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IGNORED

Ausnahmebewilligung für Kat. A Waffe


geritec78

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Wer hat schon Erfahrung mit solchen Ausnahmebewilligungen gemacht?

Vor einem Monat habe ich im Beschußamt jemanden ein halbautomatisches Dragunov einschießen sehen. Kollegen vom HSV haben mir von bereits bewilligten M1 Carbine, Garand, Ruger Mini 14, AK47, STG77 und STG58 erzählt! Es sollen vor langer Zeit auch Vollautomaten bewilligt worden sein.

Kennt jemand einen Besitzer einer solchen Waffe oder hat schon wer von euch sowas versucht?

Worauf legt die Rechtsabteilung des BMLV großen Wert um eine Waffe zu bewilligen?

Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

lg geritec78

Geschrieben

Hallo

Wer hat schon Erfahrung mit solchen Ausnahmebewilligungen gemacht?

Vor einem Monat habe ich im Beschußamt jemanden ein halbautomatisches Dragunov einschießen sehen. Kollegen vom HSV haben mir von bereits bewilligten M1 Carbine, Garand, Ruger Mini 14, AK47, STG77 und STG58 erzählt! Es sollen vor langer Zeit auch Vollautomaten bewilligt worden sein.

Kennt jemand einen Besitzer einer solchen Waffe oder hat schon wer von euch sowas versucht?

Worauf legt die Rechtsabteilung des BMLV großen Wert um eine Waffe zu bewilligen?

Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

lg geritec78

es gibt doch einige nette schon bewilligte halbautomaten in at, da ersparst du dir den ganzen affenzirkus - oder muss es unbedingt A sein?

:confused: cochise

Geschrieben
Hallo

Worauf legt die Rechtsabteilung des BMLV großen Wert um eine Waffe zu bewilligen?

Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

lg geritec78

Einfach das Ressort I/3 des BMLV anrufen, die sind zuständig für:

* Wahrnehmung der Zuständigkeit des Bundesministers für Landesverteidigung für die Vollziehung des Waffengesetzes 1996.

Ein besserer Vorschlag fällt mir auf die schnelle auch nicht ein, aber ein Tipp: Wenn Du wieder jemanden ein Dragunov einschießen siehst, sofort fragen, wie er an diese Waffenbewilligung gekommen ist.

Schönen Gruß - Fahrkarte

Geschrieben

Wenn Du wieder jemanden ein Dragunov einschießen siehst, sofort fragen, wie er an diese Waffenbewilligung gekommen ist.

Der Schütze hat das durch einen Anwalt um viel Geld erledigen lassen, mehr wollte er mir icht sagen :angry2:

(daraus habe ich geschlossen, daß da vielleicht auch besonders gute Kontakte im Spiel waren)

Geschrieben
- dort wird dir - ev - geholfen.......................................

<_< cochise

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Aber das mit dem Anwalt, der für viel Geld............, könnte schon hinkommen.

:confused: Fahrkarte

Geschrieben

habe dort angerufen aber leider ist die frau ploner erst nächste woche wieder in amt und würden

ein mitarbeiter der rechtsabteilung und gleichzeitig auch urlaubsvertreter der frau ploner ist leider nicht befugt mir auskunft zu geben ...

ich konnte nur erfahren, daß derzeit viele beantragungsverfahren im laufen sind

alles ander soll mir die frau ploner nächste woche erzählen können

Geschrieben

:angry2: mhmhmh, vielleicht so ähnlich, wie: wie man in den wald hineinruft............................??? :icon13:

einfach mit ihr vernünftig reden :gutidee: cochise

Eben ...

ich halte es (@ifoundnoname) auch für "taktisch überaus klug", eine Beamtin in der Öffentlichkeit des Internets namentlich zu nennen und doch eher übel zu "bewerten". Sie wird sich, sofern sie davon Kenntnis erhält - und Augen und Ohren gibt's überall, so liest das BMI hier regelmäßig mit und wird wohl kaum ausgerechnet um "Waffenrecht Österreich" einen großen Bogen machen - in Zukunft bestimmt besonders "entgegenkommend" zeigen .....

