Eagle50AE Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 Hallo, da ich meine erste WBK erst in ein paar Monaten bekomme, möchte ich mich schon etwas informieren. Soweit ich das verstanden habe, brauche ich für Kurzwaffen die grüne WBK mit Bedürfnis vom Verband/Verein. Auf die gelbe WBK kommen Einzellader Langwaffen mit einer Länge über 60 cm. Die gelbe WBK beantrage ich einfach im zuständigen Landratsamt. Mit der gelben gehe ich dann zu meinem BüMa und kaufe einfache ein Langwaffe ohne Voreintrag. Ist das richtig? Ich möchte so vorgehen: Mit meinem ersten Bedürfnis für eine Kurzwaffe gehe ich zum Landratsamt und beantrage grüne UND gelbe WBK. Sobald die gelbe da ist kann ich eine Langwaffe kaufen. (Remington 700 Police).
der_sammler Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 Hallo, da ich meine erste WBK erst in ein paar Monaten bekomme, möchte ich mich schon etwas informieren. Soweit ich das verstanden habe, brauche ich für Kurzwaffen die grüne WBK mit Bedürfnis vom Verband/Verein. Auf die gelbe WBK kommen Einzellader Langwaffen mit einer Länge über 60 cm. Die gelbe WBK beantrage ich einfach im zuständigen Landratsamt. Mit der gelben gehe ich dann zu meinem BüMa und kaufe einfache ein Langwaffe ohne Voreintrag. Ist das richtig? Ich möchte so vorgehen: Mit meinem ersten Bedürfnis für eine Kurzwaffe gehe ich zum Landratsamt und beantrage grüne UND gelbe WBK. Sobald die gelbe da ist kann ich eine Langwaffe kaufen. (Remington 700 Police). Bedürfnis für die Grüne UND GELBE über deeinen Verband!! Bei der GELBEN nur zur "Erstausstellung", bei der GRÜNEN IMMER! Auf GELBE gehen Rep. Einzel UND Mehrlader( und anderes Zeug!!)!! Sonst würdest du ja keine REm 700 bekommen! Wenn du jetzt noch paar Monate Zeit hast, Sachkunde hast du schon gemacht? BEI uns würden dann solche Fragen NICHT mehr vorkommen!!!!!!
Eagle50AE Posted August 4, 2006 Author Posted August 4, 2006 Bedürfnis für die Grüne UND GELBE über deeinen Verband!! Bei der GELBEN nur zur "Erstausstellung", bei der GRÜNEN IMMER! Auf GELBE gehen Rep. Einzel UND Mehrlader( und anderes Zeug!!)!! Sonst würdest du ja keine REm 700 bekommen! Wenn du jetzt noch paar Monate Zeit hast, Sachkunde hast du schon gemacht? BEI uns würden dann solche Fragen NICHT mehr vorkommen!!!!!! ja, WSK habe ich seit 11/05. Aber auf solche Dinge wurde nicht wirklich eingegangen :(
der_sammler Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 ja, WSK habe ich seit 11/05. Aber auf solche Dinge wurde nicht wirklich eingegangen :( Na, war ja sicher ne tolle SACHkunde! Egal, ich gehe mal davon aus das du im BDS( welcher LV???)/BDMP bist ( bei den Waffen-Wünschen)?? Also brauchst du ein Bedürfnis für: -Pistole Kaliber xy ( für deinen Voreintrag auf die Grüne) -Rep. Gewehr Kaliber .308 ( um die Gelbe zu beantragen, bekommst du aber in der Regel OHNE Voreintrag ausgehändigt!) ACHTUNG: Beim Antrag darauf achten, das du fürs GEWEHR auch wirklich ne Gelbe beantragst, sonst kann es passieren das du ne Grüne mit 2 Voreinträgen ( Pistole+Gewehr) bekommst!!
Eagle50AE Posted August 4, 2006 Author Posted August 4, 2006 Na, war ja sicher ne tolle SACHkunde! Egal, ich gehe mal davon aus das du im BDS( welcher LV???)/BDMP bist ( bei den Waffen-Wünschen)?? Also brauchst du ein Bedürfnis für: -Pistole Kaliber xy ( für deinen Voreintrag auf die Grüne) -Rep. Gewehr Kaliber .308 ( um die Gelbe zu beantragen, bekommst du aber in der Regel OHNE Voreintrag ausgehändigt!) ACHTUNG: Beim Antrag darauf achten, das du fürs GEWEHR auch wirklich ne Gelbe beantragst, sonst kann es passieren das du ne Grüne mit 2 Voreinträgen ( Pistole+Gewehr) bekommst!! Danke für die Tips! Ich bin beim BDMP.
