Guest hunter007 Posted July 21, 2006 Posted July 21, 2006 Darf an als schweizer Sportschütze die Kurzwaffe auch führen? Danke für Infos hunter
wahrsager Posted July 21, 2006 Posted July 21, 2006 Man braucht dafür einen "Waffentrageschein" (kannst ja mal danach suchen), früher relativ problemlos zu bekommen, heute fast so schwer wie in D.
Schwarzwälder Posted July 21, 2006 Posted July 21, 2006 Also falls du Liechtenstein noch zur Schweiz rechnen willst - da zaehlt folgendes fuer Sportschuetzen: Art. 6 Besitz und Führung 1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat für deren sichere Verwahrung zu sorgen und jeden Missbrauch durch Dritte, insbesondere durch Kinder oder Jugendliche, zu verhindern. 2) Eine Waffe führt, wer ausserhalb seines Wohn-, Dienst- oder Geschäftsraumes oder ausserhalb der dazugehörigen unmittelbar angrenzenden Liegenschaften eine solche bei sich hat. 3) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie ungeladen und lediglich zu dem Zwecke, diese Waffe von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat. 4) Die in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über den Besitz von Waffen und Munition gelten auch für die Innehabung derselben. ... Art. 17 Ausnahmen Ohne Waffenschein darf eine Schusswaffe geführt werden: a) von Besitzern einer gültigen Jagdkarte hinsichtlich Jagdwaffen; b ) von Mitgliedern des Schützenvereins beim Besuch eines behördlich zugelassenen Schiessstandes; vorbehalten bleiben Art. 9 Bst. a und Art. 10 dieses Gesetzes. Link Waffengesetz Liechtenstein Ich verstehe Art.17 auch dahingegehend, dass man auf der Fahrt zum Schiessstand die Waffe fuehren darf, ebenso Jagdwaffen auf der Fahrt zur Jagd (bzw. generell als Jaeger?). Ungeladen scheint sowieso kein Problem zu sein gem. Art. 6. Nettes Land!
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