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2/6 Regelung bei Antrag auf neuen Gelbe in Hessen impliziert?


Gast micha670

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Kraft.... ich komme aus Hessen.... genau wie Du.

Gruß

T.

Hi,

also ich komme auch aus Hessen (nördlich von FFM) und mein SB hat mir gesagt Zitat:

"in der Regel" heisst juristisch "immer" und er würde auch nicht ausnahmsweise 3 Waffen auf neu gelb eintragen, obwohl ich eine vernünftige Begründung geliefert habe. Hessen ist also nicht gleich Hessen. Und ich finde es völlig inakzeptabel hier der Willkür eines Beamten ausgesetzt zu sein. Ich hoffe die neue Waff VwV kommt bald und klärt das. So oder so... Denn selbst wenn 2/6 auf neu gelb bestätigt wird, weiss man dann wenigstens woran man ist und dieses Gefühl der Willkür verschwindet.

Gruß

Michael

Geschrieben

Hm, die Bezeichnung "in der Regel" wird eher umgangssprachlich als "immer" angesehen. Der Gesetzgeber bedient sich in Fällen, die keine Ausnahmemöglichkeit einräumen, den Worten "ist", "muss" oder "soll".

In der Regel bedeutet juristisch nichts anderes, dass im normal gelagerten Fall (also in der Regel) etwas so oder so zu tun, zu unterlassen bzw. zu beachten ist. Hiervon kann jedoch im begründeten Einzelfall auch eine Ausnahme gemacht werden.

Nicht umsonst heißt es ansonsten ja auch: "Keine Regel ohne Ausnahme". Wer des französischen mächtig ist, wird dies bestätigen können.... ;)

Geschrieben

Hm, die Bezeichnung "in der Regel" wird eher umgangssprachlich als "immer" angesehen. Der Gesetzgeber bedient sich in Fällen, die keine Ausnahmemöglichkeit einräumen, den Worten "ist", "muss" oder "soll".

In der Regel bedeutet juristisch nichts anderes, dass im normal gelagerten Fall (also in der Regel) etwas so oder so zu tun, zu unterlassen bzw. zu beachten ist. Hiervon kann jedoch im begründeten Einzelfall auch eine Ausnahme gemacht werden.

Nicht umsonst heißt es ansonsten ja auch: "Keine Regel ohne Ausnahme". Wer des französischen mächtig ist, wird dies bestätigen können.... ;)

Lieber SB :)

ich stimme Dir in Deiner Auslegung von "In der Regel" absolut zu. Leider sieht mein SB das anders. Für ihn heisst "in der Regel" eben "immer" Siehe Zitat. Und meine Begründung hat er sich nicht mal ansatzweise ernst genommen oder darüber nachgedacht. Er trägt eben nur 2 im Halbjahr ein. end of discussion...

Ich werde (so die WaffVwv bis dahin nicht raus ist und dieses Thema klärt) eben juristisch vorgehen wenn er die dritte Waffe nicht einträgt. Dank FWR und Örag für mich kostenneutral (von den Nerven mal abgesehen)und leider auf Kosten von uns allen (Steuerzahler)

Gruß

Micha

Geschrieben

Ist eigentlich der SB die einizige Instanz der Entscheidung (ohne Klageweg) ob er über das 2/6 Kontigent einträgt oder nicht?

Oder andersrum: Wenn der SB einträgt (vielleicht mit dem erhobenen Zeigefinger) und gut iss?

Geschrieben

Ach ja, Micha: frag doch mal Deinen SB, ob er konsequenterweise § 5 Abs. 2 WaffG ebenfalls so auslegt, dass die dort genannten Personen immer unzuverlässig sind. :D

Dessen Antwort darauf würde wahrscheinlich nicht nur mich brennend interessieren. :rotfl2:

Geschrieben

Ach ja, Micha: frag doch mal Deinen SB, ob er konsequenterweise § 5 Abs. 2 WaffG ebenfalls so auslegt, dass die dort genannten Personen immer unzuverlässig sind. :D

Dessen Antwort darauf würde wahrscheinlich nicht nur mich brennend interessieren. :rotfl2:

Naja, hälst Du es für sinnvoll mich bei ihm noch unbeliebter zu machen als ich es ohnehin schon getan habe? :confused: Wie würdest Du reagieren wenn so ein armer kleiner Sportschütze untertänigst seine WBK beantragt und dann mit Dir durchaus deutlich über 2/6 diskutiert?

Der normale Mensch und erst recht Beamte denkt sich dann doch: "Na warte Du neunmalkluges Bürschchen, so nicht..."

Ich meine am Ende lässt er mich auf meine Gelbe 4 Monate warten oder fordert ein psychologisches Gutachten oder denkt sich sonstige Dinge aus um mich zu ärgern. Und das würde mich nach (bisher) 14 Monaten Wartezeit wohl direkt ... :17:

Ausserdem hat er (und Du ja leider auch) mit 2/6 Recht, wenn die WaffVwV die ich eben mit ihren 41 MB unerlaubterweise über die Firma heruntergeladen und überflogen habe, rechtsgültig ist :peinlich:

Aber wie schon gepostet, jetzt ist es wenigsten eindeutig.

Aber wenn ich meine WBK abhole, also in den Händen habe,frage ich ihn nach §5 und werde Dir berichten. Spaß muß schliesslich sein.

Gruß

micha

Geschrieben

Aber wenn ich meine WBK abhole, also in den Händen habe,frage ich ihn nach §5 und werde Dir berichten. Spaß muß schliesslich sein.

