Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Moin! Ich bin leider zu dem Thema nicht fündig geworden. So langsam bin ich dabei mal diverse Dinge hinter mich zu brigen, die zur erlangung einer WBK nötig sind. Sachkunde ist angesetzt, Tresor steht in der Ecke und die MPU soll auch bald gemacht werden. Nur: Lohnt sich das überhaupt die MPU jetzt schon zu machen oder verfällt das Gutachten (Ähnlich dem Führungszeugnis) nach einiger Zeit? Danke für die Antworten im Voraus! Grüße -Matze-
Guest God of Hellfire Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Moin! Ich bin leider zu dem Thema nicht fündig geworden. So langsam bin ich dabei mal diverse Dinge hinter mich zu brigen, die zur erlangung einer WBK nötig sind. Sachkunde ist angesetzt, Tresor steht in der Ecke und die MPU soll auch bald gemacht werden. ...wie alt bist Du jetzt genau? Einem anderen Thread konte ich entnehmen ca. 23. Wie lange bist Du im Verband? Wie lange willst Du die MPU denn "aufbewahren"? Gruß GOH
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 ...wie alt bist Du jetzt genau? Einem anderen Thread konte ich entnehmen ca. 23. Wie lange bist Du im Verband? Wie lange willst Du die MPU denn "aufbewahren"? Gruß GOH Im Moment habe ich 23,5 Jahre auf der Uhr. Geplant hatte ich die WBK im Januar/Februar des nächsten Jahres anzugehen. MPU wollte ich innerhalb der nächsten zwei Monate hinter mich bringen. Im DSB wäre ich Anfang Januar 1 Jahr. Mit der Verbandsbastelei muß ich dann halt nochmal gucken, da ich ja beabsichtige dem BDS beizutreten. Dort ist es ja mit einjähriger Zugehörigkeit zu einem anerkannten Verband möglich nach 4 Monaten ein Bedürfnis zu bekommen... Lange Rede kurzer Sinn. Das Gutachten wird wohl ca. 5 Monate rumliegen... Grüße -Matze-
Guest varg Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Also ich hab meine MPU im Juli 2005 gemacht und meine WBK im Februar 2006 beantragt und auch genemigt bekommen. Na ja, bin im Nachhinein froh, dass es geklappt hat. Die MPU ist ja nur ne "Momentaufnahme". Sprich, dass du an diesem Tag psychisch okay warst. (wenn du am nächsten Tag ausflippst, ist das was anderes. Aber an diesem Tag warst du nicht auffällig). Deshalb würd ich die MPU möglichst kurz vor dem Antrag auf die WBK machen.
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Also es ist so, das nirgendwo genau steht, wie lange eine MPU gültig bleibt. Ich habe mir mal von einem Psychologen sagen lassen, das es nicht älter als 6 Monate sein sollte. Das Gutachten soll ja deine aktuelle psychologische Eignung bestätigen und nicht die von vor einem Jahr. Mit dem im voraus machen der MPU solltest du auch vorsichtig sein. Es gibt Sachbearbeiter die das unter Umständen anerkennen, aber verlasen solltest du dich darauf nicht. Es ist nämlich so, das der Gutachter, wenn er seriös arbeitet, Informationen von deiner Krankenkasse, Hausarzt und auch deiner Erlaubnisbehörde einholt (musst ihm dafür Vollmachten erteilen). Wenn du jetzt noch keinen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis gestellt hast, kann aber deine Behörde zwangsläufig keine Infos über dich rausgeben, weil sie dich ja nicht kennt. Wenn dein gewählter Gutachter nun ohne diese Informationen trotzdem das Gutachten erstellt, kann es dir hinterher passieren, das dein SB dir sagt nix da, das Gutachten erkenne ich nicht an. Dann stehst du erstmal da. Ich würde dir empfehlen schon im voraus einen Gutachter anzusprechen und mit ihm zeitnah kurz nach der Antragsstellung die Begutachtung durchzuführen. Das bringt dir eigentlich kaum eine Verzögerung bei deinem Antrag auf eine WBK. Die Erstellung des Gutachtens dauert ca. einen Monat und sehr häufig lassen sich die Behörden bei der erstmaligen Erteilung einer WBK sowieso etwa einen Monat Zeit, bis sie dir die WBK ausstellen.
