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IGNORED

Beschußrecht


Gast Mouche

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Geschrieben

Hallo Leute -

hab da am Wochenende eine lebhafte Diskussion mitgemacht - Thema :

"Beinhaltet der Nitro Beschuß einer Waffe automatisch die Erlaubnis , daraus auch SP geladene Munition zu verschießen - oder bedarf es dazu eines zusätzlichen SP Beschußes ?"

Angesichts der Tatsache , daß die (meisten) SP Zulassung als Treibmittel fürs Wiederladen haben , zahlreiche Diszipline besonders im Zusammenhang mit CAS ausdrücklich SP geladene Munition vorschreiben und ich mir nicht vorstellen kann , daß deswegen alle dafür verwendeten "Nitro"-Waffen nochmals zum SP Beschuß müssen , die Energieausbeute bei SP geringer ist und manch anderer , logischer Überlegung , scheint mir dieser zusätzliche Beschuß nicht nötig - andererseits "Logik" im Waffenrecht und verwandten Gebieten - na ja :rolleyes: .

Also - Frage : Beinhaltet der Nitro Beschuß die Zulassung , damit auch SP geladene Munition zu schießen ?

Gibt es irgendwo eine Fundstelle , die das klar aussagt ?

Ich danke im Voraus für Eure sachliche Mitarbeit :s75:

Mouche

Geschrieben

Hallo Mouche,

ich würde mal bei der DEVA nachfragen.

Allerdings befürchte ich, dass nochmals ein SP Beschuß gemacht werden muß.

Da ich beim Wiederladeschein nachgefragt habe, statt Schwarzpulver, Pyrodex Pulver nehmen zu wollen, da es ja die gleiche Lagerklasse wie NC Pulver hat, sagte man mir, dass es dafür keinen Beschuß gibt und es aus diesem Grund nutzlos ist. Bin mir aber nicht mehr sicher, ob ein NC Beschuß ausreichen würde.

Gruß

Thomas

Geschrieben
Also - Frage : Beinhaltet der Nitro Beschuß die Zulassung , damit auch SP geladene Munition zu schießen ?

Gibt es irgendwo eine Fundstelle , die das klar aussagt ?

Im Beschußgesetz habe ich beim Durchblättern nichts gefunden (das muß aber nichts heißen).

Bei G. Wirnsberger "Beschußzeichen (3.Auflage 2003)" heißt es im Kapitel "Bundesrepublik Deutschland" unter 4. Haltbarkeit (S. 70):

[...]Die Haltbarkeit aller Waffen wird beim Beschuß mit Überdruckpatronen (Beschußpatronen) geprüft. Das BWaffG sieht für alle Waffen nur noch Nitrobeschuß vor. Der Schwarzpulverbeschuß ist völlig weggefallen.[...]

Im 2. Nachtrag (S. 74) Wird allerdings wieder ein Beschußzeichen mit folgender Bezeichnung aufgeführt:

Normaler Beschuß von Handfeuerwaffen, wesentlichen Teilen von Handfeuerwaffen, Einsteckläufen und Böllern, die zum Verschießen von Schwarzpulver bestimmt sind.
Es handelt sich dabei um den Bundesadler mit "PN" darunter.

Ich hoffe ich habe jetzt nicht mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet?

Geschrieben

Im Beschußgesetz habe ich beim Durchblättern nichts gefunden (das muß aber nichts heißen).

So ging es mir eben auch . Erst mal auf dieses Problem aufmerksam geworden - scheint es gar nicht so selbstverständlich zu beantworten wie man im ersten Moment vielleicht denkt .

Bei G. Wirnsberger "Beschußzeichen (3.Auflage 2003)" heißt es im Kapitel "Bundesrepublik Deutschland" unter 4. Haltbarkeit (S. 70):

Das ist definitiv unmöglich - immerhin werden in D VL Waffen gebaut und müssen auch beschossen werden.

Im 2. Nachtrag (S. 74) Wird allerdings wieder ein Beschußzeichen mit folgender Bezeichnung aufgeführt:Es handelt sich dabei um den Bundesadler mit "PN" darunter.

Ja - das ist es . Die Frage nur : Muß es bei SP Patronenverwendung zusätzlich drauf ?

Ich hoffe ich habe jetzt nicht mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet?

Na ja - immerhin kam das Thema mal wieder hoch :D . Es sollten doch insbesondere die davon betroffenen CAS Schützen eigentlich auch was dazu sagen können . Mal warten , was noch kommt .

Gruß Mouche

Geschrieben
Das ist definitiv unmöglich - immerhin werden in D VL Waffen gebaut und müssen auch beschossen werden.

Ich habe den Passus eher so verstanden, dass kein separates Beschußzeichen für SP benötigt würde, und daher das Beschußzeichen für Normalbeschuß (Adler + N) Verwendung finden sollte.

Geschrieben

Ja - könnte man auch so sehen :icon14: .

Auffällig für mich diese Zurückhaltung zu dem Thema :rolleyes: - sollte man doch meinen , daß hier die ganze CAS Fraktion was zu sagen hätte B)

Gruß Mouche

Geschrieben

Ohne genaueres zu wissen, aber:

der Beschuß prüft, ob eine Waffe einen bestimmten Gasdruck während des Schusses standhält.

Die CIP schreibt vor, welchen Maximaldruck ein Patrone im gegeben Kaliber entwickeln darf.

Solange die Munition nicht den erlaubten Gasdruck überschreitet, sollte es der Waffe egal sein (und auch den Vorschriften) mit welchen Pulver die Patrone gefüllt ist, da der Beschuß nur die Druckbelastbarkeit prüft.

Allerdings stellt sich für mich dann eher die Frage, ist es zulässig die Patronen mit SP zu laden?

Geschrieben

Allerdings stellt sich für mich dann eher die Frage, ist es zulässig die Patronen mit SP zu laden?

Hallo Georg - Deinen durchaus logischen Überlegungen :icon14: zufolge ja , nämlich dann , wenn ich durch die SP Ladung keinen größeren Druck erzeuge , als er für diese Munitionssorte maximal erlaubt ist !

Schließlich schreibt mir das Gesetz ja auch nicht vor , mit welchem (Nitro)Pulver ich eine Patrone laden darf :rolleyes: .

So sind mir Dank der hochinteressanten Ausführungen eines Kameraden aus WO , Ladungen für .45/70 mit ganz typischem Pulver für Kurzwaffenlaborierungen bekannt - und vermutlich gibt es so etwas auch umgekehrt .

Also scheint Dein gedanklicher Ansatz absolut logisch :gutidee:

Gruß Mouche

Geschrieben

Hallo Georg - Deinen durchaus logischen Überlegungen :icon14: zufolge ja , nämlich dann , wenn ich durch die SP Ladung keinen größeren Druck erzeuge , als er für diese Munitionssorte maximal erlaubt ist !

Schließlich schreibt mir das Gesetz ja auch nicht vor , mit welchem (Nitro)Pulver ich eine Patrone laden darf :rolleyes: .

Hi Mouche,

das hatte ich mir eigentlich auch so gedacht, war mir allerdings nicht sicher, ob die CIP nicht irgendwelche Treibladungspulversorten vorschreibt.

Und der größte Knackpunkt ist: ist das WaffG irgendwie logisch??? :bud:

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