:gaga:

Geschrieben

Mein Wunschobjekt, eine Saiga 762 MK habe ich in Deutschland schon einmal geschossen, es ist eine zivile Waffe die mit den Kriegswaffen nicht kompatibel ist. Das Ding gefällt mit wesentlich besser als mein Geradezugrepetierer. Den Mündungsfeuerdämpfer würde ich gegen einen Kompensator austauschen.

http://www.waffenschumacher.com/shop/bilde...olz/page_01.htm

-) Lauf ist zum Original nicht Kompatibel

-) Verschluß ist länger als beim Original

-) kommt aus einer zivilen Fertigung

-) Lauf unterscheidet sich optisch

-) nicht auf vollautimatisch umbaubar

-) außer Schaft und Visier keine original AK-Teile einbaubar

Diese Punkte würde ich vom Händler schriftlich bestätigt bekommen, stellt sich nur die Frage ob die im BMLV das auch glauben. Die deutschen Behörden haben diese Waffe ein paar Monate untersucht und dann als Kat. B eingestuft, vielleicht genügt das deutsche Waffentechnische Gutachten, denn schließlich hat man sich mit allen Details der Waffen intensiv beschäftigt. Meiner Meinung nach wäre die Waffe mit einem OA-15A oder AUG-Z vergleichbar. (die Mündungsbremse allerdings nicht)

Ich werde nächste Woche mit der Dame telefonieren und mir bis dahin ein paar Fragen zusammenschreiben.

Mal sehen wie hilfsbereit bzw. streng sie sein wird.

Geschrieben

.....aha ...... Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) (Anm. d. Red.: Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) (Anm. d. Red.: Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) (Anm. d. Red.: Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) :peinlich:

wie auch immer,

1) ich habe jedenfalls die liebe frau beamtin nicht als erstes namentlich genannt

2) nach einem "vernünftigen" gespräch wirst du schon sehen....... um es klar zu stellen, diese person ist juristin und hat waffentechnisch keinerlei ahnung (und das betont die amtsperson auch immer wieder ausdrücklich) sie sei nur für die juristische abhandlung von anträgen zuständig.

3) ist deine wunschaffe überhaupt sicher als kat.: A eingestuft? denn wenn bisher kein antrag gestellt wurde gibt es keine zuordnung. ein tip von mir: ruf den dr.eder beim BMI an, dieser erstellt normalerweise die gutachten betreffend einstufung und ist ein waffentechnisch kompetenter mann.

4) ich empfehle dir trotzdem, oder gerade deshalb einen blick in`s RIS zu werfen (da sind so ziemlich alle argumentationen des BMLV und BMI enthalten)

5) viel spass mit der zuständigen sachbearbeiterin

7) ich kann dir jetzt schon sagen, daß man dir empfehlen wird erst gar keinen antrag zu stellen und solltest du doch darauf bestehen, man dir mitteilt, daß ein antrag mit einer für die behörde nachvollziehbaren begründung einzubringen ist.

8) stell dich auf mindestens 5 monate wartezeit ein denn vorher passiert genau NICHTS und bereite sicherheitshalber schon einmal einen devolutionsantrag vor.

9) ein waffentechnisches gutachten wird immer durch den sachverständigen des BMI erstellt, und zwar nach österreichischen gesichtspunkten. du kannst das gutachten aus D zwar bei antragstellung dazugeben aber es wird nichts nützen oder beschleunigen.

von einem 4-fach-antragsteller und 3-fach VwGH-erfahrenen mitstreiter

gutes gelingen & servus

PS: ich werde deinen antrag jedenfalls, solltest du über genügend zeit, geld und hartnäckigkeit verfügen den entscheid in wahrscheinlich 12-15 monaten im RIS nachlesen und mich köstlich amüsieren :rotfl2:

Geschrieben

@ifoundnoname

vielen dank für deine ausführliche Beschreibung

Wäre diese Waffe als B eingestuft würde man sie sicher entsprechend anpreisen. Ist eine Einstufung als Kat. B (wenn nicht schon als A) durch das BMI vorstellbar? Die Waffen AUG-Z und BT96 wurden ja durch die von mir vorher aufgelisteten Kriterien als B eingestuft.

Was spricht dagegen diese Waffe mit ausführlichen Begründungen als Kat. A zu bewilligen wenn sie bis auf die Mündungsbremse eigentlich den Kriterien für Kat. B entsprechen würde.

Wer macht bei einem Kat. A Antrag dann die waffentechnische Beurteilung, auch der Herr Eder vom BMI?

Wäre der Herr Eder in meinem Fall hilfsbereit und kann mir weiterhelfen?

Ich werde ihn nächste Woche auch anrufen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

...mal gaaaanz allgemein auch auf andere Threads bezogen:

Haltet Ihr es für taktisch klug Euer geplantes Vorgehen, im Zusammenhang mit Behörden, unter Nennung von Namen der "guten" und "bösen" Sachbearbeiter in einem öffentlichen Forum auszubreiten?

Gruß

GOH

Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich meine, dass sachliche Kritik wie auch Lob sehr wohl Platz haben in einer öffentlichen Diskussion.

Unsachliche und an Beschimpfungen grenzende Beiträge sind jedoch nicht nur ein Zeichen mangelnder Höflichkeit, sondern auch unintelligent.

Wir Waffenbesitzer brauchen uns nicht zu verstecken, im Gegenteil.

