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IGNORED

erlaubnis zum 'frueheren' schiessen / nachwuchsaufbau ?


Shootist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

moinsens,

hat jemand hier im forum schon mal (beispw. fuer den eigenen nachwuchs) eine erlaubnis/genehmigung beantragt und durchbekommen, damit sein nachwuchs frueher als den gesetzlichen grenzen (lg/lp ab 12; kk ab 14 etc.) dem schiesssport froehnen kann ?

wenn ja, wuerde mich es sehr interessieren, mit welchen begruendungen, erfordernissen, auflagen oder sonstigem, und wie langwierig und nervenaufreibend dieser ritt auf dem amtssschimmel war ?

interessiert mich sehr, da eigener nachwuchs (unterhalb der genannten altersstufen) schon sehr gerne schiessen moechte.

(bitte keine guten ratschlaege von wegen was alles ausser der reihe, wenn keiner hinguckt, so alles geht; das meine ich nicht...)

Geschrieben

Naja, direkte Erfahrung habe ich leider keine... :rolleyes:

Wir haben aber zB im Verein von Anschütz so ein Laser-Gewehr mit einer dazugehörigen Zieleinheit, die signalisert Treffer (=grünes Lichtchen geht an) oder nicht...

Das Teil ist tatsächlich anspruchsvoll zu schießen auf 10m...

Mussten einige Schützenkollegen die vorher drüber gefrotzelt haben, leidvoll erfahren :rotfl2:

Zurück zum eigentlichen Thema:

Wenn ein zu "junger" regelmäßig damit trainiert und eine Leistungszuwachs deutlich zu verzeichnen ist, ist dies auf jeden Fall eine geeignete Grundlage dem Amt nachvvollziehbar nachzuweisen, dass eine Sondergenehmigung Sinn macht, da sie einem Sportler zur Leistungssteigerung verhelfen kann...

Diesen Weg werden wir nächstes Jahr für den Kleinen eines Schützenkameraden einschlagen (Anm.d.sich im voraus rechtfertigenden Sportschützen:Ja! Es standen sogar 4 Mitglieder mit Jugendbasislizenz nebendran beim Training) um dem Knirps der schon an dem Laser-Gewehr einen Narren gefressen hat zu einem LG zu verhelfen...

Kommt aber natürlich auf SB an, ist aber ein realistischer Weg ;)

Hoffe ein wenig geholfen zu haben...

Geschrieben

wenn ja, wuerde mich es sehr interessieren, mit welchen begruendungen, erfordernissen, auflagen oder sonstigem, und wie langwierig und nervenaufreibend dieser ritt auf dem amtssschimmel war ?

Ist bei uns kein Problem mehr.

Das sollte heute dank des neuen Waffengesetzes auch keines mehr darstellen.

Das jüngste Mädchen in unserem Verein mit Ausnahmegenehmigung ist 9 Jahre alt und der jüngste Junge wurde gerade 8 Jahre alt.

Du hast "nur" 2 wirkliche Hürden zu überwinden.

Die eine Hürde ist eine ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit (meine Meinung: dies sollte im Interesse des Kindes keine Gefälligkeitsbescheinigung sein) und die andere Hürde ist eine Bescheinigung über die Schießsportliche Begabung eines kompetenten Menschens (z.B. Lizenztrainer).

Außerdem musst du angeben, wer das Kind trainiert (Stichwort JuBaLi).

Welcher SB wird gegen eine ärztliche Bescheinigung argumentieren können?

Bei Interesse kann ich Dir gerne meine üblichen Bescheinigungen der schießsportlichen Begabungen per mail zukommen lassen.

Der ganze Aufwand ist bei uns in 2 Wochen über der Bühne.

Geschrieben

Hallo

In Bayern ist das keine große Sache.

Mit dem Kind zum Arzt und kleine kurze Bescheinigung abholen ( meist kostenlos oder 5-10 €).

Danach Formblatt ausfüllen und ans Amt schicken.

