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IGNORED

Frage zum Eintrag einer Erwerbserlaubnis


Grisu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dann erklär mir doch bitte mal folgendes:

Ich habe weiter oben geschrieben, dass der Verband bei der Ausstellung eines Bedürfnisses den für den Antrag relevanten Waffenbestand des Antragsstellers kennen muss.

Als Antwort kam von dir folgender, völlig überzogener und mit einer Beleidigung eingeleiteter Post.

@BeastyBoy

Sonst geht's Dir aber gut oder??

und bei jedem Verband wird eine zentrale Waffendatei aufgebaut und jede Veräußerung musst Du unter Nennung des Käufers dem Verband mitteilen oder wie?

Die Verbände untereinander müssten sich dann zwangsläufig untereinander austauschen oder, noch besser, gleich vernetzen und eine verbandsübergreifende Waffendatei betreiben.

Hurra! Und schon haben wir das, was einige Politiker schon immer fordern: ein bundesweite, zentrale Waffendatei, die dem Staat keinerlei Geld kostet, weil sie ja im vorauseilenden Gehorsam von den Verbänden selbst erstellt und betrieben wird!

Wobei ich absolut nichts gegen eine zentrale Waffendatei habe aber bitteschön bei einer Behörde und nicht in privater Hand!

Harlekin

Geschrieben

Espresso gefällig ? :)

HÄ? :confused:

Es hat doch keiner was von taktischen Lampen gesagt. :bud:

(Ich weiß, völlig OT, musste aber sein.)

Gruß

357Mag

Geschrieben
Dann erklär mir doch bitte mal folgendes:

Ich habe weiter oben geschrieben, dass der Verband bei der Ausstellung eines Bedürfnisses den für den Antrag relevanten Waffenbestand des Antragsstellers kennen muss.

Als Antwort kam von dir folgender, völlig überzogener und mit einer Beleidigung eingeleiteter Post.

Seite 2 Post Nr. 5

Ich geh' jetzt Kaffeetrinken - Espresso? Bäh. :D

Harlekin

Geschrieben

Seite 2 Post Nr. 5

Ich geh' jetzt Kaffeetrinken - Espresso? Bäh. :D

Harlekin

Seite 2 Post Nr. 5 erklärt leider überhaupt nicht, warum du auf meinen Post so ausgerastet bist und jetzt versuchst, der Diskussion auszuweichen.

Geschrieben

Seite 2 Post Nr. 5 erklärt leider überhaupt nicht, warum du auf meinen Post so ausgerastet bist und jetzt versuchst, der Diskussion auszuweichen.

ich bin überhaupt nicht ausgerastet! Wenn ich ausraste setze ich den hier :gaga:

Und der Diskussion will ich auch nicht ausweichen - es war ganz einfach Kaffeezeit!

So und nun wieder zum dem von Dir angesprochenen Thema:

wie gesagt, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn der Verband zur Prüfung meiner Angaben über die zu beantragende Waffe eine Auflistung meiner Waffen haben will - wenn er mir schon nicht traut bzw. nicht zutraut selbst zu beurteilen, ob ich die Waffe beantragen darf.

Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen (und ich wiederhole mich), dass der Verband diese Auflistung auf längerfristig oder gar auf unbestimmte Zeit speichern will. Mal ganz davon abgesehen, wie denn überhaupt die Aufbewahrung dieser Daten abgesichert ist. Weißt Du wie und wo Deine Daten aufbewahrt werden und wer Zugang zu diesen Daten hat?

Ich jedenfalls nicht. Ich bezweifle aber, dass sie datenschutzkonform verwahrt werden.

Vor gar nicht so langer Zeit lief hier ein thread, wo viele der wo-user den Behörden ganz offen Mißbrauch von Daten vorwarfen.

Aber den Verbänden gibt man freiwillig die sensibelsten Daten heraus, ohne auch nur einmal nachzufragen, ob das überhaupt notwendig ist und wie mit den Daten umgegangen wird - ich halte das für sehr blauäugig!

