Justus Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Hallo zusammen, ich bin seit 13 Jahre Sportschütze und habe 2 grüne WBK's. Nach einem Umzug von Baden- Württemberg nach Rheinland- Pfalz habe ich nach einem längeren Kampf mit der Behörde endlich wieder eine Waffe genehmigt bekommen. Neben der Gebühr für den Voreintrag wurde mir noch eine "Verwaltungsgebühr Regelüberprüfung gemäß WaffKostV Abschnitt III Ziffer 1" in Höhe von 30,68€ in Rechnung gestellt. Wie ich sehen konnte war es ein großes Führungszeugnis, welches die Behörde angefordert hatte. Ich musste in der Vergangenheit noch nie etwas für meine Überprüfungen in Baden- Württemberg bezahlen. Was meint Ihr dazu?java script:emoticon('', 'smid_13') Gruß, Justus
Sal-Peter Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Siehe auch: http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=343088
frosch Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Moin Justus! Kannst Du bitte einmal eine genaue Aufstellung aller Gebühren posten, die Dir berechnet wurden? Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du eine WBK wohl zusammen mit einem MEB Eintrag beantragt und anläßlich dieses Antrages wurde eine Regelüberprüfung durchgeführt und noch einmal gesondert im Gebührenbescheid berechnet. Wenn es so ist, ist das unzulässig. Die Gebühren für den WBK Antrag beinhalten die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Dafür darf dann nicht noch einmal etwas in Rechnung gestellt werden. Was tun: Einspruch innerhalb eines Monats nur gegen den Gebührenbescheid einlegen. Gruß, frogger
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