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IGNORED

INF 3 bekommen


t.torsi

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Geschrieben

Hallo,

ich brauche eine Dokumentenvorlage INF 3 und habe dieses versucht zu bekommen, erfolglos.

Kann mir jemand sagen, wo ich dieses beziehen kann.

Ich werde nach Namibia reisen, was muss ich noch beachten?

Danke

Geschrieben

Formular bekommst du beim zollamt in deiner nähe. Ruf an, fahr hin und nimm gleich deine waffe mit.

Formular vor Ort ausfüllen, waffe vorzeigen, stempeln bekommen, fertig. WBK/Jagdschein nicht vergessen, wollen die auch sehen.

Ansonsten:

- spar nicht am koffer, bei flugreisen wird nicht gerade zimperlich damit umgegangen

- waffe und munition getrennt

- maximal 5 kg munition

Das INF 3 formular brauchst du nur für die wiedereinreise in Deutschland, die Namibier interessiert das nicht.

Welche formalitäten du für die einführ in Namibie beachten musst, kann ich dir nicht sagen. Da gibt's aber bestimmt welche hier die schon mal da waren.

viel spass und gute reise

Adriaan

Geschrieben

Hallo!

Das gewünschte INF3 Formular bekommst Du direkt bei der Zollstelle

Deines Vertauens - Du benötigst also keine Vorlage o.ä. Mach dich einfach

mal schlau, wo das nächste Zollamt ist, manchmal gibt es sogar Büros

bei größeren (internationalen) Speditionen...

In der Regel möchte man dort dann nicht nur Deine WBK sehen, sondern

auch die Waffe, die Du mitführen möchtest.

Das Formular ("Rückwarenregelung") benötigst Du dann bei der Wiedereinreise,

damit Du belegen kannst, daß die Waffe, die Du dabei hast auch wirklich deine

ist - ist halt so, bitte nicht nach logischer Begründung fragen :D .

Für die Einreise nach Namibia brauchst Du (ohne Gewähr):

Nachweis der Jagdreisebuchung und Aufenthaltsort (Hotel oder Jagdfarm).

Langwaffen sind recht problemlos, jedoch mit best. Munitionskontingent.

Kurzwaffen kannst Du eigentlich vergessen - ist ein Riesenwickel.

Hoffe erstmal geholfen zu haben...

Gruß

wecker

Adriaan war schneller...

Geschrieben

Danke für die schnellen Antworten, aber die beim Zollamt meinte ich müsste das ausgefüllt mitbringen. Das ist der einzige Grund weshalb ich versucht habe das Ding zu bekommen. Die meinte sie stempelt nur ab nach Ansicht der Waffe, ausfüllen und besorgen müsse ich selbst.

Geschrieben
Das Formular ("Rückwarenregelung") benötigst Du dann bei der Wiedereinreise,

damit Du belegen kannst, daß die Waffe, die Du dabei hast auch wirklich deine

ist - ist halt so, bitte nicht nach logischer Begründung fragen .

AHA - aufrührerische Reden :s82: das ist aber doch auch vollkommen logisch :rolleyes: -

die amtliche WBK einer Länder- oder Kommunalverwaltung , mit eingetragener Waffennummer , diese dann zumeist mehrfach in alle wesentlichen Teile der Waffe eingeschlagen - so was kann doch gar nicht geeignet sein , einer Bundesverwaltung die Identifikation der Waffe zu ermöglichen .

Ja wo kämen wir denn da hin - das wäre ja glatt eine Vereinfachung die den Bürger entlastet , ihm Zeit und Aufwand erspart :contra: .

Ja PFUI aber auch , mit solchen gewagten Vereinfachungen :icon13: - da muß eine extra Begutachtung eben dieser Nummern durchgeführt werden und dann gibt es dafür einen Vordruck - und da gehört sicher auch ein ordentlicher Stempel darauf -

JAWOLL - und dann hat das Ding auch seine Ordnung dahier -

wir sind schließlich in TEUTSCHLAND - VERSTANDEN :wos_armee_052:

P.S. Also den Vordruck sollten sie Dir eigentlich schon geben - wenn nicht - bei der IHK sollte er auch zu bekommen sein .

Geschrieben

Danke für die schnellen Antworten, aber die beim Zollamt meinte ich müsste das

ausgefüllt mitbringen. Die meinte sie stempelt nur ab nach Ansicht der Waffe,

ausfüllen und besorgen müsse ich selbst.

Moin!

Das halte ich für Unfug. Das Zollamt sollte das Formular schon vorhalten.

Ausfüllen kannst Du es ja immer noch selbst - sind schließlich auch nur

ein paar Angaben. Oder hat man bei Deiner zuständigen Zollstation etwa

Angst davor, das Ding nicht sachgerecht ausfüllen zu können???