In 3-5 Tagen ist die Bescheinigung für 15 € da.

Gruß Beyer H

Geschrieben

Hallo,

auch bei uns ist das keine große Sache.

Bescheinigung vom Kinderarzt über die körperliche Eignung besorgen, Antrag/Formblatt der KPB ausfüllen und wegschicken. Bei meinen beiden Töchtern kam noch ein Polizeibeamter aus dem Ort vorbei. Der schaute bei uns zu Hause kurz nach dem Rechten und stellte dem Kind ein paar einfache Fragen. Nach ca. 1 bis 2 Wochen war dann die Bescheinigung da.

Zum Antragszeitpunkt waren die Beiden jeweils 10 Jahre alt.

:bb1: Smacky

Geschrieben

doch noch eine kleine frage dazu:

beim arzt also quasi einen nachweis darueber, dass das kind koerperlich geeignet ist, mit waffen xyz zu schiessen ?

und wenn der arzt selbst keinerlei dunst hat, was einem schuetzen beispw. das schiessen mit kk-gewehr oder kk-pistole "abverlangt" ?

(ist leicht ironisch gemeint: ich denke da an "das werden sie ihrem kind doch nicht zumuten wollen, solch starke rueckstosskraefte aushalten zu muessen. " mir geht es nur darum, falls der doggder keinerlei plan hat, und sich da 'gott-weiss-was' vorstellt... :gaga: )

Geschrieben

Hallo Shootist,

ich habe mir glücklicherweise von der ärztlichen Bescheinigung eine Kopie gemacht. Bei meiner jüngsten Tochter stand folgendes:

"Aus kinder- und jugendärztlicher Sicht weist <Name> die notwendige geistige und körperliche Eignung für die Ausübung des Schießsports mit dem Luftgewehr auf."

Wie gesagt, hierbei handelte es sich um das Schießen mit dem Luftgewehr. Ich würde jetzt einfach mal den kennen lernen wollen, der noch nie auf der Kirmes bei einer Schießbude sein Glück versucht hat. Wie das mit KK aussieht, weiß ich natürlich nicht. Wenn es da Probleme gibt, würde ich den Doc einfach mal zu einem Training einladen.

:bb1: Smacky

Geschrieben

Das jüngste Mädchen in unserem Verein mit Ausnahmegenehmigung ist 9 Jahre alt und der jüngste Junge wurde gerade 8 Jahre alt.

Wie habt ihr das mit diesem Alter machen können?? :o

Mein Sachbearbeiter ist zwar schnell und problemlos, aber unter 10 Jahre läuft nix!!! :confused:

Ansonsten läuft es wie auch weiter oben beschrieben: Antrag ausfüllen, Bescheinigung vom Verein zur Schießsportlichen Eignung (durch den Einsatz einer Hometrainer-Anlage von Rika belegt) mit der Bescheinigung vom Arzt vorlegen und das Kind darf nach kaum einer Woche mit der Luftdruckwaffe schießen. :aug:

Geschrieben

Also, ich hatte für unseren neuesten jüngling auch keine Probleme so eine Genemiung zu erhalten.

Er hat sich das Training bei uns zwei drei mal angeschaut, dann eingetreten. Dann bin ich mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern, einer ärztlichen Bescheinigung und dem Antrag zum SB, und zwei wochen später hatte ich die Genemigung in der Hand.

Geschrieben

Hallo zusammen,

ist in meinem Verein auch kein Problem, mit den Kiddys.

Andere Vereine setzen Scatt Rifles ein, die keine Gewehre im Sinne das Waffengesetz sind und so mit keiner rechtlichen Beschränkung unterliegen.

Beim Horchen im Schützenkreis wird man auch einen Medizimann finden der was mit dem Begriff Schießsport anfangen kann. Mit 12 stecken die schon so weit in anderen Hobbies das man sie schwer zum LG Schießen kriegen kann.

Nachwuchs ist wichtig.

Gruß,

jörg

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