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Neldung von Wechselläufen durch Verkäufer?


Fritzchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend !

Für mich stellt sich immer die Frage:

Was passiert, wenn ich aufgrund meiner Basiswaffe, M1911 A1 ein Wechselsystem in gleichem oder kleinerem Kaliber von einem Händler gekauft habe, dieses nach dem neuen WaffG nicht eingetragen bzw. gemeldet ist und dieses eines Tages an einen Privatmann verkaufe.

Derjenige, welcher es wiederrum aufgrund seiner Basiswaffe kauf hat somit ohne jedweden behördlichen Nachweiß eine "halbe" Waffe, von der keiner etwas weiß !

Ich glaube, daß ich persönlich aufgrund meines Kaufes beim Händler und der nachvollziehbaren Nummer des WS dann quasi "als letzter in der Reihe" dran wäre, wenn mit diesem System etwas geschehen würde.

Was wenn ich nicht nachweisen kann, das ich es verkauft habe ?!?!?

Das ist mir alles viel zu gefährlich und daher würde ich meinem Amt jedwede Bewegung von Teilen dennoch melden, zu meiner eigenen, rechtlichen Sicherheit !

Ich möchte nicht das ihr denkt, ich wolle denunzieren, keines Falls, aber stellt Euch das doch mal vor...

Ihr verkauft "Schützenkollege X" euer WS, weil ihr zufällig auf einer Meisterschaft mit "X" ins Gespräch kommt.

Er hat eine entsprechende Basiswaffe und ihr gebt euer WS gegen Bargeld ab.

Ihr habt Euch nichteinmal ungesetzlich verhalten, wenn ihr geprüft habt ob "X" das WS erwerben darf....

Dann passiert etwas mit dem WS, nennen wir es, den persönlichen "Holocaust" für den Sportschützen und das Ding wird eines Tages bei einer Straftat verwendet.

Ja und dann ? Wer steht, denkt ihr in den Handelsbüchern beim Händler hinterlegt.....ja, genau, IHR...

Neeee, neeee...... das is´ mir zu riskant..

Was meint ihr dazu ?!?!?

Schönes WE,

Govt

Geschrieben

Ich glaube, daß ich persönlich aufgrund meines Kaufes beim Händler und der nachvollziehbaren Nummer des WS dann quasi "als letzter in der Reihe" dran wäre, wenn mit diesem System etwas geschehen würde.

Die meissten WS habe überhaupt keine Seriennummer, zumindest die die ich habe.

Ja und dann ? Wer steht, denkt ihr in den Handelsbüchern beim Händler hinterlegt.....ja, genau, IHR..

Niemand, da einfach NICHT Buchführungspflichtig! Steht auch explizit in meiner WHE unter den Auflagen, bzw eben nicht.

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