Ansonsten frag einfach mal beim nächsten Zollamt, vielleicht sind die ja

besser bevorratet... Das INF3 ist übrigens kein spezielles Formular nur für

Waffen, somit sollte eigentlich auch JEDE Zollstation darüber verfügen.

Grüße vom

wecker

Geschrieben

JAWOLL - und dann hat das Ding auch seine Ordnung dahier -

wir sind schließlich in TEUTSCHLAND - VERSTANDEN :wos_armee_052:

Kann mann so oder so sehen.

Wie Wacker schon sagt, ist das INF 3 formular nicht nur für waffen gedacht.

Wenn du zum beispiel mit dein Glashütte Tourbillon(oder so) um's handgelenk ins ausland fliegst, kann es auch eine menge ärger bei der wiedereinreise sparen.

Ich seh das INF 3 formular nicht als problem, der wiedereinreise mit wertvolle sachen kann dadurch deutlich stressfreier sein als ohne.

Anderseits: wenn einer gebühren entgehen will, nutzt das ganze formular auch nix. Tricks gib's immer, musst nur einer bedenken die die zollner noch nicht kennen. Und das ist nicht so einfach :rotfl2:

Adriaan

Geschrieben

Das Formular ("Rückwarenregelung") benötigst Du dann bei der Wiedereinreise,

damit Du belegen kannst, daß die Waffe, die Du dabei hast auch wirklich deine

ist - ist halt so, bitte nicht nach logischer Begründung fragen...

Moin,

das INF 3 habe ich mir damals auch auf dem Hauptzollamt geholt, gab eigentlich keine Probleme.

Zur Rückwarenregelung :

Bei uns interessierte den Zöllner die Waffe an sich eigentlich weniger, ihm lag auch daran die Zielfernrohre der Waffen mit Serien-Nr. auf dem INF 3 einzutragen.

Die Begründung war, daß man sich im Urlaub ja ein "günstiges" ZF kaufen und montieren könne und es so nach DE bringt ohne Zoll/EUST usw. abzuführen.

OK, günstiges Marken-ZF habe ich in Namibia auch nicht gesehen, aber wenn man in die USA (vor 9/11) geflogen wäre, macht es vielleicht sogar etwas Sinn.

Falko

Geschrieben

Bei uns interessierte den Zöllner die Waffe an sich eigentlich weniger, ihm lag auch daran die Zielfernrohre der Waffen mit Serien-Nr. auf dem INF 3 einzutragen.

Die Begründung war, daß man sich im Urlaub ja ein "günstiges" ZF kaufen und montieren könne und es so nach DE bringt ohne Zoll/EUST usw. abzuführen.

OK, günstiges Marken-ZF habe ich in Namibia auch nicht gesehen, aber wenn man in die USA (vor 9/11) geflogen wäre, macht es vielleicht sogar etwas Sinn.

Falko

O.K. - im Falle Deines Beispiels macht das wirklich Sinn :icon14:

Aber solange es sich nur um Waffen handelt , ist es nicht wirklich zwingend , ein amtliches Dokument durch ein anderes zu ersetzen :rolleyes: .

In dem Fall m.E. auch gar nicht notwendig . denn der Nachweis der Rückwareneigenschaft "ist zu erbringen" - das "WIE" ist wohl in jedermanns Ermessen gestellt , durch die INF 3 allenfalls standardisiert und erleichtert. Wollte den deutschen Zöllner (bei Einreise über einen anderen EU-Flughafen würde es auch wieder Sinn machen) sehen , der sich - im Falle es sich NUR um Waffen handelt - weigern würde , eine amtliche WBK als ausreichenden Rückwarennachweis zu akzeptieren B) .

Mouche

Bekommst du hier, gegen Zahlung von € 0,30

http://www.braunschweig.ihk.de/internation...ormularverkauf/

Nicht nur dort :D -

ich sagte es ja schon :

wenn nicht - bei der IHK sollte er auch zu bekommen sein .

Das gilt für JEDE IHK :)

Geschrieben

Aber solange es sich nur um Waffen handelt , ist es nicht wirklich zwingend , ein amtliches Dokument durch ein anderes zu ersetzen :rolleyes: .

Da hast Du auch wieder recht, aber immerhin hat die Ausstellung des INF 3 ja beim Amt nix gekostet :o:D und war, wenn ich mich richtig erinnere, auch unbegrenzt gültig.

Falko

Geschrieben

Ich habe mir das INF3 auch besorgt. Noch nie hat ein Zöllner in Ffm bei der Rückreise danach gefragt. WBK und manchmal auch noch JJ, das war's.

Aber, besorg es dir und schreibe rechts oben unter die Nummer "Dauernachweis". Sonst wird das INF, wenn denn danach gefragt werden sollte, einbehalten und bei der nächsten Jagdreise dackelst Du wieder zum Zollamt.

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