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IGNORED

Waffen erben


alea

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wenn man selbst Jäger ist, bzw. die Vorraussetzung erfüllt, gleichartige Waffen selbst und sofort erwerben zu können, dürfte es wohl keine Probleme geben, wenn man die geerbeten Waffen auch benutzt (jagd oder Schießstand).

Bei einer reinen Erben-WBK sieht es bei einem Sportschützen anders aus.

Svenni

Auf einem Schießstand kann der Erbe wohl noch die passende Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben. Das könnte er auch ohne irgendeine WBK. :gutidee: Nur danach die unverbrauchte Muni nach Hause nehmen, ist sicher ein fauxpas. Das sollte man als ordentlicher Erbe nicht tun. :)

Meint Willi

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Ziemlich schwarz gemalt, würde ich sagen. :) Für das "Einziehen" (meinst wohl den Widerruf ;) ) muss es ja schließlich einen Grund geben.

...der Grund ist der Tod des Erblassers... ich meinte das Einstampfen nach 2008, wenn es vermutlich keine Erben-WBK mehr geben wird...

Klar, können die Waffen auch einem Berechtigten überlassen werden, aber was sind die Waffen dann noch wert, wenn die Leute wissen, daß die Erben verkaufen müssen.

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Wie kommst Du darauf, dass es nach 2008 keine Erben-WBK mehr geben soll ? :confused:

Vielleicht ist es ja schon wieder Schnee von Gestern, bei den Halbwertszeiten unserer Politiker, aber wenn man von 2003 die 5 Jahresfrist rechnet, dann müßte es ab 2008 gelten.

Man erbt dann bestenfalls noch eine Dekowaffe... dank der Sicherungssysteme die gefordert sind.

Faktisch ist es das Ende des Erbenprivilegs oder verstehe ich da etwas falsch ?

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/I..._92842__de.html

Zitat aus Punkt 9 des Links :

Da auf Dauer die Anhäufung von Schusswaffen in Händen von Personen, die weder sachkundig sein noch ein eigenes Bedürfnis für den Umgang mit Schusswaffen haben müssen, im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht hinnehmbar ist, wird das Erbenprivileg auf fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet - Artikel 19 Nr. 2 in Verbindung mit § 20 Satz 2.

Zu dieser Befristung hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen am 26. April 2002 eine Entschließung gefasst, in der die gesetzgeberische Absicht verdeutlicht wird:

Die 5-jährige Frist des Weiterbestehens des Erbenprivilegs soll dazu genutzt werden, um die angesprochene Privilegierung des ohne Sachkunde und Bedürfnis besitzenden Personenkreises durch Maßnahmen technischer Art, die die Sicherheit erhöhen, auszugleichen. Die laufenden Entwicklungen eines Blockiersystems, das eine Schusswaffe ohne Zerstörung schießunfähig macht, sollen dadurch vorangetrieben und beschleunigt werden.

Die entsprechenden technischen Vorkehrungen sollen nur durch dafür besonders autorisierte Personen eingebaut bzw. deaktiviert werden dürfen; Verstöße hiergegen werden strafbar sein.

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Vielleicht ist es ja schon wieder Schnee von Gestern, bei den Halbwertszeiten unserer Politiker, aber wenn man von 2003 die 5 Jahresfrist rechnet, dann müßte es ab 2008 gelten.

Man erbt dann bestenfalls noch eine Dekowaffe... dank der Sicherungssysteme die gefordert sind.

Faktisch ist es das Ende des Erbenprivilegs oder verstehe ich da etwas falsch ?

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/I..._92842__de.html

Zitat aus Punkt 9 des Links :

Du verstehst da etwas falsch. Da keine Sicherungssysteme bekannt waren, die die Waffe nicht zerstören und wieder entfernt werden können, ist diese Frist gesetzt worden. In der Zwischenzeit sollten technische Möglichkeiten entwickelt werden. :00000733:

Bei dem laufenden Nachbesserungsbedarf im Bereich der Gesetzgebung denke ich, daß entweder die Frist verlängert wird, oder hier noch eine veränderte Regelung verabschiedet wird. Wir könnnen uns hierzu sicher noch überraschen lassen. :confused:

:bb1: Willi

" Willi muß´s wissen! " Oder wie heißt die Fernsehsendung?!

Gruß

XP - 100 :s75:

p. s.: Mußte sein, bei der Vorlage ;)

Die Sendung heißt: Willi wills wissen. :gutidee:

Gruß, Willi :s75:

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Also ich weiß nicht... nimmt man mal die Kernaussage :

Da auf Dauer die Anhäufung von Schusswaffen in Händen von Personen, die weder sachkundig sein noch ein eigenes Bedürfnis für den Umgang mit Schusswaffen haben müssen, im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht hinnehmbar ist, wird das Erbenprivileg auf fünf Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet - Artikel 19 Nr. 2 in Verbindung mit § 20 Satz 2.

...da kommt des Pudels Kern zum Vorschein

Klar wird es 2008 nicht die geforderten Sicherungssysteme geben, wozu auch ? ... Das ist doch nur vorgeschoben, um die Entschädigungsfrage der Besitzer zu umgehen.

Faktisch sieht es dann doch so aus... entweder reversible Dekowaffe, mit der die Erben dann auch nicht mehr legal auf einem Schießstand schiessen dürfen ...oder Waffen abgeben.

Der Gesetzgeber hätte ja statt den Sicherungssystemen auch die Möglichkeit eines Sachkundelehrgangs für Erben vorschlagen können, so daß dann der sachkundige Erbe auch ohne Bedürfnis die unkastrierten Waffen besitzen darf. Das ist aber gar nicht gewollt.... :icon13:

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Mal ganz langsam mit den jungen Pferden. Brrr.......... :)

Erstens gibt es auch sachkundige Erben und zweitens fällt nur § 20 Satz 2 WaffG weg. In Satz 1 steht dann immer noch drin, dass der Erbe binnen eines Monats eine WBK beantragen kann...

Also immer cool bleiben. B)

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Mal ganz langsam mit den jungen Pferden. Brrr.......... :)

Erstens gibt es auch sachkundige Erben und zweitens fällt nur § 20 Satz 2 WaffG weg. In Satz 1 steht dann immer noch drin, dass der Erbe binnen eines Monats eine WBK beantragen kann...

Also immer cool bleiben. B)

Also siehst Du für mich, als Jäger und Sportschützen, KEIN Problem, auch ab 2009 noch (Kurz-)Waffen zu erben, die aber sportlich NICHT eingesetzt werden können?

Darf ich dann z.B. den geerbten, kleinen 38er Revolver mit 2" Lauf als Fangschusswaffe einsetzen, oder ist die Erbwaffe zum Verstauben im Tresor verdammt?

IMI

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