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IGNORED

Sachkunde ?


botack

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Geschrieben

Ich habe da mal eine Frage, die kürzlich im Schützenheim aufkam.

Was muß man eigentlich machen, haben, ablegen oder vorweisen, damit man einerseits selbst Sachkundelehrgänge anbieten, und Sachkundeprüfungen abnehmen kann, die dann natürlich auch von der zuständigen behördlichen Stelle anerkannt werden.

Hintergrund ist der, daß ich zwar selbst schon öfters vielen Neuschützen sozusagen Nachhilfe gegeben habe, aber aufgrund der selten stattgefundenen Prüfungsmöglichkeiten in der Nähe die Leute oft über längere Zeit keine Gelegenheit hatten, die Sachlunde ablegen zu können.

Schönen Dank schon mal für die Infos.

Geschrieben

Einen Lehrgang eines anerkannten Verbands der Dich berechtigt , diese Lehrgänge durchzuführen und Prüfungen abzunehmen . Vom DSB werden diese Lehrgänge schon länger angeboten - von anderen Verbänden ist es mir nicht bekannt ob da was angeboten wird.

Gruß Mouche

Geschrieben

Vom DSB werden diese Lehrgänge schon länger angeboten Gruß Mouche

Hast Du da eine Quelle, oder Adresse, wo solche Lehrgänge stattfinden, wo man sich anmelden kann?

Auf der DSB Homepage ergaben sich für das Jahr 2005 keine solchen Lehrgänge..

Auf der DSB-Hessen Homepage auch nicht..

Wo also kann ich solche DSB-Lehrgänge finden?

Grüße!

Lone

Geschrieben

@ Lonestar : Bei uns in Württemberg - genau genommen Nordwürttemberg,also WSV 1850 e.V.- werden diese Lehrgänge auf der HP angeboten.

@ Botack : So ein Lehrgang geht bei uns über zwei volle Tage - die Kosten betragen nach meiner Info 50 Öre .Was meinst Du genaugenommen mit "verbandsabhängig" ? Vermutlich wird der DSB diese Lehrgänge nicht für Nichtmitglieder veranstalten - die Berechtigung den Sachkundekurs durchzuführen und die Prüfung abzunehmen beeinflußt das aber nicht. Sachkunde ist Sachkunde - da ist egal, von welchem Verband der "Schüler" kommt :rolleyes: .

Problem ist eher - nach meiner Info - daß Mitglieder von nicht DSB Verbänden von ihren Verbänden da derzeit (noch) keine Angebote bekommen - kann mich aber täuschen - und somit wohl zu einer DSB oder zu einem gewerblichen Lehrgangsveranstalter müssen.

Abgesehen davon bin ich eh der Meinung , daß man in mindestens zwei Verbänden Mitglied sein sollte :icon14:

Hoffe geholfen zu haben

Gruß Mouche

Geschrieben

Was muß man eigentlich machen, haben, ablegen oder vorweisen, damit man einerseits selbst Sachkundelehrgänge anbieten, und Sachkundeprüfungen abnehmen kann, die dann natürlich auch von der zuständigen behördlichen Stelle anerkannt werden.

Hallo botack,

Du musst einen Antrag bei der zuständigen Behörde auf Anerkennung von Sachkundelehrgängen stellen, wenn DU SELBER welche halten willst. Ich hatte Dich jedenfalls so verstanden.

Damit Dein Antrag Erfolg hat musst Du ein Konzept für die Wissensvermittlung, die Prüfung, Räume (auch für die praktische Prüfung), eine Prüfungskommission aus fach- und sachkundigen Teilnehmern und geeignete Dozenten vorweisen.

Wenn der Behörde dann alles gefällt bekommst Du eine staatliche Anerkennung und alle anderen Behörden müssen den Sachkundenachweis anerkennen. Wer die zuständige Behörde ist musst Du selber rausfinden, da das von Land zu Land unterschiedlich ist. Ggf Landratsamt o.ä..

Gruß

Peti

Geschrieben

DAS ist aber die Version für den gewerblichen(!!) Anbieter von Sachkundelehrgängen !

Mouche

Geschrieben

DAS ist aber die Version für den gewerblichen(!!) Anbieter von Sachkundelehrgängen !

Mouche

Wollte die Alternative trotzdem aufzeigen. Geld verdienen ist nicht schlimm oder anrüchig!

Peti

Geschrieben

Nö - hab ich ja auch nicht behauptet :rolleyes: -

nur hab ich im Gegensatz zu Dir seine Frage auf die Abwicklungen vereins- bzw. verbandsintern gelesen und das auch zweifelsfrei dazugeschrieben.

Damit es dann nicht wie ein Widerspruch aussieht hab ich mir erlaubt , das für Dein absolut korrekt geschildertes Verfahren noch ergänzend anzumerken :s82::s82: .

Bin doch ein ganz lieber Kerl :P

Gruß Mouche

Geschrieben

Moin!

Die eindeutigen Vorteile, der Sachkundeprüfung im Rahmen eines behördlich anerkannten Lehrgangs sind eindeutig:

1. Bundesweite uneingeschränkte Anerkennung durch alle behörden / Verbände

2. Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband ist nicht erforderlich

Gruß,

frogger

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