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IGNORED

LEP´s nun bald PTB pflichtig


STAR9mm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun würde mich mal interessieren, ob "Dewexco" auch ein Patent auf eine Luftpatrone hält, die ohne ein Zündhütchen funktioniert. Ich habe keine gefunden. Falls einer die Patentschrift kennt, bitte posten.

Gruß

Gunimo

Danke nochmals für die Patentschrift.....

Behauptet wirds, wissen tu ichs nicht... :)

Aber wie Du ja aus deren Werbeprospekt ersiehst, wird seine aktuelle Patrone auch mit Pumpe geladen. Nur die Patrone sieht halt innen anders aus, als die Brocock, und wird für den Ladevorgang nicht geteilt .

@karmast:

Nein, zumindest für CDS-Waffen kann ichs generell ausschliessen, da dafür ja BKA-Zulassungen vorliegen.

An sich auch für die anderen, da ja die gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen gem. §24 Abs.2 Waffg i.V. mit der Beschuss-VO (F im Fünfeck, U, Kaliberbezeichnung und Hersteller des Umbaues) in jedem Falle auf der Waffe sein müssen (sollten). Sind sie dies nicht, dann kanns Probleme geben, da sie eben dann ggfls. nicht ordnungsgemäss "gekennzeichnet" sind.

Unter 7,5 Joule sollten sie schon haben, sonst droht "allgemeiner" Ärger....

Gruesse

Muni

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Danke nochmals für die Patentschrift.....

Behauptet wirds, wissen tu ichs nicht... :)

Aber wie Du ja aus deren Werbeprospekt ersiehst, wird seine aktuelle Patrone auch mit Pumpe geladen. Nur die Patrone sieht halt innen anders aus, als die Brocock, und wird für den Ladevorgang nicht geteilt .

@karmast:

Nein, zumindest für CDS-Waffen kann ichs generell ausschliessen, da dafür ja BKA-Zulassungen vorliegen.

An sich auch für die anderen, da ja die gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen gem. §24 Abs.2 Waffg i.V. mit der Beschuss-VO (F im Fünfeck, U, Kaliberbezeichnung und Hersteller des Umbaues) in jedem Falle auf der Waffe sein müssen (sollten). Sind sie dies nicht, dann kanns Probleme geben, da sie eben dann ggfls. nicht ordnungsgemäss "gekennzeichnet" sind.

Unter 7,5 Joule sollten sie schon haben, sonst droht "allgemeiner" Ärger....

Gruesse

Muni

Wie verhält es sich aber mit den Messinghülsen in die ein Zündhütchen oder eine 6mm Flobert für den Antrieb des Diabolos gesetzt wird?

Irgendwie ein Exot aber trotzdem wirtschaftlicher als das Pumpen.

Geschrieben

Wie verhält es sich aber mit den Messinghülsen in die ein Zündhütchen oder eine 6mm Flobert für den Antrieb des Diabolos gesetzt wird?

Irgendwie ein Exot aber trotzdem wirtschaftlicher als das Pumpen.

Ganz einfach:

Zündhütchen= heisse Gase, also hast Du eine Patrone = Feuerwaffe, nur mit WBK (falls PTB, eben mit erleichterter Erwerbsmöglichkeit)

Muni

Geschrieben

Ganz einfach:

Zündhütchen= heisse Gase, also hast Du eine Patrone = Feuerwaffe, nur mit WBK (falls PTB, eben mit erleichterter Erwerbsmöglichkeit)

Muni

Und was bedeutet das nun genau?

Wird die gesamte LEP- Waffe durch eine Ladepatrone mit Zündhütchen WBK- Pflichtig?

Löst also alleine die Existenz einer derartigen Einlegepatrone die WBK- Pflicht aus?

Oder ist nur die Einlegepatrone WBK- Pflichtig?

Was ist wenn aber die Einlegepatrone dem Geschoß keine Führung verleiht, das Projektil also ganz

vorne sitzt?

Tabs

Geschrieben

Und was bedeutet das nun genau?

Wird die gesamte LEP- Waffe durch eine Ladepatrone mit Zündhütchen WBK- Pflichtig?

