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IGNORED

8mmGS in Österreich erlaubt?


Flens69

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Mir wurde eine Reck PK im Kaliber 8mmGS zum Kauf angeboten. Dabei handelt es sich ja um die Grenaille-Version der PK800 für den französischen Markt. Für die, die solche Waffen nicht kennen: das sind im Prinzip Schreckschußwaffen mit Laufsperre, die allerdings mit Kleinschrotpatronen geladen werden. In Deutschland sind diese Waffen nicht frei verkäuflich und bei den meisten WBK's ist das Bedürfnis ein Thema. Wie sieht das in Österreich aus, wo ich eh' meine PTB-freie SSW-Sammlung habe? Sind solche Waffen dort erlaubt?

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PTB brauchst du in A nicht!

Wird wahrscheinlich auf die Geschossenergie ankommen, ob minder gefährlich.

Andererseits braucht man bei uns ja sogar für 4mm-Randzünder eine WBK.

Laufsperre und Schrot?

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Mir wurde eine Reck PK im Kaliber 8mmGS zum Kauf angeboten. Dabei handelt es sich ja um die Grenaille-Version der PK800 für den französischen Markt. Für die, die solche Waffen nicht kennen: das sind im Prinzip Schreckschußwaffen mit Laufsperre, die allerdings mit Kleinschrotpatronen geladen werden. In Deutschland sind diese Waffen nicht frei verkäuflich und bei den meisten WBK's ist das Bedürfnis ein Thema. Wie sieht das in Österreich aus, wo ich eh' meine PTB-freie SSW-Sammlung habe? Sind solche Waffen dort erlaubt?

Also meines wissens: PTB-Prüfnummer 196 für .de laut Zulassungsliste = Reck Modell PK 800, 8mm Knall-Schreckschußpistole, keine befristete Zulassung. Wird in .at wahrscheinlich genauso gehandhabt, vorausgesetzt du verwendest 8mm Knall oder Gaspatronen. Bei Verwendung von 8mm Schrotpatronen kann ich mir aber nicht vorstellen, daß dies irgendwo genehmigt sein soll. (Ohne WBK) Am besten im "Gas- und Schreckschuß"-Forum diese Anfrage stellen. Aber so wie "krako" richtig bemerkt hat: "Laufsperre und Schrot", wie läuft das ohne Selbst- und Umstehendengefährdung.??????

Fahrkarte

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Um das nochmal hervorzuheben: die Waffe hat KEINE PTB-Zulassung und ist nicht die PK800, sondern die Reck PK-GS, die für den französischen Markt gebaut wurde und dort zur Verwendung von 8mm-Grenaille-Munition zugelassen war. Ist so eine Waffe in Österreich legal ohne WBK zu erwerben oder nicht?

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Wenn es eine "normale" Gas/ Schreckschusspistole ist, ist diese in Österreich ohne WBK erlaubt.

Allerdings, wenn du die "falsche", bzw. bei uns nicht dafür vorgesehene Munition damit verschiesst, machst du dich strafbar.

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Wenn es eine "normale" Gas/ Schreckschusspistole ist, ist diese in Österreich ohne WBK erlaubt.

Allerdings, wenn du die "falsche", bzw. bei uns nicht dafür vorgesehene Munition damit verschiesst, machst du dich strafbar.

Danke Krako. Was heisst "normale Schreckschußpistole" in diesem Zusammenhang? Wie erwähnt, wurde die Waffe für den französischen Markt zum Verschiessen von Schrotpatronen konzipiert und gebaut. Auch wenn die Kartuschenmunition das gleiche Kaliber hat und große Teile der Waffe baugleich mit dem entsprechenden Schreckschußwaffen-Schwestermodell sind, sehe ich die Waffe nicht als Schreckschußwaffe im eigentlichen Sinne, oder habe ich hier nur einen Denkfehler? Schließlich kann ich ja auch nicht einfach ein KK-Gewehr kaufen, nur weil dort auch .22lg-Platzpatronen für freie Waffen reinpassen und benutzt werden können. Gab es denn jemals solche Kleinschrotwaffen frei in Österreich zu kaufen? Wenn nicht, gehe ich eher davon aus, dass die Waffe lediglich in Frankreich frei erwerbar ist.

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Da kann ich nur auf die Aussage unseres User "muni" im ähnlichen Zusammenhang verweisen:

"Die Kleinstschrotmunition ist in der BananenRD schon als verboten eingestuft. Nur welche es konkret ist, hat noch keiner aus dem Hut gezaubert. Ich denke schon, das die echten Schrotpatronen nicht verboten werden sollten, sondern nur die, die für Grenaille-Waffen bestimmt sind. Nur durch die ungenaue Formulierung im Gesetzestext unter Verweis auf die genannten Tabellen verwirrt das etwas die Gemüter...."

Wenn schon in .de nicht klar ist, ob diese Muni verboten ist, würde ich zu einem Kauf in .at nicht raten. Ist aber meine pers. Meinung, vielleicht gibt es andere Erfahrungen dazu.

Fahrkarte

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Was heisst "normale Schreckschußpistole" in diesem Zusammenhang?

Laufsperre, usw.! Dann gehts nur noch um verbotene Munition, bzw. deren Verwendung , da die Waffe erlaubt ist.

Wird dann vor dem Gesetz so sein, als wenn ich die Gaspistole für scharfe Munition aufbohre.

"Missbräuchliche Verwendung", oder so.

Schließlich kann ich ja auch nicht einfach ein KK-Gewehr kaufen, nur weil dort auch .22lg-Platzpatronen für freie Waffen reinpassen und benutzt werden können.

Kann ich, ab 18 Jahren, wenns kein Halbautomat ist :D

Gab es denn jemals solche Kleinschrotwaffen frei in Österreich zu kaufen?

Sind im Waffengesetz nirgends erwähnt, also vermutlich waren sie bei uns in den letzten 100 Jahren nicht erhältlich.

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Jo mei, so les ma halt mal das WaffGes.

Da steht drinnen, daß wenn´s mit Treibmittel angetrieben und dann auch noch ein Geschoß aus dem lauf bläst, dann ist eine Waffe und somit WBK-pflichtig.

Dachte ich Anfangs auch, aber wenns mit Treibmittel angetrieben und dann auch noch ein Geschoß aus dem Lauf bläst, trotz Laufsperre, dann ist es nicht nur WBK-pflichtig, sondern auch Krankenscheinpflichtig. :confused: -Fahrkarte.

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