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Schweiz: Die gläserne Waffe


AlexG

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Bundesrat passt Waffenverordnung den Schengen-Vorgaben an

Die Kantone sollen genügend Zeit haben, um die Vorgaben des Schengener Abkommens zum Umgang mit Waffen umzusetzen. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Künftig müssen alle Feuerwaffen markiert sein.

(sda) Mit dem Volks-Ja zum Schengen-Abkommen hat die Schweiz im Juni 2005 auch neue Bestimmungen zum Umgang mit Waffen ins Gesetz aufgenommen. Dadurch könnten vor allem die Handelswege besser zurückverfolgt werden, schreibt das Bundesamt für Polizei in seiner Mitteilung.

Zitate aus: http://nzz.ch/2006/03/17/il/newzzEKWGTVFF-12.html

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