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IGNORED

Alleine auf dem Schiesstand ?


markus357mag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wenn du mich schon direkt ansprichst, dann komme ich nicht mehr umhin dir auch direkt zu antworten:

Ich bin ja wahrlich ein sehr geduldiger Mensch. Meine Schüler können das sicherlich bestätigen.

Außerdem hat sich heute an meinem kleinen schwäbischen Spritfresser das Getriebe samt Kupplung in Rauch und Krach aufgelöst, der Kostenvoranschlag liegt bei etwa 4000 €...

Außerdem bekam ich heute die Diagnose meines Hundes auf Gehirntumor und er muss kommende Woche eingeschläfert werden...

... aber Deine beharrlich falschen Behauptungen könnten mich fast dazu bringen, die Beherrschung zu verlieren!

Dabei bist nicht du das eigentliche Problem, sondern dass Deine Worte andere lesen, vielleicht für bare Münze nehmen und Deine Aussagen am Stammtisch weitertragen. (Vielleicht bist du auch selbst so zu Deinen Weisheiten gekommen.)

Unsereiner steht dann immer vor der Sisyphosarbeit, den Quark von dir und den deinesgleichen zu berichtigen!

Das gehört zu dem größte Unsinn, der seit langer Zeit hier anBord geschrieben wurde:

Weil: Das Gesetz gestattet es unter Auflagen bereits! Die von den Verbänden und Funktionären aufgestellten Regeln können es nur erschweren!

Dem Folgenden allerdings möchte ich zustimmen und dir ganz dringend anraten:

Notfalls - falls es dir erleichtert - genügt auch ein Blick in die "Musterschießstandordnung" des DSB, dort müsste es der letzte Abschnitt sein. Du findest sie in der Sportordnung.

Und hier nochmals in fett, speziell für dich:

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Schöner Abend!

Sag mir sofort in welchem Gesetz steht, dass man unter auflagen alleine, also ohne Aufsicht schießen darf!

Die Musterschießordnung des DSB ist ein Regelwerk. Sie unterliegt natürlich der Allg. Waffg. Verordnung!!

Genau wie z.B. die DJV Schießstandordnung!! . Der DSB ist ein Verein!

Mein Gott Lusumi, was redest du da?

Du kannst doch nicht das Regelwerk eines Vereines über das Gestz stellen.

Tu mir einen Gefallen, melde dich nie wieder zu Wort.

Schöner Abend!

Geschrieben
Mein Gott Lusumi, was redest du da?

Hihihi… ich weiß nicht genau warum, aber langsam belustigt es mich... vielleicht auch nur um von dem bescheidenen Tag heute abzulenken.

Darüber hinaus gestatte ich dir unwiderruflich, dass du mich nicht mit "mein Gott" ansprechen musst.

Des Weiteren habe ich die Worte so gewählt, wie ich annehmen konnte, dass sie jeder verstehen könnte – vorausgesetzt, dass er sie überhaupt verstehen will.

Dies scheint mir allerdings nicht so zu sein.

Ich rate ich dir folgendes zur Lektüre:

§ 10 AWaffV

§ 11 AWaffV

besonders § 11 (3) AWaffV

Du kannst doch nicht das Regelwerk eines Vereines über das Gestz stellen.

Sollte jetzt jemand noch meinen, dass die AWaffV kein Gesetz sei, hat er zunächst sicherlich nicht Unrecht.

Aber:

Die Sportordnung des DSB – mit dem von mir schon zitierten Satz:

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

musste übrigens genehmigt werden – womit die Verbindung zum Anerkennungsverfahren des § 15 Waffengesetzes hergestellt wäre – also keineswegs wie von dir gemeint über dem Gesetz steht, sondern im Einklang damit.

Es bleibt dir aber gerne belassen anders zu verfahren. Es gibt genug Vereinsfürsten, die dies auch tun.

Schade nur um die Arbeit und den Einsatz derer, die dafür gekämpft haben dieses 2003 für die Schützen zu erreichen.Es soll ja auch Leute geben, die zum Gürtel zusätzlich Hosenträger anziehen oder mit einem Streichholz nachschauen ob die Glühbirne tatsächlich ausgeschalten ist…

... wünsche den allerschönsten Abend!

Geschrieben
...

Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

...

... wünsche den allerschönsten Abend!

Ach Lusumi, gib es auf, er begreift es nicht ... :traurig_16:

mfg

Ralf

Geschrieben
[/b]Es soll ja auch Leute geben, die zum Gürtel zusätzlich Hosenträger anziehen oder mit einem Streichholz nachschauen ob die Glühbirne tatsächlich ausgeschalten ist…

... wünsche den allerschönsten Abend!

... also Gürtel zu Hosenträgern trage ich, gibt sicher auch noch mehr ... aber das mit dem Streichholz trifft auf mich nicht zu, habe ein Einwegfeuerzeug!

Gruß vom

Loch

Geschrieben
der djv hat den §10 auch erkannt, allerdings ist er der meinung, dass der jagdschein so eine qualifizierung enthält...

Diese Interpretation (Interpretation sowohl des § 10 Abs. 6 AWaffV wie auch der Auffassung des DJV) ist richtig.

Ähnlich wird es auch innerhalb des Deutschen Schützenbundes gesehen, vgl. z.B. eine Meinung im RSB:

"Das Waffenrecht verlangt explizit keine Lizenzen, sondern beauftragt lediglich den anerkannten

Schießsportverband, für Qualifizierungen, die gewünscht und gebraucht werden, zu sorgen. Ist man

seitens des Schützenvereins der Meinung, jahrelange Praxis oder sonstige Qualifikation würden

reichen, so ist das eine Entscheidung, die einerseits zu respektieren ist, andererseits den

Erlaubnisinhaber in eine besondere Verantwortung bringt"

http://www.schuetzenbezirkkoblenz.de/Aktue...ungskonzept.pdf

Carcano

Geschrieben
Ich würde mal sagen es stimmt so.

In der allgemeinen Waffengesetzverordnung, Abs.4, §10 steht doch, dass niemand ohne Aufsicht schießen darf.

Ausnahme: Eine Aufsicht, die sich alleine auf dem Stand befindet.

Ich würde mal sagen, niemand darf also alleine schießen.

Ich frage mal warum hier so viele Ausnahmen herbeikonstruiert werden.

Ich lese hier ohnehin viele Dinge die ich nicht im gesetz erkennen kann.

Standaufsicht ohne die im Gesetz geforderte Qualifikation?

Mutig das hier zu schreiben.

@ Miroku 47, Deine Schlußfolgerung, die ich oben unterstrichen habe, ist ja wirklich sehr geil :eclipsee_gold_cup:

Heißt also: Sowas wie Standaufsicht hats in BRD noch nie gegeben, der Begriff ist ein reines Phantasie-Produkt aus nem z.B. Harry Potter Roman :00000733: :00000733:

Miroku bitte poste in möglichst vielen Threads, dann ham wir hier endlich geile Live-Comedy :eclipsee_gold_cup:

Dein Super-Fan

Enforcer66

Archiviert

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