Andererseits werden im Internet Ergebnislisten von Meisterschaften nur noch anonymisiert mit Mitgliedsnummer und unter Hinweis auf den Datenschutz veröffentlicht! Verstehst Du - das passt irgenwie nicht zusammen!

In den falschen Händen sind die Waffendaten tolle "Einkaufslisten". Nicht das Du mich falsch verstehst: mit falschen Händen meine ich nicht Mitarbeiter der Verbände! Ich dachte eher an solche Mitbürger, die Mein und Dein nicht unterscheiden können.

Und das von Dir als "überzogen" kritisiert Szenario ist eigentlich die logische Folgerung der Datenerhebung bei den Verbänden.

Wenn die Verbände denn die Waffenlisten unbedingt für die Beurteilung des Bedürfnisses brauchen und längerfristig aufbewahren wollen, dann müssen folglich auch jedwede Verkäufe an die Verbände gemeldet werden. Ansonsten wäre der Datenbestand chronisch inaktuell und somit für eine qualifizierte Beurteilung weiterer Berdürfnisse unbrauchbar.

Wenn, wie jetzt sicher das Argument kommt, die Verbände ja bei jeder neuen Bescheinigung auch wieder eine neue Aufstellung verlangen - warum wollen sie dann die alten Daten unbedingt aufbewahren?

@ karl22

den Hinweis auf das Schwärzen der Käufer-/Verkäuferdaten in den WBK-Kopien habe ich übrigens schriftlich von einem Landesdatenschutzbeauftragten bekommen.

Harlekin

Geschrieben

wie gesagt, ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn der Verband zur Prüfung meiner Angaben über die zu beantragende Waffe eine Auflistung meiner Waffen haben will - wenn er mir schon nicht traut bzw. nicht zutraut selbst zu beurteilen, ob ich die Waffe beantragen darf.

Genau das wollte ich von dir hören :D

Hört sich doch viel besser an als das, was du weiter oben geschrieben hast (und was ich zur Erinnerung nochmal anhänge).

Welche und wieviel Waffen ich besitze, geht nur meine Waffenbehörde etwas an. Denn nur der muss ich darüber Rechenschaft ablegen und nicht irgendwelchen Verbandsfunktionären.

Harlekin

Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen (und ich wiederhole mich), dass der Verband diese Auflistung auf längerfristig oder gar auf unbestimmte Zeit speichern will. Mal ganz davon abgesehen, wie denn überhaupt die Aufbewahrung dieser Daten abgesichert ist.

Harlekin

Deinen Bedenken in Sachen Datenschutz habe ich ja schon längst zugestimmt.

Geschrieben

Dies stimmt so nicht ganz. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Waffen, die man nach altem Recht erworben hat, und Waffen, die man nach Inkrafttreten des neuen Waffenrechts erworben hat.

Die besitzstandwahrende Regelung § 58 (Altbesitz) sagt eindeutig aus, das nach altem Recht erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse in vollem Umfang fortgelten. Dies bedeutet, das alle in der Erlaubnis enthaltenen Tatbestände weiterhin ihre Gültigkeit besitzen. Dazu gehört auch, dass der Besitz von nach altem Recht erworbenen Waffen weiterhin bedürfnisfrei bleibt.

Auch hat die Behörde nur dann die Möglichkeit das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnis zu prüfen, sofern es sich um Sachverhalte nach § 4 Abs. 4 S. 1 WaffG handelt. Diese VOrschrift ist jedoch nicht anwendbar auf die Fälle, bei dem die Ersterlaubnis bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erteilt worden ist.

Wenn eine Behörde versucht, wie bereits mehrfach in NRW jüngst geschehen, das Fortbestehen des Bedürfnisses bei "Altschützen" zu prüfen, so handelt sie rechtswidrig.

Insofern hat auch die Behörde keinen Ermessenspielraum.

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