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IGNORED

Überlassen von Waffen auf dem Schiessstand


Heinz555

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Wäre es rechtlich eigentlich einwandfrei wenn ich auf dem Stand, und zwar nur dort, einem Schützenkollegen der keine WBK hat für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Schiessstand meine Kurzwaffe ausleihe? Club-/Vereinswaffen kann man ja auch ohne eigene WBK auf dem Stand schiessen, oder?

Guest God of Hellfire
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Wäre es rechtlich eigentlich einwandfrei wenn ich auf dem Stand, und zwar nur dort, einem Schützenkollegen der keine WBK hat für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Schiessstand meine Kurzwaffe ausleihe? Club-/Vereinswaffen kann man ja auch ohne eigene WBK auf dem Stand schiessen, oder?

Ja.

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Wäre es rechtlich eigentlich einwandfrei wenn ich auf dem Stand, und zwar nur dort, einem Schützenkollegen der keine WBK hat für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Schiessstand meine Kurzwaffe ausleihe?

Kein Problem...

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

[..]

5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

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... und wenn sie eines bekommen, können sie es auf dem WC hinterlegen. :rotfl2:
WC = Wadcutter? Also ich finde ja auch, daß das keine richtigen Geschosse sind - aber draufsch..... geht zu weit! :shok:

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