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Also ich hab meine MPU im Juli 2005 gemacht und meine WBK im Februar 2006 beantragt und auch genemigt bekommen. Na ja, bin im Nachhinein froh, dass es geklappt hat. Die MPU ist ja nur ne "Momentaufnahme". Sprich, dass du an diesem Tag psychisch okay warst. (wenn du am nächsten Tag ausflippst, ist das was anderes. Aber an diesem Tag warst du nicht auffällig). Deshalb würd ich die MPU möglichst kurz vor dem Antrag auf die WBK machen. Stimmt natürlich mit der Momentaufnahme... Aber wenn sich mein soziales Umfeld nicht ändert sollte das Urteil doch eigentlich noch gültigkeit haben, oder? Aber egal... Mach ich die MPU halt kurz nach nach nem Schreckschußexzess zu Silvester. Der zuständige Mediziner will ja auchmal geschockt werden... (Spaß muß sein...) Apropos: Wie ist das eigentlich- Zur MPU gehen? Ich mein' muß man vor sowas Prüfungsangst haben? Ich kann mir da schwer ein Bild machen, wie sowas ablaufen soll... Ansonsten! Danke für die Tipps!
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Apropos: Wie ist das eigentlich- Zur MPU gehen? Ich mein' muß man vor sowas Prüfungsangst haben? Ich kann mir da schwer ein Bild machen, wie sowas ablaufen soll... Prüfungsangst brauchst du keine zu haben, du kannst dich eh nicht vorbereiten (es sei denn du studierst Psychologie) und es wird auf eine Nicht-Eignung geprüft, nicht auf eine Eignung. Das macht einen großen Unterschied. Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen, einem Multiple-Choice Fragebogen und einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter von ca. 60-90 Minuten Länge. In dem Fragebogen wirst du nach deinem persönlichen Umfeld, Reaktionsweisen, Einschätzungen von Situationen etc. gefragt und deine mathematisch/logischen Fähigkeiten werden überprüft. Versuch nicht in diesem Test immer nur die gesellschaftlich erwünschten Antworten anzukreuzen, denn dann ist dein Nichtbestehen garantiert. Das Gespräch hinterher ist auch keine Hürde. Du wirst dort recht viele persönliche Dinge gefragt, antworte einfach immer Wahrheitsgemäß, dann steht dem Bestehen nichts im Wege.
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Versuch nicht in diesem Test immer nur die gesellschaftlich erwünschten Antworten anzukreuzen, denn dann ist dein Nichtbestehen garantiert. Au backe! Sowas habe ich mir schon gedacht... Vor dem Gutachter ein Kurzreferat über die menschliche Natur zu halten und warum der Mensch wohl in der Nahrungskette ganz oben steht wollte ich mir eigentlich verkneifen... Wäre rein Wahrheitsgemäß aber meine Reaktion auf eine Frage wie: "Was ist faszinierend an Schußwaffen? Bzw.: Warum muß es eine GK-Waffe sein?" (Nicht, daß ich allmachts Phantasien habe, wenn ich mit 'ner 45er auf'm Stand stehe aber ich finde über gewisse Grundsätze des menschlichen Handelns sollte man sich mal gedanken machen...) Insofern... Dann lasse ich es mal auf mich zukomen... Grüße -Matze-
Chiron Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Da ich vor der gleichen Frage wie du stehe, habe ich kurzentschlossen meinen Sachbearbeiter auf der Kreispolizeibehörde angerufen. Denn nur was er diesbezüglich sagt ist maßgebend. Er möchte die MPU am besten "zeitnah" durchlaufen haben. Auf meine Frage hin, was denn seiner Meinung nach "zeitnah" genug wäre, meinte er 2 Monate vor Antragsstellung. Auf ein oder 2 Wochen käme es ihm nicht an. Jetzt könnte ich mich ja über den Sinn oder Unsinn dieser Aussage aufregen. Aber wieso Streit anfangen, wenn ich den Termin sowieso legen kann wie ich will. Was ich damit sagen will: Am besten rufst du deinen SB an. Dann bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Außerdem würde ich mir den Arzt zu dem du gehst sehr genau aussuchen. Gruß Chiron
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Außerdem würde ich mir den Arzt zu dem du gehst sehr genau aussuchen. Gruß Chiron Neigen einige dazu Willkür walten zu lassen oder wie meinst Du das? Oder liegt die Betonung in Deinem Satz auf "Du"?
