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Waffenschrank Grad "I" nach Europa Norm EN 1143-1


Schwarzwälder

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Geschrieben

so ein Quatsch!

Warum wollt Ihr in das WaffG etwas hineininterpretieren, was nicht drinsteht?

In diesem Punkt ist es doch nun mal eindeutig - also lasst es auch so eindeutig - verdammichundverdoordich :angry2:

Harlekin

Geschrieben

@Harlekin: Was genau von meinem Posting verstehst du nicht? Ich habe nichts in das Waffengesetz interpretiert. :angry2: Ein Schrank mit Klasse 1 (und die ist nur gültig, wenn alle Auflagen der EN erfüllt sind...) erlaubt nach der AWaffV2003 eine unbegrenzte Anzahl an KW, ein unverankerter Klasse B-Schrank < 200kg 5 KW oder >= 200kg 10 KW.

Geschrieben

War der Fred hier nicht schon nach Schaffers endgültigem Post beendet?

Manche Leute suchen aber auch noch nach Problemen wo es keine mehr gibt. :icon13:

Geschrieben

Damit ich das richtig verstehe:

1. Ich kaufe mir einen Tresor der Klasse I

2. Laut Waffengesetz ist der ausreichend um X-Waffen darin zu lagern, somit alles in Ordnung

3. Die Norm schreibt aber vor, dass der Schrank verankert werden muss, damit die Schutzwirkung lt. Norm erfüllt ist.

4. Ich verankere meinen Schrank nicht -> Norm wird nicht erfüllt -> keine Klasse I

5. Da die Norm nicht erfüllt ist, habe ich keinen Schrank Klasse I sondern etwa Klasse B

Soweit richtig?

Morpheus

Geschrieben

Ja, so sehe ich es, wenn du von einem Gewicht unter 1000kg ausgehst. Hierbei muss man immer die beiligende Anleitung beachten. Wenn dort nichts von einer Verankerung stehen sollte, muss man auch nicht verankern (...)

Wenn der Schrank zusätzlich eine andere, bessere ausländische Norm (als B ) erfüllen sollte, würde diese nach dem WaffG auch gelten. Wie man sieht ist der Schrank also in jedem Fall zulässig, aber man darf eben nur nach der Klassifizierung verstauen.

Geschrieben

@Morpheus und Tinnitus:

Ist denn garantiert, dass ein 0- oder I-Schrank, der nicht verankert ist, trotzdem IMMER die VDMA Stufe B erfüllt? Oder gibt es einzelne Tests bei der VDMA STufe B-Normprüfung, die ein nicht verankerter 0-Schrank evtl. nicht schaffen könnte?

Zweite Frage: Ja, interessant, dass auch andere Schranknormen aus dem europ. Ausland anerkannt werden. Kennt da jemand verankerungsfreie Leichtbauschränke, die dann auch gem Dt. Waffg zulässig wären - und aus welchem Land? Ich kenne sonst nur die norweg. "FG"-Norm, da muss aber bis 300 kg IMMER verankert werden.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht

200kg entsprechen 2000N. Reine Zuglast versteht sich, da man ja einen 200kg Tresor auch mit weniger als 2000N schieben kann, und ohne jede Sicherheit, denn 200kg Tresore wiegen ja auch nicht zur Sicherheit 20% mehr.

Somit kommt man beim Berrechnen auf ein einziges "Uhrmacherschräubchen" mit etwa M3 und dem Gesetz (bzw der Verordnung) ist genüge getan. :gaga:

Wenn man sicher gehen will nimmt man halt ein 4mm Schräubchen, da sollte kein Vermieter Probleme mit haben und man hat noch reichlich Sicherheit.

Geschrieben

@Schwarzwälder: Hmm. Also die VDMA 24992 (Gott hab sie selig...) schreibt Konstruktionsmerkmale vor, keine Tests. Es ist also theoretisch möglich, dass ein N oder I-Schrank diese Konstruktionsmerkmale nicht erfüllt. Dies sagt jedoch nichts über das Schutzniveau aus und ist hier nicht erheblich. Da im Waffengesetz B = N (0) formuliert wurde, ist es logisch, dass für unsere Zwecke jeder ECB-S / VdS-Schrank (N, 1, 2,...,IX) mindestens der ehemaligen Sicherheitsstufe B entspricht.

(Ob ein heute produzierter B-Schrank heute noch gültig ist, wie in einem anderen Thread diskutiert wurde, musst du für dich selbst beantworten.)

Zu den ausländischen Normen: Da kenne ich gerade keine ;) Wie heißt es so schön: Mann muss seinen Feind kennen: Auf http://www.ecb-s.de/hersteller.htm findest du eine Liste mit internationalen Herstellern von EN-Schränken. Es könnte sein, dass diese Hersteller auch Schränke anderer Normen bauen.

Kleiner Seitenhieb am Rande: Wenn man so viel Geld in den Mitgliedsbeitrag seines Vereins investiert, wie dies manche Leute hier für normal halten, dann muss man sich eigentlich auch einen ordentlichen Tresor leisten können...

@Murat: Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Verankerung mit Dübeln und Ankern der Festigkeit 8.8 (+) vorgeschrieben sein wird... Ob man ein 4mm- Schräubchen der Festigkeitsklasse mit passendem Dübel findet?

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