Es liegt jedoch ebensosehr an uns, welches Bild wir in der Öffentlichkeit abgeben und dazu gehört auch das Auftreten der handelnden Personen.

P.S: Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Paar Schuhe. Daher kann selbst bei mit der Materie nicht so vertrauten bzw. Waffen an sich ablehnenden Personen sehr viel mit Freundlichkeit erreicht werden.

In diesem Sinne, Gruß, Lion

Geschrieben

@ God of Hellfire warum denn nicht wir haben nichts zu verbergen.

@ Lion im großen und ganzen gebe ich dir recht, aber bei betreffender person ist weder mit höflichkeit sachlicher argumentation noch mit sonstwas irgendetwas zu erreichen.......

du kannst den text auch in ein plastiksackerl sprechen oder an die klagemauer in jerusalem kritzeln ....... hat absolut den gleichen effekt .... gegen ignoranz ist eben kein kraut gewachsen.

tja würde die waffe tatsächlich der kat. B entsprechen ist sie trotzdem zuerst einzustufen. jede einzelne kanone wird zuerst eingestuft. ABER nur wenn ein dementsprechender antrag für erwerb besitz führen import usw..... gestellt wird. von alleine rührt die behörde keinen finger. also .....zuerst versichern (dr. eder weiss bescheid und gibt auch gerne auskunft), ob diese waffe überhaupt schon eingestuft ist. dann gleich nachfragen ob dieses spezielle modell (wie von dir beschrieben nicht mil-fertigung nicht passender lauf etc.....) schon durch das BMI gecheckt wurde und dann antrag stellen. das ist der normale vorgang, was anderes bleibt dir sowieso nicht übrig.

gutachten hin oder her, wenn das bmlv trotzdem im rahmen des ermessens entscheidet, daß eine unverhältnissmäßigkeit gegenüber der öffentlichkeit besteht, kannst du das nur vor dem VwWGH u/o beim VfGH anfechten. (in diesem Falle wende dich an Prof. Rippl)

die behörde ist momentan jedenfalls soweit, daß sie zu der ansicht gelangt ist, daß die vergabe von bewilligungen für kat: A "auszug aus einem der letzten bescheide" ÄUSSERST RESTRIKTIV hanzuhaben sind und kein anlass dazu besteht diese vorgehensweise zu ändern siehe entscheidungen des VwGH (RIS).

also viel glück...........

im übrigen, in österreich sind weder mündungsbremse noch mündungsfeuerdämpfer kriegsmaterial

Geschrieben

<_< @ifoundnoname - ich habe lediglich namen und telnr der zuständigen beamtin einem fragenden ins forum gestellt, da er auf grund seiner zu wenigen posts noch keine pm´s empfangen konnte, alles andere ist auf deinem mist gewachsen :peinlich: und anscheinend kannst du immer noch nicht aufhören zu keppeln. das ist kontraproduktiv für alle, die ev eine ausnahmebewilligung ins auge gefasst haben!

:icon13: cochise

@geritec78 du hast eine pm - bitte per pm antworten!

Geschrieben

Mein Wunschobjekt, eine Saiga 762 MK habe ich in Deutschland schon einmal geschossen, es ist eine zivile Waffe die mit den Kriegswaffen nicht kompatibel ist. Das Ding gefällt mit wesentlich besser als mein Geradezugrepetierer. Den Mündungsfeuerdämpfer würde ich gegen einen Kompensator austauschen.

http://www.waffenschumacher.com/shop/bilde...olz/page_01.htm

-) Lauf ist zum Original nicht Kompatibel

-) Verschluß ist länger als beim Original

-) kommt aus einer zivilen Fertigung

-) Lauf unterscheidet sich optisch

-) nicht auf vollautimatisch umbaubar

-) außer Schaft und Visier keine original AK-Teile einbaubar

Diese Punkte würde ich vom Händler schriftlich bestätigt bekommen, stellt sich nur die Frage ob die im BMLV das auch glauben. Die deutschen Behörden haben diese Waffe ein paar Monate untersucht und dann als Kat. B eingestuft, vielleicht genügt das deutsche Waffentechnische Gutachten, denn schließlich hat man sich mit allen Details der Waffen intensiv beschäftigt. Meiner Meinung nach wäre die Waffe mit einem OA-15A oder AUG-Z vergleichbar. (die Mündungsbremse allerdings nicht)

Ich werde nächste Woche mit der Dame telefonieren und mir bis dahin ein paar Fragen zusammenschreiben.

Mal sehen wie hilfsbereit bzw. streng sie sein wird.

Hallo, alle zusammen!!!

Also die Hauptkriterien werden von den Saiga-Modellen als Kat. B erfüllt, aber trotzdem wird sie nicht positiv eingestuft...zumindest nicht in den nächsten 8-12 Monaten!!!!!