Jim Phelps Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 1. Du beantragst bei Deinem LV die Ausstellung von 2 waffenrechtlichen Befürwortungen (WRB), einmal für die Kurzwaffe (Abs.3 / Abs.4 auf dem Formular streichen) und für den Repetierer (Abs.2 / Abs.3 streichen). Die Formulare dazu müßtest Du auf der Homepage Deines LVs finden. 2. Du besorgst Dir die Antragsformulare der zuständigen Behörde, gibt es evtl. auch auf der HP Deines Landkreises (hier z.B. das Formular meines Lkr.) oder direkt beim SB. Dann beantragst Du unter Vorlage der WRBs einmal "Waffenbesitzkarte"+"Erwerbsberechtigung" (grüne WBK mit Voreintrag) und einmal "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" (gelbe WBK).
tigerente01 Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 Hallo zusammen, ich habe die Erfahrung machen müssen, dass weniger die Ordnungsbehörde als viel mehr der Kreisschützenverband die Probleme macht. Das Ordnungsamt verlangt für die Befürwortung einer GK-Kurzwaffe die Mitgliedschaft seit mind. einem Jahr in einem Schützenverein bei dem auch mit dieser Waffe geschossen werden darf, sowie die Bedürfnisbescheinigung des Kreisschützenverbandes. Leider verlangt mein Verband, dass mindestens ein Jahr lang mit der Waffe geschossen werden muss, für die man auch ein Bedürfnis bekommen möchte. Also nichts mit ein Jahr lang Feuerwaffe schiessen und dann ein Bedürfnis bescheinigt bekommen! In meinem Fall verhält sich das so, dass ich seit gut 1,5 Jahren regelmässig Kleinkaliber-Sportpistole schiesse und nun zur Disziplinerweiterung auf Zentralfeuerpistole eine GK-Pistole kaufen wollte. GK-Pistole habe ich bisher nur in einem anderen Verein als Gastschütze geschossen. Dadurch das ich nun nicht seit einem Jahr regelmässig GK geschossen habe, bekomme ich eben auch keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Wie gesagt, dem Ordnungsamt reicht eigentlich aus, wenn regelmässig mit einer KK-Pistole geschossen wurde, aber ohne die Verbandsbescheinigung läuft nichts. In Deinem Fall, Eagle50AE, hoffe ich, dass bei Dir alles glatt läuft und alle vorgesehenen Waffenarten eingetragen werden! Bei meinem Kreisschützenverband bin ich mir fast sicher, dass bei der Beantragung einer Gelben WBK für jede einzelne Waffenart ein Nachweis verlangt wird. Soll heißen, wenn z.B. nicht mit einer Flinte geschossen wurde, bzw. der Verein keine Flintendisziplin anbietet, dann gibt es auch keine Befürwortung für eine Flinte! Bei einem Nachbar-Kreisschützenverband würde ich übrigens mit meinen KK-Trainingseinheiten die Befürwortung für eine GK-Pistole bekommen Gruß tigerente01
Jim Phelps Posted August 4, 2006 Posted August 4, 2006 Er ist ja beim BDMP, da gibt´s nich so viel Brimborium. Wen´s interessiert - hier sind die Befürwortungsrichtlinien.
Murat Posted August 5, 2006 Posted August 5, 2006 Auf die gelbe WBK kommen Einzellader Langwaffen mit einer Länge über 60 cm. Auch, aber nicht nur... Nach dem Gesetz (WaffG §14 Abs. 4) ist die Gelbe WBK eine unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von -Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen -Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen -einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition -mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (z.B. Vorderladerrevolver) Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden ist binnen zwei Wochen zu beantragen. Wobei einige Ämter und Bundesländer da das Recht etwas "eigenwillig" auslegen. Aber fas Forum Waffenrecht (www.fwr.de) bietet da für seine Mitglieder in Zusammenarbeit mit der ÖRAG eine ganz passable Waffenrecht-Rechtschutzversicherung an. Nur so als Tipp vorweg.
