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IGNORED

15mm Adapter für Flinten Cal 12


frosch

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Hinweis: Ich habe absolut kein Interesse an selbstgedrehten Teilen. Herstellung von Einsteckläufen, Reduzierstücken u.s.w. ist auch genehmigungspflichige Waffenherstellung. Besitz ist WBK-pflichtig, wenn man keine Grundwaffe in der WBK stehen hat.

Also: Es geht nur um "legale" Teile.

Gruß,

frogger

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Hi frogger,

ich habe von sowas noch nicht gehört, halte es auch für unwahrscheinlich. Für den Verschuß von pyrotechnischer Munition in 15mm würde (imho) die gleichen rechtlichen Beschränkungen bestehen, wie für solche Munition in Kaliber 12. Eine Platzpatrone müsste aus einem Reduzierstück verschossen werden. Ich bin nicht sicher, ob die bei einem Abschußbecher an der Mündung genügend "funkt"?.? Eine Befestigung so eines Bechers wäre auch nicht ganz einfach ohne zumindest die Brünierung zu beschädigen, es sei denn man nimmt das Chokegewinde, wovon es zig verschiedene gibt. Ein 15mm-Feuerwerk vom Patronenlager aus direkt zu verschießen (was mit "Glück" im Choke hängenbleibt) wäre wohl auch keine gute Lösung.

Wer das (wiederum imho) eigentlich wissen müsste ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Selbst die Reduzierstücke von Lothar Walther tauchen in deren Zulassungslisten auf. Ein Kontaktformular haben die auch.

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