Löst also alleine die Existenz einer derartigen Einlegepatrone die WBK- Pflicht aus?

Oder ist nur die Einlegepatrone WBK- Pflichtig?

Was ist wenn aber die Einlegepatrone dem Geschoß keine Führung verleiht, das Projektil also ganz

vorne sitzt?

Tabs

Ja genau das sind Fragen über Fragen,es ist eigentlich nicht nachzuvollziehen wie der Gesetzgeber auf die

Idee kommt nur weil ein Zündhütchen das Geschoss antreibt,die Waffe somit gleich eine WBK-Pflichtige Feuerwaffe sein

soll.

Bei einer sagen wir mal 6mm Flobert als Antrieb ist ja die Energie gar nicht so stark es wird sich wohl unter der

erlaubten 7,5 Joule Grenze für Druckluftwaffen bewegen.

Bewegen sollte sich auch der Gesetzgeber und gesunden Menschenverstand walten lassen.

Aufgrund der geringen Energie sollte man die WBK-Pflicht zumindest sofort für die 4mm M20 wegfallen

lassen eigentlich sind das ja Zündhütchen mit aufgesetzter Kugel,einige Druckluftwaffen mit Diabolos

oder sogar Stahlspitzkugeln,Hollow-Points etc. bringen da mehr Energie in Richtung Ziel.

Auch Pfeil und Bogen sowie Harpunen und Armbrüste sind da gefährlicher.

Könnte mir gut vorstellen das die LEPs wenn dafür wiederverwendbare Ladepatronen (Messing)

zu einem moderaten Preiß angeboten werden,die statt mühselig aufzupumpen,lediglich mit

einem Diabolo und 6mm Flobert (weiß jetzt nicht in wie weit noch andere Zündhütchen,Knall/Platzpatr.tauglich wären) bestückt werden könnten,wesentlich mehr Käufer finden würden vielleicht darunter auch GK-Schützen die mit dieser Waffe realistisch im eigen Keller üben könnten.

Momentan sind nämlich die LEP-LUFT-ERZEUGER-PATR. noch zu teuer bzw. das bereitmachen/füllen ist eine Aufgabe an die Sysiphus seine wahre Freude hätte,von häüfigen Austausch von O-Ringen in Patrone oder

Pumpe nicht zu reden.

Rechtlich sollten Waffen wie 4mm M20 oder auch 6mm/9mm Flobertpatronen/Waffen mit aufgesetzter

Kugel den Druckluftwaffen gleich gestellt werden also Erwerb und Besitz Frei ab 18.

Waren diese Waffen nicht schon mal "frei verkäuflich" dürfte etwas länger her sein?

Geschrieben

nur mal so zur info:

6mm-flobert (die 'geschoss'-patronen; wbk-pflichtig; nicht die platzpatroenchen) - waffen bringen (je nach muni- und waffenart) durchschnittlich so zw. 15-30 J auf die rolle.

und noch was zur unterscheidung:

- geschoss durch lauf = gesetzlich SCHUSSWAFFE

- verwendung heisser gase = FEUERWAFFE

Geschrieben

nur mal so zur info:

6mm-flobert (die 'geschoss'-patronen; wbk-pflichtig; nicht die platzpatroenchen) - waffen bringen (je nach muni- und waffenart) durchschnittlich so zw. 15-30 J auf die rolle.

und noch was zur unterscheidung:

- geschoss durch lauf = gesetzlich SCHUSSWAFFE

- verwendung heisser gase = FEUERWAFFE

Die 4mm M20 bringen nicht mehr als 7,5 Joule eher darunter,man braucht nur mal die Herstellerangaben

durchlesen die besagte Waffen konvertieren/adaptieren.

Und sollte selbst die die 6mm (ich schrieb nicht das diese selbst WBK-pflichtig wären) etwas mehr Leistung bringen

so ist doch das Gesetz (das Adapter/Geschosshülsen) WBK-pflichtig sind mehr als kleinkariert,und spiegelt

einen entsprechende Bürokratischen Geist wieder.

Geschrieben

...

so ist doch das Gesetz (das Adapter/Geschosshülsen) WBK-pflichtig sind mehr als kleinkariert,und spiegelt

einen entsprechende Bürokratischen Geist wieder.

das bestreite ich auch mitnichten !!! ist aber halt so...

