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IGNORED

Transport von Munition und Aufbewahrung von Waffen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe da mal ein paar Fragen aus der Praxis:

1. Darf ich Munition beim Händler meines Vertrauens kaufen (per Rechnung) und einen Freund die verpackte Ware vom Laden bis zu mir nach Hause transportieren lassen (mit meiner WBK in der Tasche)?

2. Selbiger Freund hat gerade seine Sachkunde bestanden und möchte sich eine Pistole kaufen. Danach fehlt das Kleingeld für den Safe... Gibt es einen Kniff, über den ich die Pistole auch über einen längeren Zeitraum bei mir mit einlagern kann? Ich habe bereits eine Waffe in dem Kaliber.

3. Nun schießt mein Freund auch mit meinem Gewehr. Wie sieht es aus, wenn ich mal nicht zum Training kann, er aber schießen möchte - unter welchen Voraussetzungen geht das (wer muss noch am Stand sein...)?

Hmmm, wenn ich nur die Hälfte von dem wissen würde, was ich alles vergessen habe, wäre ich ein sehr kluger Mann...

thecyclone

Geschrieben

Nach dem Motto: Einer für Alle! soll aber auch noch Platz für Langwaffen sein (und Papiere, Schmuck...), somit wird es wohl ein großer der Klasse B werden...

Geschrieben

ich habe selber (leider) noch keine sachkunde, bin mir jedoch recht sicher dass :

1. auf keinen fall geht (glaube auch nicht das der händler ihn mit dem päckchen durch die tür lässt)! :bud:

2. kein problem ist. wobei der max. zeitraum ein monat ist. ich glaube als beleg für den beginn des zeitraums zählt das datum in z.b. so einem FORMULAR welches ihr selber ausfüllt!!!

3. gehen würde wenn die waffe beim stand gelagert wird (z.b. bei den vereinswaffen) und ein berechtigter (z.b. euer schiesswart) sie im aushändigt und nach dem schiessen wieder verstaut. sonst keine chance, sprich er soll selber transportieren oder sonstige ideen.

Geschrieben

Hallo!

Ich habe da mal ein paar Fragen aus der Praxis:

1. Darf ich Munition beim Händler meines Vertrauens kaufen (per Rechnung) und einen Freund die verpackte Ware vom Laden bis zu mir nach Hause transportieren lassen (mit meiner WBK in der Tasche)?

2. Selbiger Freund hat gerade seine Sachkunde bestanden und möchte sich eine Pistole kaufen. Danach fehlt das Kleingeld für den Safe... Gibt es einen Kniff, über den ich die Pistole auch über einen längeren Zeitraum bei mir mit einlagern kann? Ich habe bereits eine Waffe in dem Kaliber.

3. Nun schießt mein Freund auch mit meinem Gewehr. Wie sieht es aus, wenn ich mal nicht zum Training kann, er aber schießen möchte - unter welchen Voraussetzungen geht das (wer muss noch am Stand sein...)?

Hmmm, wenn ich nur die Hälfte von dem wissen würde, was ich alles vergessen habe, wäre ich ein sehr kluger Mann...

thecyclone

1) Nein

2) Wenn er sich eine Pistole kaufen will dann muss er einen Voreintrag haben . Und um den Voreintrag zu bekommen muss er zu seiner zuständigen Behörde ,dann fragt der SB ja wo lassen sie den ihre Waffe ?? Na beim Kumpel !! Nee sagt der SB das geht nich !! Also nix Voreintrag .

3) Wer muss noch auf dem Stand sein ?? Keiner !! Wenn er die Vorraussetzung dazu erfüllt !! Das heißt er muß berechtigt sein Standaufsichten Durchführen zu dürfen . Laut Waffengesetz darf er das . Dann darf er auch alleine schießen !! Aber nur wenn der Verein nicht"s dagegen hat . :s75:

Hab ich ja ganz vergessen !! Wenn er natührlich keine eigene waffe hat kann er auch nicht schießen !!

Geschrieben

Hallo!

Ich habe da mal ein paar Fragen aus der Praxis:

1. Darf ich Munition beim Händler meines Vertrauens kaufen (per Rechnung) und einen Freund die verpackte Ware vom Laden bis zu mir nach Hause transportieren lassen (mit meiner WBK in der Tasche)?

Gute Frage! (könnte von einem Reporter stammen)

Normaler Weise darf ein Nichtberechtiger Munition nur zum sofortigen Verbrauch auf dem Schiessstand erwerben.

Ich spekuliere daher jetzt

Ich würde sagen: Nein (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege!)

ERWERB und Besitz von Waffen und Munition sind nur vom INHABER einer Erlaubnis möglich. (Wie es nur beim nur "Abholen" und transportieren aussieht, keine Ahnung - musste das noch nie machen) Ich würde aber sagen, wer legal gekaufte Waffen u. Munition von einem Freund, Bekannten...etc >abholen< lassen möchte, der muss dafür einen "schriftlichen Auftrag" erteilen. Die Waffe/Munition muss dann auf mehr oder weniger direktem Weg zum eigentlichen Empfänger gebracht/transportiert werden.

2. Selbiger Freund hat gerade seine Sachkunde bestanden und möchte sich eine Pistole kaufen.

Okay, dann kann er das ja tun, sobald er eine eigene WBK mit entspr. Eintrag hat.

Danach fehlt das Kleingeld für den Safe... Gibt es einen Kniff, über den ich die Pistole auch über einen längeren Zeitraum bei mir mit einlagern kann?

Du kannst selbstverständlich Waffen für andere Personen einlagern. AUSHÄNDIGEN darfst du sie allerdings nur an den rechtmässigen Besitzer oder direkt auf dem Schiesstand ZUM Schiessen.

3. Nun schießt mein Freund auch mit meinem Gewehr. Wie sieht es aus, wenn ich mal nicht zum Training kann, er aber schießen möchte - unter welchen Voraussetzungen geht das (wer muss noch am Stand sein...)?

So wie ich es gelernt habe, darf er die Waffe (z.b. eine Vereinswaffe) in ungeladenem und verpacktem, nicht zugriffsbereitem Zustand zu einem Schiesstandn bzw einer Veranstaltung transportieren (siehe transportvorschriften) und muss sich die Waffe dann von einem Berechtigten auspacken u. übergeben lassen - erst dann darf er damit sfchiessen.

Ich weiss, es wird wieder viiiieeeele Fragen aufwerfen! :D

Geschrieben

1. Nein, es sei denn, Du bist dabei und hilfst tragen.

Siehe WaffG §2(2)

2. Du uebernimmst voruebergehend die sichere Verwahrung.

§12(1)B)

3. Sobald er ne WBK hat, ists kein Problem.

Bis dahin ginge es hoechstens mit Ausnahmegenehmigung zum Transport von Dir zum Stand. Dazu mit der zustaendigen Behoerde reden, manchmal klappts, manchmal nicht.

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