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IGNORED

Waffenerwerb durch EU Bürger?


Hunter67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich bräuchte mal Euer Fachwissen, denn ich, bzw. mein Bekannter in England hat da ein Problem.

Und zwar hat dieser eine Lizenz nach (Article 7(1) of Directive 91/477/EEC)?, die besagt das er überall in der EU, die in seiner Lizenz aufgeführten, Waffen erwerben darf.

Er darf diese zwar nicht in England einführen, hat aber die Möglichkeit, die Waffen bei einem Verein in Deutschland zu lagern. Er würde gerne hier in Deutschland einen Revolver kaufen, nun aber das Problem, er muß die Waffe irgendwo eintragen lassen.

Habt Ihr eine Ahnung ob es eine spezielle WBK für solch Fälle gibt?

Danke schon mal im voraus!

Ciao,

Ralf

Geschrieben

Hallo!

Ich bräuchte mal Euer Fachwissen, denn ich, bzw. mein Bekannter in England hat da ein Problem.

Und zwar hat dieser eine Lizenz nach (Article 7(1) of Directive 91/477/EEC)?, die besagt das er überall in der EU, die in seiner Lizenz aufgeführten, Waffen erwerben darf.

Er darf diese zwar nicht in England einführen, hat aber die Möglichkeit, die Waffen bei einem Verein in Deutschland zu lagern. Er würde gerne hier in Deutschland einen Revolver kaufen, nun aber das Problem, er muß die Waffe irgendwo eintragen lassen.

Habt Ihr eine Ahnung ob es eine spezielle WBK für solch Fälle gibt?

Danke schon mal im voraus!

Ciao,

Ralf

Die EU-Richtlinie ist bei uns meist nur durch den Europäischen Feuerwaffenpass bekannt.

Wenn man sich den

""

Artikel 7

(1) Eine Feuerwaffe der Kategorie B darf im Gebiet eines Mitgliedstaates nicht ohne dessen Genehmigung erworben werden.

Diese Genehmigung darf einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Person nicht ohne vorherige Zustimmung dieses Staates erteilt werden.

(2) Der Besitz einer Feuerwaffe der Kategorie B ist im Gebiet eines Mitgliedstaates nur mit dessen Genehmigung zulässig. Ist der Besitzer der Waffe in einem anderen Mitgliedstaat ansässig, so ist dieser zu unterrichten.

(3) Die Genehmigung des Erwerbs und des Besitzes einer Feuerwaffe der Kategorie B kann durch ein und dieselbe Verwaltungsentscheidung erfolgen.

""

im Context durchliest, so unterliegt er den in Deutschland gültigen Erwerbsbestimmungen.

Wie er also, wenn er in England lebt, die Bestimmungen für Sportschützen (mind 18 x Training in 12 Monaten) erfüllen kann, muss er sich selbst beantworten.

Dürfte nicht einfach werden.

Meine Meinung

Gruß

MaWo

Geschrieben

So wie MaWo es ausgeführt hat, ist es korrekt.

Er kann eine WBK nach den gleichen Grundsätzen bekommen, wie ein deutscher Bürger. Da er in GB wohnt hat er aufgrund seines Papiers die Zustimmung dass GB nicht dagegen hat. Wenn er in D keinen Wohnsitz hat, müsste er sich mit dem Bundesverwaltungsamt beschäftigen. Wenn er aber sowieso in einem deutschen Verein ist, wo er mitschießt, kann er auch gleich dort einen Wohnsitz anmelden und in diesem Fall bräuchte es dann das englische Papier auch nicht – wobei er damit ggf. seine Zuverlässigkeit nachgewiesen haben könnte, aber auch das ist nicht sicher, da hier möglicherweise unterschiedliche Anforderungen gestellt werden könnten.

Wenn er aber nur gelegentlich nach D kommt, denke ich nicht dass es was mit der WBK wird. Wobei es in diesem Fall auch kaum Sinn macht.

Eine Erwerbsberechtigung ersetzt sein Papier auf jedem Fall nicht.

Die Engländer haben zum Teil schon tolle Papiere in ihren Taschen. Einmal war ich mit einem zusammen, der hatte den europäischen Feuerwaffenpass und ist mit seinem Gewehr gereist. Davon, dass er für D auch noch eine Einladung zum Sportschießen oder die vorherige Einwilligung einer Behörde bräuchte, hat er nicht gewusst.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ralf,

verstehe ich das richtig: GB erlaubt ihm eine im Ausland eine Waffe zu erwerben, die er dann nicht nach GB einführen darf.

Karl

Ja, die spinnen die Engländer.

Warum meinst Du dass die (letzten) verbliebenen englischen "Scharfwaffenbesitzer" im Ausland trainieren und nur zur Ehrung durch die Königin (wenn sie dann mal was gewinnen) nach England zurück fahren. :o

Der würd ich was ******

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