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Vor dem Gutachter ein Kurzreferat über die menschliche Natur zu halten und warum der Mensch wohl in der Nahrungskette ganz oben steht wollte ich mir eigentlich verkneifen... Wäre rein Wahrheitsgemäß aber meine Reaktion auf eine Frage wie: "Was ist faszinierend an Schußwaffen? Bzw.: Warum muß es eine GK-Waffe sein?" (Nicht, daß ich allmachts Phantasien habe, wenn ich mit 'ner 45er auf'm Stand stehe aber ich finde über gewisse Grundsätze des menschlichen Handelns sollte man sich mal gedanken machen...) Ein Beispiel: Du wirst von jemandem geärgert, wie reagierst du? Ich mache gar nichts Ich räche mich Ich hau dem Typ auf's Maul Das Antwort drei falsch ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, aber auch Antwort eins kann evt. nicht so toll sein, weil das auf eine Charakterschwäche (sich nicht wehren können) hindeuten könnte. Ergo ist Antwort zwei auch nicht falsch. Denn Rache muss ja nicht gleich mit Blutrache gleichgesetzt werden. Es ist eher der Normalfall, das man sich im Alltag irgendwie revangiert. Evt. "Fangfragen" könnten sein, nach dem Motto "Glauben Sie das...". Wenn dir hier spontan keine praktischen Beispiele einfallen, lautet die Antwort immer nein. z.B. Glauben Sie das sich durch das vorhandensein einer Waffe etwas verändert? Wenn du hier mit ja antwortest steuerst du stark aufs durchfallen zu, den was was sollte sich verändern? Die Waffen sind Sportgeräte, wie ein Tennisschläger auch und da verändert sich beim Erwerb ja auch nix. Für manche junge Leute kann das zum Problem werden, wenn man unüberlegt antwortet. Ich kann da ganz offen sagen, das ich mit 20 Jahren manche Fragen sicherlich zu meinem Nachteil beantwortet hätte, was ich mit 24 Jahren nicht mehr getan habe. Warum du den Schießsport betreibst, solltest dir natürlich schon vorher klar gemacht haben, denn diese Frage kommt ganz sicher. Meine Antwort darauf ist einfach, das es extrem viel Spaß macht und sehr faszinierend ist. Schildere den Verlauf, wie du zum Schießen gekommen bist. Warum du GK schießt und KK nicht auch ausreichend wäre usw., das sind einfach zwei verschiedene Paar Schuhe. Neigen einige dazu Willkür walten zu lassen oder wie meinst Du das? Du weisst ja nicht auf wen du da triffst, evt. ist das ein Waffengegner und dann hast du ganz schnell die Arschkarte. Gut wäre es, wenn du schon jemanden kennen würdest, der dort war. Ich z.B. war beim TÜV Rheinland und kann ihn nur weiterempfehlen. War auch sehr preisgünstig, ca. 155 Euro.
Chiron Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 155€?! Eine gute Freundin von mir ist Fachärztin für Psychotherapie. Sie hat mir ein Kollegen empfohlen. Ich habe dort angerufen. Er wollte zwischen 40€ und 80€ haben. Je nach Aufwand. Wo wir dann beim Aufwand sind: Reicht es, wenn in seinem Bericht steht, dass ich geeignet bin Schusswaffen zu besitzen?
