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IGNORED

Grüne pünktlich zum 21. Geburtstag?


jeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ley ho Leute,

weiß ja schon, dass da ein Thread mit "WBK unter 25" existiert, aber der war mir dann doch zu blöd, um da meine Frage reinzuposten ;)

Meint Ihr, es sähe blöd aus, wenn ich schon vier Monate vor meinem 21. Geburtstag die ganzen Antragsunterlagen für eine grüne WBK an die Behörde schicke??? Und bearbeiten die Damen und Herren das dann schon??? Ich muss ja auch einen Psychotest machen *freu*, nehme mal an, dass es auch OK ist, wenn der dann vier Monate älter als das eigentliche Erteilungsdatum (frühestens ja mein Geburstag) ist??

Bin zwar in Deutschland gemeldet, aber leider nur immer für ein paar Wochen da - macht das ein Problem, wenn ich aber trotzdem meine 18 Einheiten zusammenbekomme? Wird Training im Ausland eventuell sogar anerkannt?

Jeff

Geschrieben

Ob das blöd aussieht? Finde ich nicht....ob der SB da was "reininterpretiert" :confused:

Also: ich hatte damals auch schon seehr rechtzeitig alles angeleihert. Bin persönlich hin, Problem erklärt (Schützenbescheinigung fehlte noch...), netten Plausch gehalten und alles war in Butter. Muß natürlich nicht überall klappen. Ich habe die Erfahrung gemacht, man kann eine Menge bewegen, wenn man sich selber mal zum Amt bewegt und freundlich fragt.

Wobei: vier Monate ist wirklich ein bissel früh.... das langwierigste ist das Führungszeugniss. Da sollte man 2 - 6 Wochen rechnen.... mit 6 wochen vorher solltest Du also auf der sicheren Seite sein.

Ich muss ja auch einen Psychotest machen *freu*, nehme mal an, dass es auch OK ist, wenn der dann vier Monate älter als das eigentliche Erteilungsdatum (frühestens ja mein Geburstag) ist??

Tja... auch darüber gab es hier grade einen thread... meiner Meinung nach sind 4 Monate kein problem. Argumentation: Das Gesetz nimmt an, mit steigendem Lebensalter wird man "vernünftiger." Folglich bist Du der Untersuchung (und positiven Ergebnis) reif genug... + 4 Monate... kann also nur besser werden. :rolleyes:

Wird Training im Ausland eventuell sogar anerkannt?

mir fällt grade nichts ein, was dagen sprechen sollte...

Gruß Gromit

Geschrieben

....

Meint Ihr, es sähe blöd aus, wenn ich schon vier Monate vor meinem 21. Geburtstag die ganzen Antragsunterlagen für eine grüne WBK an die Behörde schicke???

......

Ansich steht ja im WaffG, das der Antragsteller u. a. das 21. Lebensjahr vollendet haben muss um eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen besitzen zu dürfen.

Daraus könnte man schliessen, das eine vorherige Bearbeitung des Antrages aus Sicht der Behörde keinen Sinn machen könnte. Eine Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 dürfte vor besagten Stichtag nicht korrekt sein.

Meine Meinung. :)

Ich denke auch, das es möglich sein sollte Training im ausland anrechnen zu lassen, ich würde vorsichtshalber den SB fragen.

Gruß Gomez

Ich würde eher den Vorsitzenden des eigenen Vereins fragen ober er das als Grundlage nimmt. Der kann sich dann ggf. mit dem Verband i. Verb. setzen.

Geschrieben

Ansich steht ja im WaffG, das der Antragsteller u. a. das 21. Lebensjahr vollendet haben muss um eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen besitzen zu dürfen.

Daraus könnte man schliessen, das eine vorherige Bearbeitung des Antrages aus Sicht der Behörde keinen Sinn machen könnte. Eine Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 dürfte vor besagten Stichtag nicht korrekt sein.

Meine Meinung. :)

Na ja, für die Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz ist das Alter maßgebend, aber für den Zeitpunkt der Antragstellung? Den Führerschein darf man ja auch schon vor Erreichen des jeweiligen Alters machen, man bekommt ihn nur nicht ausgehändigt.

Ein Problem würde ich in diesem speziellen Fall eher im Abschnitt 2 des §4 sehen:

"2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat."

Wenn DAS eng ausgelegt wird, ists meiner Meinung nach Essig mit der WBK, oder?

mfg

Ralf

Geschrieben

Denke mal, das betrifft nur ein gewisses, vorurteilbehaftetes Klientel...

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