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IGNORED

Halbautomaten beim DSB


Dynamite Harry

Empfohlene Beiträge

Ätsch..... Sächsischer Schützenbund e.V.

mir Sachsen därfen das ... :s75:

So, habe mich mal erkundigt.

In Antwort auf die beiden süßen Beiträge: Wir Anhaltiner auch! :s75:

Die in meinem Eingangsposting dargestellten Disziplinen beziehen sich tatsächlich auf Halbautomaten. Wers nicht glaubt, möge in Barleben nachfragen.

Fazit: Halbautomaten beim DSB sind machbar! :pro::pro::pro:

mfg

Ralf

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...

1.0.4 Mehrlader und Mehrladerwettbewerbe

1.0.4.4 Voll- und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

...

Wenn sie explizit für Mehrladerwettbewerbe verboten sind, folgt daraus, dass sie für Einzelladerwettbewerbe zugelassen sein müssen. ;)

Als echten Mehrladerwettbewerb sehe ich nur Ordonanzgewehr, da hier explizit Einzelladerumbauten ausgeschlossen werden. Ansonsten wird nur gefordert Mehrlader als Einzellader zu verwenden.

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Es gab mal den Spruch:

In Amerika ist alles erlaubt was nicht verboten ist, in D ist alles verboten was nicht erlaubt ist!

...dass sie für Einzelladerwettbewerbe zugelassen sein müssen.

:gutidee: ,aber deine Schlußfolgerung überzeugt mich noch nicht. Auf welchen Teil der SpoO beziehst du deine Aussage :confused:

Zum Thema Ordonnanz:

1.58 Ordonnanzgewehr

1.58.1.1 Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als

Ordonnanzwaffen geführt wurde. Der Nachweis der Originaltreue ob-

liegt dem Schützen.

Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zuge-

lassen.

mfg

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Genau...

Ordonanzgewehr ist Mehrladerdisziplin und daher nicht für Selbstlader zulässig.

Das erneute erwähnen unter Ordonanz in der SpO ist also doppelt gemoppelt. :)

Doch wo finde ich das Freigewehr eine Mehrladerdisziplin ist. Da es ein Freigewehr ist kann es nicht zwingend Mehrladerdisziplin oder Einzelladerdisziplin sein.

Und die Einschränkung gilt für Mehrladerdisziplinen. ;)

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"0.9.1.2 Wettbewerbe des DSB

...

1.45 KK-Sportgewehr Mehrlader 5,6 mm .22 Ifb) 50 0.4.3.03

...

Hat es doch nur beim BSSB gegeben:

"Sportgewehr Mehrlader KK"

ZITAT:

5. Waffen

5.1 Zugelassen sind Halbautomaten die eine Gesamtlänge von über 60 cm haben und deren Magazin mindestens 5 Patronen

aufnehmen kann. Es sind ausschließlich Waffen für Randfeuerpatronen bis Kaliber .22 lfb zugelassen.

5.2 Das Gewicht der Waffe unterliegt keinem Limit.

5.3 Mündungsbremsen oder in ähnlicher Art funktionierende Einrichtungen sind nicht gestattet.

5.4 Schäftung: Beliebig.

5.5 Als Visierung darf eine „Offene Visierung”, Dioptervisierung, Leuchtpunktvisierung oder ein Zielfernrohr verwendet

werden. Die Verwendung einer Schießbrille fällt nicht unter Zieleinrichtungen.

5.6 Ein Schießriemen darf nicht verwendet werden.

ZITAT ENDE

Gibt es aber leider nicht mehr! :confused:

Wolli

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