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IGNORED

Ersatzgriffstück


Glocky

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Kollegen !

Ich habe mir für meine Glock ein Ersatzgriffstück zugelegt. In Österreich ist das kein genehmigungspflichtiges Teil. Kann mir jemand sagen wie das in Deutschland und auch in Frankreich ausschaut.

Muß ich mir für Auslandsfahrten das Griffstück extra in meinen Europäischen FWP eintragen lassen oder nicht ?

Danke vorerst und

Grüße aus Linz

Glocky

Geschrieben

........wann hast du das stück erworben?

Vor ca. 2 Jahren, nachdem mir eine Schlittenführung unmittelbar vor einem Bewerb gebrochen ist...direkt beim Händler.

Grüße aus Linz

Glocky

Geschrieben

Für Frankreich ist das Ersatzgriffstück definitiv ein wesentliches Waffenteil. Man kann sie zwar hier über 2 Ecken auch so bekommen, aber wenn du aus dem Ausland einreist, sollte das Ding schon eingetragen sein. Sonst könnte auf einmal schnell Schluss mit Lustig sein. Für D würde ich auch einen Eintrag schwer empfehlen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hat das Ersatzgriffstück eine abweichende Waffennummer, aus der der Ersatz zu ersehen ist, oder wurde die Nr. entsprechend angepasst?

Nein, hat eine andere Nummer !

Grüße aus Linz

Glocky

Geschrieben
Nein, hat eine andere Nummer !
Dann ist ein Eintrag auf jeden Fall besser! (Ich habe allerdings meine Zweifel, dass es auffallen würde. Du hast ja sicher nicht das alte Griffstück auch dabei?)
Geschrieben

Dann ist ein Eintrag auf jeden Fall besser! (Ich habe allerdings meine Zweifel, dass es auffallen würde. Du hast ja sicher nicht das alte Griffstück auch dabei?)

Glaube ich auch. Werde dann nach den Feiertagen mal unser Waffenamt bemühen gehen.

Vielen Dank jedenfalls!

Grüße aus Linz

Glocky

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