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IGNORED

Bedürfnis umfassender Zweck


Gast BSE1911

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Geschrieben

Wie war denn Dein Antrag für das Doppelbedürfnis Sammler/Sachverständiger formuliert?

Ich habe Büchsenmacher gelernt und zum Zeitpunkt der Antragstellung Maschinenbau studiert.

Mein Antrag war nach technischen Gesichtspunkten formuliert. Ich habe meinen Antrag hinsichtlich der Vergleichbarkeit, bzw. dem Einsatz von unterschiedlichen Verschlussystemen gestellt.

Das ich die Vorraussetzungen erfülle und das Basiswissen für ein entsprechendes Sachgebiet habe, ist dem verantwortlichem Sachbearbeiter durch ein Gutachten der Defa bestätigt worden.

Gruß: Kabu

Geschrieben

Ich habe Büchsenmacher gelernt und zum Zeitpunkt der Antragstellung Maschinenbau studiert.

Mein Antrag war nach technischen Gesichtspunkten formuliert. Ich habe meinen Antrag hinsichtlich der Vergleichbarkeit, bzw. dem Einsatz von unterschiedlichen Verschlussystemen gestellt.

Das ich die Vorraussetzungen erfülle und das Basiswissen für ein entsprechendes Sachgebiet habe, ist dem verantwortlichem Sachbearbeiter durch ein Gutachten der Defa bestätigt worden.

Gruß: Kabu

Ich würde gerne wissen, wie die Behörde in ihrem Bescheid zum Ausdruck brachte, dass Du zwei Bedürfnisse hast, das als Sachverständige und das als Sammler, welche die Behörde gemeinschaftlich durch entsprechenden Bescheid und entsprechende Ausfertigung einer roten WBK ausdrückt und bestätigt.

Dein Antrag/Vortrag stellt meiner Meinung nach lediglich dar, dass Du ggf. über eine entsprechende Sachkunde verfügen könntest. Was ja auch schon was ist, die Sachkunde. Aber wie wurde Dein Bedürfnis begründet (für das Doppelbedürfnis) und wie hat die Behörde Ihre Zustimmung/Anerkennung und Einräumung des Doppelbedürfnies formuliert???

Sammeln, schön.

Als Sachverständiger tätig sein, auch möglich.

Hier gehts aber um die glückliche Verbindung dieser 2 Bedürfnisse.

Eine Antwort ergäbe sich z.B. aus dem Bescheid Deiner roten WBK oder womöglich durch irgendwelche amtlichen Eintragungen, hinten im Heftchen.

Gut Schuß,

BSE1911

Geschrieben

@BSE1911:

... jetzt wird mir das Ganze schon zu hoch ...

Ich habe eine "Rote", die ist inzwischen 15 Jahre alt und da steht vorne als erstes drauf:

Waffenbesitzkarte

für Waffensammler und Waffensachverständige

Mehr kann ich nicht dazu sagen.

Bescheid gab es nicht ... mein damaliger SB hat mich angerufen und mir mitgeteilt, daß ich meine Papiere (= WBK) abholen kann.

Gruß: Kabu

Geschrieben
@BSE1911:

Ich habe eine "Rote", die ist inzwischen 15 Jahre alt und da steht vorne als erstes drauf:

Waffenbesitzkarte

für Waffensammler und Waffensachverständige

Mehr kann ich nicht dazu sagen.

Bescheid gab es nicht ... mein damaliger SB hat mich angerufen und mir mitgeteilt, daß ich meine Papiere (= WBK) abholen kann.

Gruß: Kabu

Moin,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist du also durch diese rote WBK

Sammler von Waffen eines Bereiches, für den du auch Sachverständiger bist?

Oder stehen dort zwei Sammel- / Sachverständigenthemen drauf?

Geschrieben

es ist nur zulässig, auf einer Schießstätte gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG zu schießen, wenn man über eine entsprechende Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schußwaffen nachweisen kann (laut § 9 Abs. 1 Pkt. 1 AWaffV). Das steht zwar in diametralem Gegensatz zu der Äußerung im WaffG § 12 Abs. 1 Pkt 5 indem die uns da einen vorübergehenden erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von Waffen zum Schießen auf der Schießstätte gestatten.

Nun das ist doch ganz einfach. Wenn jemand ohne jede waffenrechtliche Erlaubnis (Gast, Anfänger etc) auf dem Stand ist, dann ist er nach WaffG §12 Abs. 1 Pkt 5 berechtigt Schußwaffen zu erwerben und zu besitzen und damit zu schießen. :)

Wo besteht denn da ein Konflikt zwischen WaffG und AWaffV?

Geschrieben

wenn ich das richtig verstanden habe, dann bist du also durch diese rote WBK

Sammler von Waffen eines Bereiches, für den du auch Sachverständiger bist?

Ich weiß nicht, was irgendwelche Leute aus der Karte rauslesen.

Wäre das was Besonderes, wenn ich die Waffen sammeln darf, von denen ich auch Ahnung habe?

Das schließt sich ja nicht aus, oder? Es ergänzt sich doch eher.

Aber wir kommen immer weiter von meiner ursprünglichen Frage ab:

Darf ich unter den bei mir gegebenen Randbedingungen (siehe einige Postings weiter oben) auch mit den Waffen sportlich schießen, die auf meiner "Roten" eingetragen sind?

Oder stehen dort zwei Sammel- / Sachverständigenthemen drauf?

Nein, ein und das selbe Thema.

Gruß: Kabu

Geschrieben

@Kabu,

stelle die Frage doch mal anders herum: „Warum solltest Du nicht sportlich damit schießen dürfen?“

Ich schieß mit meine alles, ob sportlich oder zu Testzwecken.

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