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Eine gute Freundin von mir ist Fachärztin für Psychotherapie. Sie hat mir ein Kollegen empfohlen. Ich habe dort angerufen. Er wollte zwischen 40€ und 80€ haben. Je nach Aufwand. Reicht es, wenn in seinem Bericht steht, dass ich geeignet bin Schusswaffen zu besitzen? Das muss als Schlussfolgerung drin stehen, er muss aber ausführlich und für Laien verständlich darlegen, wie er zu dem Schluss gekommen ist. 80 Euro ist schon ziemlich preisgünstig, würde da fast die Seriösität in Frage stellen. Bisher habe ich meistens von Preisen zwischen 130 und 180 Euro gelesen. Das Kölner Gesundheitsamt verlangt z.B. 400 Euro.
Akula Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Reicht es, wenn in seinem Bericht steht, dass ich geeignet bin Schusswaffen zu besitzen? Diese Feststellung wird in dem Gutachten kaum drin stehen, da auf Nichteignung geprüft wird.
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Diese Feststellung wird in dem Gutachten kaum drin stehen, da auf Nichteignung geprüft wird. Genauer wird drin stehen, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Anzeichen für eine Nicht-Eignung vorliegen. Wie der Gutachter zu dieser Ansicht kommt, muss er darlegen.
Chiron Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Das muss als Schlussfolgerung drin stehen, er muss aber ausführlich und für Laien verständlich darlegen, wie er zu dem Schluss gekommen ist. 80 Euro ist schon ziemlich preisgünstig, würde da fast die Seriösität in Frage stellen. Bisher habe ich meistens von Preisen zwischen 130 und 180 Euro gelesen. Das Kölner Gesundheitsamt verlangt z.B. 400 Euro. Der gute Mann ist niedergelassender Facharzt für Psychotherapie mit der Befugnis eine MPU durchzuführen. Für 80€ sollte man wohl 2 Stunden arbeit bekommen. Wie er schon sagte. Es kommt alles auf den Umfang des Gutachtens an.
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Der gute Mann ist niedergelassender Facharzt für Psychotherapie mit der Befugnis eine MPU durchzuführen. Für 80€ sollte man wohl 2 Stunden arbeit bekommen. Zwei Stunden mindestens dauert doch alleine schon die Begutachtung, dann ist aber noch kein Gutachten geschrieben. Meins war damals mehr als 20 Seiten lang. Den schriftlichen Test auswerten dauert auch länger, vor allem wenn man keinen Computer hat, der einem bestimmte Arbeiten dabei abnimmt.
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Ein Beispiel: Du wirst von jemandem geärgert, wie reagierst du? Ich mache gar nichts Ich räche mich Ich hau dem Typ auf's Maul Das Antwort drei falsch ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, aber auch Antwort eins kann evt. nicht so toll sein, weil das auf eine Charakterschwäche (sich nicht wehren können) hindeuten könnte. Ergo ist Antwort zwei auch nicht falsch. Denn Rache muss ja nicht gleich mit Blutrache gleichgesetzt werden. Es ist eher der Normalfall, das man sich im Alltag irgendwie revangiert. Naja dann... Ich bin mal gespannt. Wobei ich persönlich von mir behaupten kann zumindest teilweise die Antwort mit eins beantworten zu können. Muß ja auch nicht unbedingt eine Charakterschwäche sein... Irgendwie hab' ich bei der Sache kein gutes Gefühl... Aber im Voraus mir Panik machen ist auch nicht meine Sache... Irgendwie bin ich grad schon wieder genervt... Ich mein' eigentlich isses doch kein Ding: Mit LG angefangen-> "Mann! Schwierig... Mal 'n bischen Üben" Mit KK weiter-> "Cool 50 m schießen. Auch liegend echt kompliziert." Chance mit GK Kurz gehabt-> "Irgendwie muß die Angst vor'm Schuß dochmal weggehen." Und sie ging weg und schon war die Faszination am GK