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IGNORED

Richtig so?


FR8

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Geschrieben

Hallo Leute!

Habe zuletzt versucht den kleinen Waffenschein zu beantragen.Mein SB hat mir abgeraten.

Er sagte mir das der kleine Waffenschein zwar zum mitführen berechtigt,aber nicht zur Benutzung.Wenn ich die Waffe benutzen würde(zb.wenn ein Hund meine Kinder angreift)und eine Anzeige bekomme bin ich als Legal Waffenbesitzer meine anderen Plempen auch los.Was sagt ihr dazu?Richtig so oder nicht.Dank im voraus.

Geschrieben

Hallo Leute!

Habe zuletzt versucht den kleinen Waffenschein zu beantragen.Mein SB hat mir abgeraten.

Er sagte mir das der kleine Waffenschein zwar zum mitführen berechtigt,aber nicht zur Benutzung.Wenn ich die Waffe benutzen würde(zb.wenn ein Hund meine Kinder angreift)und eine Anzeige bekomme bin ich als Legal Waffenbesitzer meine anderen Plempen auch los.Was sagt ihr dazu?Richtig so oder nicht.Dank im voraus.

Wenn der Eisatz der Waffen nicht berechtigt ist, keine Notwehr kein Notstand, dann könnte es durchaus zu Problemen kommen.

Grundsätzlich berechtigt der (kleine)Waffenschein nur zum führen der Waffe.

Karl

Geschrieben

Wenn der Eisatz der Waffen nicht berechtigt ist, keine Notwehr kein Notstand, dann könnte es durchaus zu Problemen kommen.

Grundsätzlich berechtigt der (kleine)Waffenschein nur zum führen der Waffe.

Karl

Wobei es im Notwehr/Notstands-Fall egal ist. Es gab Urteile, da wurde das illegale Führen einer Waffe im NOTWEHRFALL nicht bestraft!

Aber wir haben ja genug Juristen hier im Forum, mal sehen was da kommt. Allerdings ist die Überschrift etwas " unglücklich", weil sie nicht auf das Thema schliessen lässt

Geschrieben

Wobei es im Notwehr/Notstands-Fall egal ist. Es gab Urteile, da wurde das illegale Führen einer Waffe im NOTWEHRFALL nicht bestraft!

Was sich meines Erachtens aber auf einen Sportschützen bezog, der seine Waffe zur Verhütung eines Verbrechens in die Hand genommen und sich damit vom eigenen Grundstück entfernt hat. Insofern lag zwar ein Führen der Waffe auf öffentlichem Grund vor, es war aber in direkten Zusammenhang mit einer rechtfertigenden Situation zu bringen.

Ich bezweifle, daß das präventive Tragen der SSW durch ein ähnliches Urteil gesichert ist.

Er sagte mir das der kleine Waffenschein zwar zum mitführen berechtigt,aber nicht zur Benutzung

Für das Schießen im öffentlichen Bereich braucht man leider eine Erlaubnis der Waffenbehörde. Ausnahmen werden nur durch Notwehr und Notstand definiert. Daß Du aber, wenn Du im Verteidigungsfall Deine SSW benutzt, gleich alle Waffen los bist, ist unwahrscheinlich, da ja ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Das einfache Rumgeballere aus Lust und Laune wird aber sicherlich unangenehm im waffenrechtlicher Hinsicht.

Geschrieben

Hallo Leute!

Habe zuletzt versucht den kleinen Waffenschein zu beantragen.Mein SB hat mir abgeraten.

Er sagte mir das der kleine Waffenschein zwar zum mitführen berechtigt,aber nicht zur Benutzung.Wenn ich die Waffe benutzen würde(zb.wenn ein Hund meine Kinder angreift)und eine Anzeige bekomme bin ich als Legal Waffenbesitzer meine anderen Plempen auch los.Was sagt ihr dazu?Richtig so oder nicht.Dank im voraus.

Kommt darauf an, ob Notwehr, bzw Notstand vorlag. Wenn ja, ist das Schiessen mit der SSW nicht strafbewehrt.

Wenn man einfach so damit herumballert und die Hunde anderer Leute pfeffert, ohne dass diese jemanden angriffen, dann hat man natuerlich ein Problem.

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