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IGNORED

Ein und Ausfuhrgenehmigung


Black Pirate

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Einfuhrerlaubnis bei der für Dich zuständigen (wohnortabhängigen) Waffenbehörde.

Ausfuhrerlaubnis beim Bundesausfuhramt (BAFA) in Eschborn.

Geschrieben
Einfuhrerlaubnis bei der für Dich zuständigen (wohnortabhängigen) Waffenbehörde.

Ausfuhrerlaubnis beim Bundesausfuhramt (BAFA) in Eschborn.

Zunächst spricht man im Waffenrecht von Mitnahme (vorübergehend über die Grenze ohne Besitzwechsel) und Verbringen (dauerhaft über die Grenze).

Das mit der Ausfuhr ist so auch nicht ganz richtig. Zu unterscheiden ist, ob die Verbringung in einen EU-Staat oder einen Drittstaat (z.B. USA, Schweiz, Norwegen) erfolgt. Für Verbrigungserlaubnis in EU-Staaten ist wie für den umgekehrten Weg ebenfalls die örtliche Waffenbehörde zuständig. Verbringung und Mitnahme in Drittstaaten ist erlaubnisfrei !

Das mit der Bafa betrifft Außenwirtschaftsrecht (insbesondere Dual-Use-Güter) und Kriegswaffen, hat also mit dem Waffenrecht nix zu tun.

Grüssle

SB

Geschrieben

Zunächst spricht man im Waffenrecht von Mitnahme (vorübergehend über die Grenze ohne Besitzwechsel) und Verbringen (dauerhaft über die Grenze).

Das mit der Bafa betrifft Außenwirtschaftsrecht (insbesondere Dual-Use-Güter) und Kriegswaffen, hat also mit dem Waffenrecht nix zu tun.

Der Fragesteller spricht von Ein- und Ausfuhr. Er spricht nicht von vorübergehenden Aktionen.

Ja, es gibt auch Staaten außerhalb der EU. Und da ist die Verbringung nach meiner Erfahrung nicht erlaubnisfrei (außer es handelt sich um .22lfB Sportwaffen). Für jedes Jagdgewehrlein (Repetierer und HA) sowie für jede KW bedurfte es der Nationalen Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung der BAFA. Wenn es keiner Genehmigung bedarf, dann sagen die bei der BAFA das schon (eben SpoPi .22lfB).

Mit dem WaffR hat dies nichts zu tun, das stimmt. Nur auch hier hat der Fragesteller nicht ausschließlich nach Belangen des WaffenR gefragt.

Einen Fehler räume ich ein, BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Und die sind zuständig, wenn es um Waffenausfuhren zu Drittländern (außerhalb der EU) geht.

Geschrieben

Hier ist das Forum Waffenrecht. Insofern sollte man die Begriffe nicht unnötig durcheinanderwirbeln und die Rechtsgebiete von Anfang an aufdröseln. Sonst gibts nur unnötige Verwechslungen und Verwirrungen.

Selbst mit einer Verbringungserlaubnis ist man nicht davon befreit, die Waffen am Zoll anzumelden. Diese wird in der Praxis leider immer wieder als Freifahrtschein angesehen.

Ergo:

Verbringen und Mitnahme durch Waffenbehörde genehmigen lassen (Ausnahmefall: Verbringen in Drittstaaten).

Einfuhr und Ausfuhr beim BafA nachfragen... :)

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo, sind die Vorschriften für die Ausfuhr von (Jagd-) Waffen in EU Länder noch aktuell?

Ich möchte eine Jagdwaffe nach England zur Auktion geben. Muss ich eine Ausfuhrgenemigung haben oder genügt die Austragung aus der WBK von der Kreispolizeibehörde?

Grüße Fred

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