schießen da, denn nun gings mit den Schußbildern auch bergauf... Und nun muß ich, nur weil ich mal selber GK schießen will, Kohle ohne ende zahlen und muß u.U. noch damit rechnen durchzurasseln, nur weil jemand meinen Charakter ansich beurteilen will??? Was hat das eine mit dem Anderen zu tun? Verdammte Axt! Ich will doch nur ein paar Löcher machen (Oder ein Paar beim IPSC ;-) ) "OK... Schlechtes Beispiel." (Ocean 11) Ich werd's schon gebacken kriegen... Positiv denken! Erstmal vielen Dank für die Eindrücke, dann weiß ich ja wenigstens in welche Richtung es geht... Was die aufzusuchende Stelle angeht, so dachte ich auch an den TÜV. Nur halt hier in HH. Wenn der TÜV Rheinland gut ist, so wird's unser hier wohl auch sein... Grüße -Matze-
Hob Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 Naja dann... Ich bin mal gespannt. Wobei ich persönlich von mir behaupten kann zumindest teilweise die Antwort mit eins beantworten zu können. Muß ja auch nicht unbedingt eine Charakterschwäche sein... Irgendwie hab' ich bei der Sache kein gutes Gefühl... Aber im Voraus mir Panik machen ist auch nicht meine Sache... Wie gesagt, das muss alles nicht sein, das könnte unter bestimmten Umständen so sein. Es gibt da immer noch Kontrollfragen, die das ganze validieren. Wenn du ein "normaler" Mensch bist, wirst du die Sache ohne Probleme bestehen. Wie gesagt, es wird auf die nicht Eignung und nicht auf die Eignung geprüft. Sei ruhig und konzentriert und trete selbstbewusst auf, dann ist der Test so gut wie bestanden. Vor dem Test brauchst du absolut keine Panik zu schieben. Für HH müsste der TÜV Nord zuständig sein. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde hier schon mal irgendwo ganz positiv über den TÜV Nord geschrieben.
Guest Matze82 Posted July 30, 2006 Posted July 30, 2006 @Sonet: Danke für's aufopfernde "hochpäppeln" meiner Person und die vielen Infos!
Scheibenschütze Posted September 13, 2006 Posted September 13, 2006 Also es ist so, das nirgendwo genau steht, wie lange eine MPU gültig bleibt. Ich habe mir mal von einem Psychologen sagen lassen, das es nicht älter als 6 Monate sein sollte. Das Gutachten soll ja deine aktuelle psychologische Eignung bestätigen und nicht die von vor einem Jahr. Mit dem im voraus machen der MPU solltest du auch vorsichtig sein. Es gibt Sachbearbeiter die das unter Umständen anerkennen, aber verlasen solltest du dich darauf nicht. Es ist nämlich so, das der Gutachter, wenn er seriös arbeitet, Informationen von deiner Krankenkasse, Hausarzt und auch deiner Erlaubnisbehörde einholt (musst ihm dafür Vollmachten erteilen). Wenn du jetzt noch keinen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis gestellt hast, kann aber deine Behörde zwangsläufig keine Infos über dich rausgeben, weil sie dich ja nicht kennt. Wenn dein gewählter Gutachter nun ohne diese Informationen trotzdem das Gutachten erstellt, kann es dir hinterher passieren, das dein SB dir sagt nix da, das Gutachten erkenne ich nicht an. Dann stehst du erstmal da. Ich würde dir empfehlen schon im voraus einen Gutachter anzusprechen und mit ihm zeitnah kurz nach der Antragsstellung die Begutachtung durchzuführen. Das bringt dir eigentlich kaum eine Verzögerung bei deinem Antrag auf eine WBK. Die Erstellung des Gutachtens dauert ca. einen Monat und sehr häufig lassen sich die Behörden bei der erstmaligen Erteilung einer WBK sowieso etwa einen Monat Zeit, bis sie dir die WBK ausstellen. moin, wie verhält sich das den, wenn man schon eine wbk hat ? mein sohn wird im nov. 21 und besitzt schon seit 2004 eine neue gelbe (eingetragen sind eine 12er DF und ein .22er UHR) nach erhalt des gutachtens (das man, wenn ich das richtig verstanden habe, nach hause zugestellt bekommt) dieses beim sb auf dem landratsamt abgeben. danach steht dem kauf eines z.b. großkaliber UHR nichts mehr im wege, da erbwerbeberechtigung ja schon vorhanden, oder ? eher ich meine nette sachbearbeiterin deswegen konsultiere, wollte ich mich erstmal im forum erkundigen, wie das so woanders gehandhabt wird. gruß scheibenschütze
