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IGNORED

WBK nichts mehr wert ?


AP1313

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen !!

Vor lauter lesen im Netz tun mir die Augen schon weh. Habe aber noch nichts gefunden, das auf mich zutrifft.

Deshalb wende ich mich an dieses Forum.

Also :

Ich bin im Besitz einer grünen WBK (seit 12/1996) aus der die Waffe ausgetragen ist. Habe die Waffe vor 6 Jahren, aus Zeitmangel für den Schießsport, verkauft.

Bin aber weiterhin Mitglied im BDMP (seit 10 Jahren).

Seit einigen Monaten bin ich wieder in einer SLG und schieße wieder regelmäßig.

Nun meine Frage:

Muß ich das gesamte Prozedere absolvieren ? Also mind. 12 Monate Training, dann WBK neu beantragen und, und, und...

Oder ist die WBK noch gültig und es reicht ein Bedürfnisnachweis um einen Voreintrag in meine WBK zu bekommen?

Danke für die Hilfe !!!

Ciao !

Geschrieben

Muß ich das gesamte Prozedere absolvieren ? Also mind. 12 Monate Training, dann WBK neu beantragen und, und, und...

Direkte Antwort auf eine Frage: Ja, du mußt die ganz normalen Voraussetzunge erfüllen. Das Gesetzt fordert regelmäßigenSchießsport innerhalb der letzten 12 Monate.

Bezugnahemend auf meinen "Vorschreiber": das kann nur klappen, wenn sowohl du als auch dein Vereinsvorsitzender, der die 12 Monate schießsportliche Betätigung testieren muß, sich nicht an das Gesetz halten.

Geschrieben

Direkte Antwort auf eine Frage: Ja, du mußt die ganz normalen Voraussetzunge erfüllen. Das Gesetzt fordert regelmäßigenSchießsport innerhalb der letzten 12 Monate.

Bezugnahemend auf meinen "Vorschreiber": das kann nur klappen, wenn sowohl du als auch dein Vereinsvorsitzender, der die 12 Monate schießsportliche Betätigung testieren muß, sich nicht an das Gesetz halten.

Er braucht " nur" ein Bedürfnis nachweisen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

DAZU will aber in der Regel der Verband den Nachweis das du in den letzten 12 Monaten "regelmäßig" trainiert hast!

WBK kannst du behalten, es gibt nen neuen Voreintrag( nach dem Vorliegen des Bedürfnisnachweises!!!

ALSO HABEN BEIDE "ETWAS" RECHT!!!! :s75:

Geschrieben

In NRW gilt: Innerhalb von 12 Monaten mindestens 18 mal geschossen im Wettkampf oder Training, was dem Befürworter des BDMP auch nachgewiesen werden muss (Schießbuch!).

Das Soll lässt sich, wenn die Trainingsmöglichkeiten passen, auch in 2 Monaten erfüllen, die min. einjährige BDMP - Mitgliedschaft liegt ja vor. <_<

Leider ist der SB in NRW angewiesen, sich o.a. Trainingsintensität für [/u]jeden neuen Eintrag bestätigen zu lassen :gaga:

Geschrieben

Ich bin im Besitz einer grünen WBK (seit 12/1996) aus der die Waffe ausgetragen ist. Habe die Waffe vor 6 Jahren, aus Zeitmangel für den Schießsport, verkauft.

Bin aber weiterhin Mitglied im BDMP (seit 10 Jahren).

Seit einigen Monaten bin ich wieder in einer SLG und schieße wieder regelmäßig.

Nun meine Frage:

Muß ich das gesamte Prozedere absolvieren ? Also mind. 12 Monate Training, dann WBK neu beantragen und, und, und...

Oder ist die WBK noch gültig und es reicht ein Bedürfnisnachweis um einen Voreintrag in meine WBK zu bekommen?

Danke für die Hilfe !!!

Ciao !

Antwort ist ganz klar: Bedürfnis wie für eine zweite Waffe. Du hast Sachkunde etc. schon erfüllt. :s82: Das heißt aber inzwischen: 12 Monate regelmäßig trainieren - muß nicht immer im BdMP sein. Schießbuch führen nicht vergessen. Mit den 18 Einträgen die Befürwortung holen und dann zur Waffenbehörde. :gutidee:

Gruß, Willi.

In NRW gilt: Innerhalb von 12 Monaten mindestens 18 mal geschossen im Wettkampf oder Training, was dem Befürworter des BDMP auch nachgewiesen werden muss (Schießbuch!).

Das Soll lässt sich, wenn die Trainingsmöglichkeiten passen, auch in 2 Monaten erfüllen, die min. einjährige BDMP - Mitgliedschaft liegt ja vor. <_<

Leider ist der SB in NRW angewiesen, sich o.a. Trainingsintensität für [/u]jeden neuen Eintrag bestätigen zu lassen :gaga:

Im Prinzip geht alles - aber regelmäßig heißt nicht, in zwei Monaten 18 mal trainiert zu haben und vorher gar nichts getan zu haben. Das ging bei uns - Berlin - vorher auch mal, wurde aber schon entsprechend kommentiert. :D

Gruß, Willi

Recht oder nich is doch egal, wenn er's nich probiert muss er halt warten - ich würd's probieren :gutidee:

oder wie mein Opa schon zu sagen pflegte - wer lang fragt geht lang irr :D

SBT

Eben - so seh ich das auch.

Willi

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