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IGNORED

Was passiert bei Ummeldung?


Hob

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Geschrieben

Hallo,

ich habe zur Zeit die Anerkennung eines waffenrechtlichen Bedürfnis am laufen (schon seit dem 25.06.05), nun möchte ich evt. in die Nachbargemeinde umziehen (ist geradezu ein waffenrechliches Paradies in NRW). Wie ist der nun folgende Ablauf? Ich melde mich ja bei meiner bisherigen Gemeinde ab und in der neuen Gemeinde wieder an. Wie wird die zuständige Erlaubnisbehörde verfahren? Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, werden die Akten einfach weitergereicht, aber wie lange dauert das? Kann ich die Akten evt. selber zu meinem neuen SB verbringen (wäre wahrscheinlich die schnellste Variante, aber glaube ich eher nicht)?

Geschrieben

Hallo,

ich habe zur Zeit die Anerkennung eines waffenrechtlichen Bedürfnis am laufen (schon seit dem 25.06.05), nun möchte ich evt. in die Nachbargemeinde umziehen (ist geradezu ein waffenrechliches Paradies in NRW). Wie ist der nun folgende Ablauf? Ich melde mich ja bei meiner bisherigen Gemeinde ab und in der neuen Gemeinde wieder an. Wie wird die zuständige Erlaubnisbehörde verfahren? Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, werden die Akten einfach weitergereicht, aber wie lange dauert das? Kann ich die Akten evt. selber zu meinem neuen SB verbringen (wäre wahrscheinlich die schnellste Variante, aber glaube ich eher nicht)?

Theoretisch!:

Du meldest dich beim EWO an. Die schicken einen Anmeldedurchschlag an deine frühere Gemeinde. Hier wirst du abgemeldet. Von der Abmeldung geht ein Durchschlag an deine alte Waffenbehörde und die schicken die Akte automatisch an deine neue Waffenbehörde. Geht normal ganz schnell, aber es sind 4 Behörden tangiert und wenns auch nur bei einer nicht gleich erledigt wird, liegt dein Zeugs halt rum. Am sichersten fährst du wenn du deine alte Waffenbehörde anrufst, deinen Umzug mitteilst und um Übersendung der Akten an deine neue Waffenbehörde bittest. Die Akten rausgeben wird dir sicher niemand. Du könntest ja Akteninhalte entfernen (Strafanzeigen etc.)

Geschrieben

Du meldest dich beim EWO an. Die schicken einen Anmeldedurchschlag an deine frühere Gemeinde. Hier wirst du abgemeldet.

Soweit mir bekannt muss ich mich doch selbst bei meinem bisherigen EWOMA abmelden. Hat mir jedenfalls damals die Dame auf dem Amt so gesagt. Mein neues EWOMA macht da doch nichts in dieser Richtung.

Geschrieben

Soweit mir bekannt muss ich mich doch selbst bei meinem bisherigen EWOMA abmelden. Hat mir jedenfalls damals die Dame auf dem Amt so gesagt. Mein neues EWOMA macht da doch nichts in dieser Richtung.

Das stimmt nicht mehr. Du wirst auf Wunsch gleich vom neuen Einwohnermeldeamt in deiner alten Stadt abgemeldet.

Geschrieben

Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, werden die Akten einfach weitergereicht, aber wie lange dauert das?

Bei mir hat es über einen Monat gedauert, bis die vorher zuständige Behörde meine Akten an die neue Behörde weitergeleitet hat. Und das auch nur, weil ich selbst darum gebeten habe.

Von alleine wäre da nichts passiert! :peinlich:

(Zumindest bis zu einem neuen Antrag meinerseits denke ich, der sich dann aber nur unnötig verzögert hätte :o )

Geschrieben

Hängt wohl stark davon ab, was bei der Behörde sonst so alles ansteht. Aktenversendungen wegen Umzug stehen in der Prioritätenliste auf jeden Fall ziemlich weit hinten (wenn man lange genug wartet, zieht der Knabe wieder um oder tritt von der Bühne ab - das nennt sich dann verwaltungsökonomisches Handeln :ninja: ). Danach kommt wohl gleich die so ungeliebte Ablage, die ab 2,50m Stapelhöhe in Gang kommt. :D

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