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Nutzungsverhältnis u. Bedürfnis


Martin08

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Im Regelfall verlassen sich die SB auch darauf, was aber nicht heißt, dass sie das Bedürfnis nicht prüfen!

§14(2) WaffG: Ein Bedürfnis (...) wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes (...) ist glaubhaft zu machen, dass (...)

Damit wird doch ganz klar gesagt, dass

1. Bei Sportschützen ein Bedürfnis anerkannt wird! (Nicht "kann", "könnte", oder sonstwas!!)

und

2. um diese Sportschützeneigenschaft nachzuweisen eine Bescheinigung des Verbandes (oder Teilverbandes) vorgelegt wird. Hierdurch wird die Sportschützeneigenschaft "glaubhaft gemacht"

Da aus der Sportschützeneigenschaft ein Bedürfnis folgt, sprechen die meisten von der "Bedürfnisbescheinigung", auch wenn es sich GANZ streng genommen um eine Bescheinigung über die Sportschützeneigenschaft handelt.

Auf meine Frage wurde mir vom SB gesagt, dass das Bedürfnis immer noch vom Amt geprüft wird. "sonst könnten die WBK's ja gleich vom Verband ausgestellt werden". Die Bescheinigung vom Verband wird als das gesehen was sie ist - nämlich ein Bescheinigung. Und genauso so steht es auch im § 14 (2) und da steht auch, was der Verband bescheinigt!

Wenn nun dem SB die Bescheinigung des Verbandes nicht "glaubhaft" genug ist (aus welchem ominösen Grund auch immer), kann er ja nachprüfen, wie hier geschehen.

Und was bescheinigt der Verband? Die Mitgliedschaft, das regelmäßige Schießen und die Zulässigkeit der Waffe.

Eben! Und gemäß dem oben zitierten § folgt daraus ein Bedürfnis!

Wenn man natürlich eine Waffe in einem Kaliber beantragt, das man schon hat, ist es doch nur verständlich, dass der SB etwas genauer wissen will, warum die vorhandene Waffe nciht ausreicht.

Manche SB verlassen sich hier halt auf die Bescheinigung vom Verband (Da steht das ja auch schon drin...), andere sind päpstlicher als Herr Ratzinger und wollen das ganze ein zweites Mal schriftlich.

Edit: SB hats auf den Punkt gebracht (Und kürzer als ich...)

Geschrieben

2. um diese Sportschützeneigenschaft nachzuweisen eine Bescheinigung des Verbandes (oder Teilverbandes) vorgelegt wird. Hierdurch wird die Sportschützeneigenschaft "glaubhaft gemacht"

Da aus der Sportschützeneigenschaft ein Bedürfnis folgt, sprechen die meisten von der "Bedürfnisbescheinigung", auch wenn es sich GANZ streng genommen um eine Bescheinigung über die Sportschützeneigenschaft handelt.

damit kann ich leben! :icon14:

Harlekin

Geschrieben
Die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes ist doch wie das Mindestalter, die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Sachkunde halt eine der Genehmigungsvoraussetzungen.

Zu prüfen gibts bei der durch die Waffenbehörde lediglich, ob die erforderlichen Unterschriften (wichtig: beim Verband muss es eine der unterschriftsberechtigten Personen sein) drauf sind und es sich um das Original handelt (ganz Spitzfindige haben nämlich auch schon aus diversen Kopien eine gebastelt ;) ). Alles andere ist Unfug und Wichtigtuerei.

Für den Inhalt ist allein der Verband verantwortlich, der auch die Einhaltung der Sportordnung bei den Vereinen überwacht.

das heißt also, bei Dir brauche ich den ganzen Sermon nicht noch einmal ausfüllen?

Harlekin

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