Gruß

micha

So gefällst Du mir ! :icon14: Na dann erst mal viel Erfolg und möglichst wenige weitere Monate :o bis zur heißersehnten WBK. :)

Geschrieben

Micha, wir haben es hier nicht mit Beliebtheitswettbewerben auf Aemtern zu tun, sondern mit der Frage, ob man rechtswidrige Amtshandlungen hinnehmen soll oder nicht.

Der SB hat seine Arbeit aufgrund von Gesetzen zu machen und nicht aufgrund persoenlicher Antipathien. Tut er das nicht, muss man sich auch dagegen mit den Mitteln des Rechtstaats wehren.

Auch die VWV ist keine Bibel, vor Gericht gilt der Text des Gesetzes.

Die VWV wird, sollte sie so kommen, nur zu einem fuehren: Mehr Arbeit fuer die Anwaelte, die die dortigen Fehler vor Gericht korrigieren, damit das Gesetz weiterhin angewendet wird.

Geschrieben

Micha, wir haben es hier nicht mit Beliebtheitswettbewerben auf Aemtern zu tun, sondern mit der Frage, ob man rechtswidrige Amtshandlungen hinnehmen soll oder nicht.

Der SB hat seine Arbeit aufgrund von Gesetzen zu machen und nicht aufgrund persoenlicher Antipathien. Tut er das nicht, muss man sich auch dagegen mit den Mitteln des Rechtstaats wehren.

Auch die VWV ist keine Bibel, vor Gericht gilt der Text des Gesetzes.

Die VWV wird, sollte sie so kommen, nur zu einem fuehren: Mehr Arbeit fuer die Anwaelte, die die dortigen Fehler vor Gericht korrigieren, damit das Gesetz weiterhin angewendet wird.

Ich stimme Dir teilweise zu. Allerdings habe ich in meinem Leben lernen müssen, das Recht haben und bekommen zwei paar Schuhe sind. Und mit gegenseitigem Respekt und Höflichkeit erreicht man mehr als mit frontal aufeinander. Aber ich werde natürlich bei Problemen auch den Rechtsweg einschlagen, denn der Kern Deiner Aussage stimmt.

Und ich denke wenn in der WaffVwV 2/6 für neu gelb verbindlich ist, kann da auch ein Anwalt nicht mehr viel tun.

In diesem Sinne

micha

Geschrieben

Und ich denke wenn in der WaffVwV 2/6 für neu gelb verbindlich ist, kann da auch ein Anwalt nicht mehr viel tun.

Eine VwV ist kein Gesetz, sondern eine Handlungsanweisung für die Verwaltung.

Und da kann ein Anwalt ggf. sehr viel machen!

Gruß

Michael

Geschrieben

micha670: Die VwV ist bisher nur ein Entwurf, nichts weiter. Bis zum Jahre ihrer Gültigkeit gibt es zu vorauseilendem Gehorsam nicht den geringsten Grund.

Heinrich

Kleine Änderung gemacht. Wer findet es ? :D

Geschrieben

Kleine Änderung gemacht. Wer findet es ? :D

Bis zum Jahre ihrer Gültigkeit...

Ob unsere momentane Koalition das noch erleben darf? :confused:

Gruß

357Mag

Geschrieben

Wenn ich das meinem Frauenarzt erzähle, lacht er sich kaputt. Denn nichts ist ja bekanntlich unregelmäßiger als die Regel. :D

der Mensch ist vernünftig,

Ausnahmen bekommen die Regel. :)

Geschrieben

Jetzt aber mal Spass beiseite!!!!

Mein Schwiegervater hat mitte Januar seine gelbe im Landratsamt abgeholt. Natürlich ohne besagten 2/6er Eintrag.

Heute lässt er eine Waffe eintragen und da erklärt ihm die nette Sachbearbeiterin, dass sie ganz froh ist, dass er vorbeikommt.

Sie hätte ihn sonst in den nächsten Tagen anschreiben müssen denn:

Der Zusatz der 2/6er Regelung muss aufgrund einer Anweisung einer übergeordneten Behörde wieder eingetragen werden!! :peinlich:

Und sowas in Bayern!

Sprachlos

Bommel

Geschrieben

:peinlich:

Und sollte, wie schon in diversen Threads gesagt, einen Gang zum Anwalt nach sich ziehen, damits wieder raus kommt.

Geschrieben

Jetzt aber mal Spass beiseite!!!!

Der Zusatz der 2/6er Regelung muss aufgrund einer Anweisung einer übergeordneten Behörde wieder eingetragen werden!! :peinlich:

Und sowas in Bayern!

Sprachlos

Käse! Von Anfang an hat das BayStMI angewiesen 2/6 aufzunehmen. Diese Anweisung wurde nie aufgehoben!

Bommel

Geschrieben

Borussenjoe, bitte lern quoten.

Das obige ist schlicht unleserlich, unverstaendlich und nicht mehr nachvollziehbar.

Waere schoen, wenn Du es so editierst, dass man wieder erkennt, wer was gesagt haben soll.

Danke.

Geschrieben
Borussenjoe, bitte lern quoten.

Das obige Also ist schlicht unleserlich, unverstaendlich ich und nicht mehr habsnachvollziehbar.

Waere schoen, wenn Du es so erkannt editierst, dass man wieder erkennt, wer was gesagt haben soll.

Danke.

quote :D [ /quote] :rotfl2:

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