tigerente01 Posted August 5, 2006 Posted August 5, 2006 Er ist ja beim BDMP, da gibt´s nich so viel Brimborium. Wen´s interessiert - hier sind die Befürwortungsrichtlinien. Hallo, das ist ja einmal eine tolle Sache! Wenn sich die Verbände dann auch noch danach richten, wäre wohl jedem geholfen Existiert so eine Befürwortungsrichtlinie evtl. auch beim DSB? Gruß tigerente01
Sachbearbeiter Posted August 7, 2006 Posted August 7, 2006 Wobei einige Ämter und Bundesländer da das Recht etwas "eigenwillig" auslegen. Das ist dann das sogenannte "Genehmigungsstreckungsgebot". Landläufig wird es auch als Rechtsbeugung bezeichnet.
Jim Phelps Posted August 7, 2006 Posted August 7, 2006 Existiert so eine Befürwortungsrichtlinie evtl. auch beim DSB?Wie ich in dem anderen Thread schon geschrieben habe, hat afaik jeder DSB LV eigene Befürwortungsrichtlinien, also solltest Du Dich diesbezüglich an Deinen LV wenden. Und falls der Kreisschützenverband strengere Anforderungen stellt als in den Richtlinien festgelegt, solltest Du die LV-Leitung davon in Kenntnis setzen - vielleicht tut sich dann ja was.Landläufig wird es auch als Rechtsbeugung bezeichnet. Und ich dachte das ist "gelebter Föderalismus".
Jake Cutlass Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Gerade der BDMP wird mglw. nicht alle vier Waffenarten der "Neugelben" SpoSchü-WBK befürworten, da er keine Disziplinen für einschüssige Einzellader Kurzwaffen hat. Der BDMP war es doch, der deswegen vier einzelne SpoSchü-WBKs, für jede Waffenart extra, angeregt hat. Mit einer Repetierbüchse hat man beim BDMP aber definitiv kein Problem... Just my 0,02 €, Jake C.
Jim Phelps Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Gerade der BDMP wird mglw. nicht alle vier Waffenarten der "Neugelben" SpoSchü-WBK befürworten... Die Befürwortung für eine Waffenart reicht doch auch um die Gelbe zu bekommen, was man dann erwirbt steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
Jake Cutlass Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Bei uns (Berlin) muß auf der "Bescheinigung für SpoSchü", unter §14 Abs. 4 WaffG jede Waffenart für die "neue Gelbe" angekreuzt werden, also maximal vier Kreuze. Außerdem muß noch eine bestimmte Waffe (z.B. Repetierbüchse .308) mit beantragt werden. Auf dieses Blatt setzt dann der LV-Präsi seine Unterschrift. Im Falle des BDMP ist es also sehr wohl denkbar, daß deren Befürwortung eingeschränkt ist, man also von denen nur die anderen drei Kreuze befürwortet bekommt (oder eben 1-3 WBKs s.o.). Mit Schützengruß aus Berlin ans MI-Team..., Jake C.
Jim Phelps Posted August 8, 2006 Posted August 8, 2006 Ja, die Befürwortung ist eingeschränkt. Das ist die Umsetzung des berüchtigten Schilling-Schwachfugs zur gelben WBK. Das einige Behörden diese Steilvorlage wohlwollend annehmen und auf bestimmte Waffenarten kastrierte gelbe WBKs ausstellen ist nicht verwunderlich. Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür aber nicht.
Guest Harlekin Posted August 9, 2006 Posted August 9, 2006 Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür aber nicht. doch! Hast du doch geschrieben: Lex Schilling. Das ist ein lex spezialis und geht vor ein lex generalis (also das WaffG) Harlekin
Jim Phelps Posted August 10, 2006 Posted August 10, 2006 Das ist ein lex spezialis und geht vor ein lex generalis (also das WaffG) Bei einigen Behörden mag das so sein, aber spätestens vor Gericht wird daraus eine Lex Interessiertkeinesauis.
Sachbearbeiter Posted August 10, 2006 Posted August 10, 2006 Ja ja, das waren halt noch Zeiten, als die Gesetze eingehalten wurden bzw. er dafür sorgte:
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