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IGNORED

Weitere Waffen nach $8


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallöchen,

mich würde aus Sicht des Sachbearbeiters interessieren, wie man bei folgendem Sachverhalt bezüglich regelmäßiger Bedürfnisprüfung arbeiten würde:

1. Waffe über Bedürfnisbestätigung eines anerkannten Verbandes (Mitglied im SV), weitere Waffen über §8WaffG.

Wird zwischen den Waffen unterschieden? Wird nur die Mitgliedschaft im SV geprüft? Muss man auch nach Jahren (4+) eine Schießkladde führen?

Geschrieben
Hallöchen,

mich würde aus Sicht des Sachbearbeiters interessieren, wie man bei folgendem Sachverhalt bezüglich regelmäßiger Bedürfnisprüfung arbeiten würde:

1. Waffe über Bedürfnisbestätigung eines anerkannten Verbandes (Mitglied im SV), weitere Waffen über §8WaffG.

Wird zwischen den Waffen unterschieden? Wird nur die Mitgliedschaft im SV geprüft? Muss man auch nach Jahren (4+) eine Schießkladde führen?

Es ehrt mich zwar, aber warum möchtest Du gerade meine Meinung dazu hören ? :confused: Hier gibt es doch weitaus kompetentere User. Na gut, versuch ichs halt mal, weils ne interessante Frage ist und der Thread sonst am Ende noch hängen bleibt...

Zunächst wundert mich, warum jemand der über den Verband ein Bedürfnis nachweisen kann, später den steinigeren Weg über § 8 wählen sollte. § 8 ist die Auffangnorm für Individualfälle. Deshalb kann man Deine Frage IMHO auch nicht pauschal beantworten.

Grüssle und schönes Wochenende

SB

:angel:

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