Guest varg Posted September 13, 2006 Posted September 13, 2006 moin, wie verhält sich das den, wenn man schon eine wbk hat ? mein sohn wird im nov. 21 und besitzt schon seit 2004 eine neue gelbe (eingetragen sind eine 12er DF und ein .22er UHR) nach erhalt des gutachtens (das man, wenn ich das richtig verstanden habe, nach hause zugestellt bekommt) dieses beim sb auf dem landratsamt abgeben. danach steht dem kauf eines z.b. großkaliber UHR nichts mehr im wege, da erbwerbeberechtigung ja schon vorhanden, oder ? eher ich meine nette sachbearbeiterin deswegen konsultiere, wollte ich mich erstmal im forum erkundigen, wie das so woanders gehandhabt wird. gruß scheibenschütze Also, ich hab auch mit 19 mein KK-Gewehr gekauft und dann mit 20 die MPU gemacht. Bin dann ne Woche vor meinem 21 Geburtstag zu meinem SB gegangen. Der hat ne Kopie vom Gutachten behalten, nochmal meine Zuverlässigkeit überprüft und vier Wochen später bekam ich dann meine gelbe WBK zurück, in der der das Alter zum Erwerb großkalibriger Waffen von 25 auf 21 abgeändert war. Hat mich nur 56€ gekostet, weil der SB nicht wusste, wie er es sonst abrechnen sollte und dann musste ich halt die Gebühr für die Neuaustellung einer WBK zahlen.
Scheibenschütze Posted September 13, 2006 Posted September 13, 2006 Also, ich hab auch mit 19 mein KK-Gewehr gekauft und dann mit 20 die MPU gemacht. Bin dann ne Woche vor meinem 21 Geburtstag zu meinem SB gegangen. Der hat ne Kopie vom Gutachten behalten, nochmal meine Zuverlässigkeit überprüft und vier Wochen später bekam ich dann meine gelbe WBK zurück, in der der das Alter zum Erwerb großkalibriger Waffen von 25 auf 21 abgeändert war. Hat mich nur 56€ gekostet, weil der SB nicht wusste, wie er es sonst abrechnen sollte und dann musste ich halt die Gebühr für die Neuaustellung einer WBK zahlen. hallo, auf der wbk vom meinem sohn steht nur folgendes: " ...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, gem. §§ 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 4 WaffG vom 11.10.2002 die dort genannten Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen." von alter steht da nichts. gruß scheibenschütze
Hob Posted September 13, 2006 Posted September 13, 2006 " ...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, gem. §§ 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 14 Abs. 4 WaffG vom 11.10.2002 die dort genannten Waffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben und zu besitzen." von alter steht da nichts. Vom Alter muss da auch nichts stehen, sondern lediglich welche Waffen erworben werden dürfen. Wenn ich das richtig sehe, hat dein Sohn eine "unkrastierte" gelbe WBK bekommen. Obwohl er dafür noch nicht alt genug ist und auch noch kein Gutachten eingereicht hat. Eigentlich sollte dort etwas stehen wie: "Darf nur Einzelladerflinten bis Kaliber 12 und Langwaffen im Kaliber .22 mit Randfeuerzündung und max. 200 Joule Geschossenergie" o.ä. erwerben. Andererseits könnte man natürlich sagen, das dort auch nicht mehr stehen muss, als wie jetzt da steht und das dein Sohn selbst schauen muss, was er kaufen darf und was nicht. Die Behörde wird ihm ja kaum was anderes eintragen.
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