Geschrieben

Ja das es halt so ist weiß ich doch auch,wir haben ja auch nicht diese Regelung veranlaßt,wäre sicher

nicht schlecht,wenn und das meinte ich eigentlich mit meinen Posting ,der Gesetzgeber im ganz

kleinen anfangen würde zu liberalisieren.

Und eine 4mm M20 ohne WBK-"Pflicht" würde mit Sicherheit nicht gleich die "Innere Sicherheit" gefährden.

Man könnte wie ich schon schrieb so handhaben wie bei den CO2 Waffen Erwerb-Besitz ab 18 Jahre,event.

zum Führen Waffenschein.(also Reg.wie bei Druckluftwaffen).

Immerhin haben sich ja die Politiker Gesetzesgeber beim Paragraphen §37 Anscheinswaffen auch einen

Ruck gegeben.

Und hier hat es ja gerade in Bezug Kinder und Jugendliche mehr Probleme gegeben als mit LEP/Druckluft

etc. der Grund dürfte auch darin liegen das die Atrappen gerade im einfachen Preissegment von Jugendlichen

leichter (ab 14, billig) zu erwerben sind.

Das deartige Softair gerade in Deutschland von Laien nicht unterschieden werden können, liegt sicher auch daran,daß

der deutsche Bundesbürger/event auch Polizist viel weniger mit echten vollautomatischen Waffen konfrontiert

wird als sagen wir mal in Ländern mit Kriesenregionen.

Denoch würde ich mich aber auch nicht wieder für eine Einführung des § 37 einsetzen. ;)

J

Geschrieben

Jetzt weiß ich aber leider noch immer nicht:

- Sind (Zündhütchen)- Ladepatronen, bei denen das Geschoss keine Führung erhält nun WBK pflichtig?

Ich kann es mir kaum vorstellen, denn es sind ja nur leere Hülsen ohne Zünder und Pulver, vergleichbar

leeren Patronenhülsen. Müssen diese Ladepatronen gePTB't werden? Ich denke auch das nicht.

- Hülsen bei denen das Geschoss über mind. 1 1/2 Kaliberlängen geführt wird, müssen vermutlich mit

PTB im Rechteck markiert sein, und sind vermutlich WBK- pflichtig. Liege ich da richtig?

Angenommen Ladepatronen ohne Geschossführung fallen nicht unter die WBK- Pflicht, wie verhält es sich dann mit den LEP- Waffen, mit denen man diese Patronen verschiessen kann. Zusammengenommen unterliegen sie ja nicht mehr der Erlaubnisfreiheit, da ja nun - wegen der heissen Gase - Feuerwaffe.

Was mich interessiert ist die rechtliche Konsequenz der bloßen Existenz, ggf. sogar des Besitzes solcher Ladepatronen in Bezug auf die WBK Pflicht-/Freiheit der LEP. Wird die WBK- Pflicht alleine dadurch ausgelöst, dass Zündhütchen- Ladepatronen erwerbbar sind? Oder erst wenn man diese Ladepatronen verwendet? Oder gar wenn man diese Ladepatronen nur besitzt?

Noch ein Hinweis an diejenigen, die sich fragen wieso eine 4mmM20 WBK- Pflichtig ist:

1) Sie ist weniger modifiziert als die meisten LEP's. Nur der Lauf wird geändert, alle anderen Teile

sind original.

2) 4mmR Munition (bei 4mmM20 weiß ich es nicht) liegt normalerweise über 7.5 J, erst durch bautechnische Vorkehrungen (besonders tiefe Züge (nicht gasdicht) bzw. besonders kleiner Laufdurchmesser) kann man es erreichen am Ende des Laufs nur 7.5 J zu messen.

3) Es ist kein Problem durch Zugabe von ein paar mg schnellem Pulver die erlaubten 7.5J auf 20J+ zu steigern

Wäre nett wenn mich ein Kundiger hier mal aufklärt, wobei mich eben vor allem interessiert "wie ist es gesetzlich zur Zeit geregelt", nicht >wie sollte es sein<.

Danke Tabs

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