach Art. 5 WG bedarf es einer kantonalen Ausnahmebewilligung, und zwar sowohl für den Erwerb im Waffenhandel wie auch für den Erwerb von einer Privatperson.

Joker

Geschrieben

Meiner ist auch aus SO, und bei mir stand nur "FEUERWAFFE".

Und meine G17 hab ich heut auch shcon abgeholt :D

PS: Warum beantragst du aus Heidiland (is doch GL) in SO ?( Oder bsite von hier? Wenn ja, meld dich doch mal :D

Geschrieben

Morgen @all

Also hat der Kanton Solothurn im Sinne des Gesetzes und vor allem im Sinne der Schützen vollkommend richtig gehandelt :icon14:

@cupra

Du weisst nicht was Protell ist.... :o (LKW-Thread)

Ja, dann müssen wir uns wirklich mal treffen, damit ich Dir alle notwendigen Unterlagen zeigen kann ;)

Nein im ernst, Du scheinst mir ein relativ "neuer" Waffenbesitzer und Schütze zu sein.

Informiere Dich bitte unter protell.ch, diese Organisation unterstützt uns Schützen und Waffenbesitzer und für einen solchen halte ich es für die Pflicht, bei ProTELL Mitglied zu sein...!!!!!!

Geschrieben

Naja, ich bin in de CH relativ neu, das stimmt. Zu haus in A hab ich auch schon Waffe samt Tragerlaubis und alles gehabt, nur so Vereine und so weiter gibts dort nicht ;)

Treffen können wir uns gern aber mal :) Nur ins Glarnerland is mir bissle weit ;)

Geschrieben

Achso, sorry hab ich nicht gewusst dass Du aus A kommst.

ProTELL ist die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, ähnlich (!) wie die NRA in den USA.

Aber mittlerweile hast Du das auf der Homepage sicher schon gesehen... :)

Was das Heidiland betrifft - ist nur eine Metapher.... hätte ja kaum im Glarnerland einen WES im Kanton Solothurn bestellt.... :closedeyes:

Gruss... :s75:

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