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IGNORED

Schießen auf befriedetem Besitz


Tesching

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Geschrieben

Jetzt mal Schluß mit dem Blödsinn!

Bei uns im Dorf wird vom örtlichen Schützenverein alle 4 Jahre ein neuer Schützenkönig auf einem öffentlichen Platz ausgeschossen.

Jetzt wird der Pappadler an einem Mast in die Höhe gezogen und vor ein etwa 1m X 1m großes geneigtes Brett fixiert.

Jetzt stehen die Schützen direkt unter dem Adler und versuchen dem Tierchen den Gar aus zu machen.

Geschossen wird traditionell mit einem KK Gewehr welches durch eine Röhre gesteckt wird und so nur den Adler anvisieren kann.

Wie sieht es hier aus? Ist das zulässig?

Wenn ja würde ich mir gerne eine solche Vorrichtung für meinen Garten bauen.

Wer weiß bescheid?

Abgenommener Schießstand? (vgl. WaffG §27)

Schießerlaubnis? (vgl. WaffG §10)

Beides mit "Nein" beantwortet? Dann wohl eher nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass die Frage ohnehin nicht ernst gemeint war.

Geschrieben

Leute, wenn Ihr antwortet solltet ihr euch erstmal durchlesen was vor euch so geschrieben wurde!! :peinlich:

Was mus ich alles beachten wenn ich mit meinem Luftgewehr im Garten schießen möchte?

Reicht ein Zaun und ein Kugelfang aus?

Es geht darum eine Möglichkeit zu finden um mit einem Luftgewehr im Garten zu schießen.

Offiziell ist es erlaubt wenn das Gewehr nicht mehr als als 7,5J hat und das Geschoss euer Land nicht verlassen kann.

Meine Frage war nun ob mit einer solchen Vorrichtung dem Gesetz genüge getan wurde oder ob es hier Bedenken gibt?

Geschrieben

Wie bereits gesagt:

Das Grundstück muß so groß sein, daß von dem Punkt wo Du schießt keine Kugel das Gelände verlassen kann. Auch dann nicht, wenn Du schräg nach oben schießt (höchste Reichweite). Ein Zaun reicht mit Sicherheit nicht, denn da können die Kugeln durchfliegen.

Geschrieben
Leute, wenn Ihr antwortet solltet ihr euch erstmal durchlesen was vor euch so geschrieben wurde!! :peinlich:

Es geht darum eine Möglichkeit zu finden um mit einem Luftgewehr im Garten zu schießen.

In der von mir beantworteten Frage ging es um ein KK-Gewehr auf dem Marktplatz, falls Du Dich nicht erinnerst, steht im Zitat direkt darüber - alles klar?

Geschrieben

du musst an der stelle von der aus du schiessen willst einen unterstand bauen mit wänden und dach.

der kugelfang kann ruhig im freien sein.

nur muss der kugelfang entweder so gross oder der unterstand so gebaut sein das es unmöglich ist in einem winkel zu schiessen in dem die kugel am kugelfang vorbeifliegen kann.

ist einfach zu überprüfen, wenn man vom punkt des schiessens nur den kugelfang sehen kann, müsste es passen.

ich hoffe das war verständlich :)

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