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IGNORED

Repetierer - Kaliberbeschränkung?


X-Five

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Die ganze Antwort kann ich Dir nicht bieten, X-Five!

Beispielsweise bin ich mir jetzt nicht sicher, ob frei ab 18, 19 oder 21 Jahren. Da werden die Kollegen aber mehr wissen.

Grundsätzlich sind normale Repetierbüchsen allerdings in Österreich Kat. C, also meldepflichtig (= in eine Liste des Händlers einzutragen), nicht aber genehmigungspflichtig (keine WBK erforderlich).

Was leider nicht bedeutet, daß man aus dem Schneider bist.

Denn wenn Dein Repetierer Faustfeuerwaffen-Munition verwendet (es gibt z.B. 1866er und 1873er

Winchester-Replikas in 3.75Mag oder .45LC), dann bekommst Du diese Munition nur mit WBK, auch wenn

Du sie für eine frei erhältliche Waffe verwenden willst. Hier ist die Gesetzeslage typisch amtsschimmelmäßig, aber davon gibt es ja bekanntlich mehr.

Wiederladen ist auch keine gute Lösung, Du kannst zwar alle Komponenten frei kaufen, darfst aber ohne WBK die fertige Munition nicht besitzen. Was zwar niemand kontrollieren wird, ein Gesetzesbruch bleibt es dennoch.

Besten Gruß

Werner

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Was ich auch nicht weiß:

Bekommt man in A die 44-40 frei?

Ist zwar von ihrem Ursprung her Gewehr-Munition (Winchester), wird jedoch auch in einigen (Western) Faustfeuerwaffen verwendet.

Eigentlich sollte sie frei sein, aber wir wissen, wie Gesetzgeber so sind... :traurig_16:

Besten Gruß

Werner

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Das hat jetzt schon eher Licht in die Sache gebracht, vielen Dank.

Wenn man sich einen Repetierer kaufen würde, welche Art von waffenrechtlichem Dokument würde man dann bekommen, als Nachweis, dass man berechtigt ist, Munition zu erwerben?

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Das hat jetzt schon eher Licht in die Sache gebracht, vielen Dank.

Wenn man sich einen Repetierer kaufen würde, welche Art von waffenrechtlichem Dokument würde man dann bekommen, als Nachweis, dass man berechtigt ist, Munition zu erwerben?

Ist irgendwie komisch die Frage, wenn Du Dir einen Repetierer kaufst, dann kaufst Du ihn halt eben, ein waffenrechtliches Dokument ist ja keine Voraussetzung, deshalb bekommst Du ja auch keines.Bei Faustwaffenkalibern a la .38 Spez., .357, .44er wäre punkto Munitionerwerb Vorsicht geboten, ohne WBK sollte man diese Muni nicht bekommen, aber Beispielsweise 45/70 Patronen usw. usw. sind ja frei erhältlich. Wir reden hier allerdings von den waffenr. Belangen in Österreich.

Fahrkarte

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Langwaffen (Repetierer und Flinten, nicht Repetierflinten und Selbstlader) frei ab 18 Jahren, WBK kann erst ab 21 beantragt werden, außer es stehen besondere Gründe für eine frühere Erteilung an. (Jäger, berufliche Gründe)

Ansonsten gilt es die Beschränkung bei FFW-Kalibern zu beachten, wie oben bereits ausgeführt.

Gruß, Lion

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Ja, sämtliche Kat. C Langwaffen sind ab 18 Jahren frei erhältlich, ohne Kaliberbeschränkung.

Der einzige Unterschied zwischen einem >18-jährigen der kein Waffenrechtliches Dokument besitzt und einem der eines Besitzt ist, daß der ohne Dokument eine 3-tägige Abkühlphase einhalten muß, während dieser überprüft wird, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.

Wie oben schon erwähnt wurde, hat es wenig Sinn z.B. einen UHR in einem Faustfeuerwaffenkaliber zu kaufen. Außer man hat die Gelegenheit, diese Munition direkt am Schießstand zu erwerben.

Denn wie wir alle wissen (sollten), ist das Überlassen solcher Munition auf Schießständen erlaubt, auch wenn der Erwerber kein waffenrechtliches Dokument besitzt. Er muß nur die erworbene Munition verschießen oder übrig gebliebene zurückgeben. Er darf den Schießstand damit nicht verlassen.

BTW (kurios):

Vor vielen Jahren wollte mir ein BüMa in Mistelbach keine Schrotpatronen verkaufen, weil ich keine Jagdkarte hatte... ich wies ihn darauf hin, daß diese Munition frei erwerbbar sei, aber er beharrte darauf.

Das war mein letzter Besuch in diesem Geschäft.

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BTW (kurios):

Vor vielen Jahren wollte mir ein BüMa in Mistelbach keine Schrotpatronen verkaufen, weil ich keine Jagdkarte hatte... ich wies ihn darauf hin, daß diese Munition frei erwerbbar sei, aber er beharrte darauf.

Das war mein letzter Besuch in diesem Geschäft.

Der war ja ein wahrer Experte in Sachen Waffenrecht.... :peinlich:

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Der war ja ein wahrer Experte in Sachen Waffenrecht.... :peinlich:

Nein, er weigerte sich bloß Schrotpatronen an Nicht-Jäger zu verkaufen.

Man kann ja niemanden dazu zwingen, Geld zu verdienen.

Nachdem er mir auch noch eine 50er Packung S&B .45er um ATS 300.- verkaufen wollte,

war ich mir ganz sicher, dort nie wieder hin zu gehen.

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Nein, er weigerte sich bloß Schrotpatronen an Nicht-Jäger zu verkaufen.

Man kann ja niemanden dazu zwingen, Geld zu verdienen.

Nachdem er mir auch noch eine 50er Packung S&B .45er um ATS 300.- verkaufen wollte,

war ich mir ganz sicher, dort nie wieder hin zu gehen.

300 Schilling für 50 mal Peng im Kaliber .45 ACP ist aber mehr als eine Frechheit. Sowas ist mir noch nicht passiert. :o

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