Nach dem IWÖ-NEWS-Parlamentarische-Anfrage-Eklat werden die nächsten paar Monate mal alle Einstufungen negativ ausfallen, bis sich die einzelnen Seelen wieder ein bissi beruhigt haben.

Soviel ich weiß hat schon ein Händler eine 7,62x39-Version der Saiga nach Österreich gebracht...na ratet mal!!! :gaga:

Also wenn du dir die Chance auf einen solchen Halbautomaten nicht verbauen willst, stell deine Kat.A-Ausnahmebewilligung ans BMLV und überlaß es einen Händler der darin Erfahrung hat, die Waffe irgendwann einstufen.

Den was einmal eingestuft ist, wird nimmer rückgängig gemacht!!!!!!!!! :traurig_16:

@ifoundnoname: Mach den DI Eder nicht gleich zum Doktor, der is mit solchen Titelbeschänkungen damit nicht zu erwichen!!! :021:

See yeah...

Geschrieben

..... da er auf grund seiner zu wenigen posts noch keine pm´s empfangen konnte, ....

... weswegen ich empfehle, die dazu erforderlichen 5 Postings in Form von halbwegs guten Witzen in Off Topic zu verfassen.

Das ist noch immer sinnvoller als manches, was sonst hier so abgesondert wird ...

@ GOH: ich sehe, Du hast verstanden, was ich meine - danke.

So long

Geschrieben

Ich meine, dass sachliche Kritik wie auch Lob sehr wohl Platz haben in einer öffentlichen Diskussion.

Absolut korrekt. :icon14:

Von beidem kann aber in dem von mir entsorgten Beitrag nicht die Rede sein.

Unsachliche und an Beschimpfungen grenzende Beiträge sind jedoch nicht nur ein Zeichen mangelnder Höflichkeit, sondern auch unintelligent.

Eben.

@ ifoundnoname: mach nicht so weiter. Dies ist eine Verwarnung, und ich ersuche höflich, davon auszugehen, daß ich sie ernst meine.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@ God of Hellfire warum denn nicht wir haben nichts zu verbergen.

...ich unterstelle hier niemandem, daß er/sie was zu verbergen hat.

Ich persönlich finde es nur unklug seine Vorgehensweise dem "Feind" öffentlich darzulegen.

Im überzogenen Sinne ist das wie in einem Hollywoodschinken, wo der Akteuer stundenlang referiert auf welche qualvolle Art und Weise er den Helden jetzt kaltmachen will und der Held dadurch genug Zeit hat McGyuver like seine Fesseln durchzunagen um den "Bösen" dann doch noch zu schaffen.

Jeder "kleine" Beamte, der Deine Vorgehensweise kennt ist in der Lage seinen Vorgesetzten vorab zu "impfen".

Ich freue mich für jeden, der seine Traumkanone erwerben darf. Ob da jetzt GSP oder Leo 2 draufsteht ist mir egal. Hauptsache es macht Spaß.

Gruß

GOH

Geschrieben

Nach dem IWÖ-NEWS-Parlamentarische-Anfrage-Eklat werden die nächsten paar Monate mal alle Einstufungen negativ ausfallen, bis sich die einzelnen Seelen wieder ein bissi beruhigt haben.

See yeah...

Ja, leider, @Thompsongunner, genauso läuft es momentan auch nach meinen Infos. Man soll halt versuchen, wenn man es schon nicht erwarten kann, es zumindest mit einem zugel. Halbautomaten der Kat. B zu probieren.

:icon14::bb1: -Fahrkarte

Geschrieben

mir hat gestern ein büchsenmacher gesagt, daß es noch viele jahre dauern wird bis sich da etwas ändern könnte

sollte im herbst eine große koalition kommen kann man mit einem roten innenminister/-in rechnen

dies würde meiner meinung nach selbst in einigen jahren zu keiner änderung führen

Geschrieben

Wer macht bei einem Kat. A Antrag dann die waffentechnische Beurteilung, auch der Herr Eder vom BMI?

Wäre der Herr Eder in meinem Fall hilfsbereit und kann mir weiterhelfen?

Nein., Gemäß §18.Abs.2 WaffG. kann der Bundesminister für Landesverteitigung verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein """berechtigtes Interesse""" für Erwerb. Besitz oder das Führen von Kriegsmaterial glaubhaft machen, Ausnahmen von den Verboten des Erwerbs, Besitzes oder des Führens bewilligen. Ausnahmebewilligungen sind somit allein an das BMLV zu stellen. Was ifoundnoname meinte, ist die Begutachtung von Waffen, die auf Antrag als Kat. B eingestuft werden sollen. In Deinem Fall mußt Du Dich allein an das BMLV wenden, weil Du Dich ja um den Besitz einer Kriegswaffe bemühst.

:) Fahkarte

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