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IGNORED

Wohnortwechsel nach Österreich


Wilddieb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich werde vielleicht ein paar Jahre in Österreich arbeiten und wohne zur Zeit in Deutschland.

Was ist dann mi meinen Waffen?

mitnehmen, dort Verein suchen ?

Ich werde regelmässig nach Hause Kommen.

Hier lassen und schiessen ?

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

hab da auch eine Frage, die du mir vielleicht beantworten kannst? Ich bin ja auch vor einiger Zeit nach Österreich umgezogen und habe meine Waffen hier, soweit erforderlich, ordnungsgmäß gemeldet. Ich habe jedoch neben dem neuen österreichischen Hauptwohnsitz auch weiterhin einen deutschen Hauptwohnsitz (denn man darf ja in jedem Land einen Hauptwohnsitz haben). Muss ich die Waffen jetzt in Deutschland bei meiner dortigen Kreispolizeibehörde abmelden?? Bitte nicht als Antwort "zuständigen SB dort fragen", denn so, wie ich den kenne, wird den die Frage völlig überfordern... :confused:

Wäre toll, wenn du eine Antwort wüsstest.

Danke und Grüße

Arwen

Geschrieben

Seit wann muß man den "Aufenthalt" seiner Waffen einer Behörde melden ?

Wenn Dein Hauptwohnsitz in D Land rechtmäßig besteht - dann geht das doch niemanden was an, wo Du Dich zusammen mit Deinen Waffen gerade aufhältst :rolleyes: -

allerdings - geht das wirklich : HAUPT-wohnsitz in zwei verschiedenen Ländern ? Qua Definition des Begriffs "Hauptwohnsitz" erscheint mir das nach deutschem Recht eigentlich nicht möglich :confused:

Mouche

Geschrieben

Melderechtlich gesehen besteht der Hauptwohnsitz in Deutschland, solange dort eine Wohnung gemeldet ist (selbst wenn sich der Eigentümer/Mieter dort kaum aufhält).

Waffenrechtlich besteht die Zuständigkeit dort, wo die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die Waffenbehörde die Mitteilung bekommt (z.B. vom Einwohnermeldeamt, einem Familienmitglied, einem Nachbarn), dass sich der Waffenbesitzer überwiegend im Ausland aufhält, wird diese die Waffenakte an das BVA Köln versenden.

Im Sprengstoffrecht bleibt die Akte bei Wegzug ins Ausland übrigens bei der zuletzt zuständigen deutschen Behörde !

Grüssle und "en Guete " ! :)

SB

Geschrieben

Gab es da nicht mal die Definition "Hauptwohnsitz = Mittelpunkt der Lebensinteressen UND überwiegender Aufenthaltsort :confused: . Dem widerspricht doch dann die Definition "wenn überhaupt eine Wohnung - dann ist es Hauptwohnsitz ? Oder seh ich das falsch ?

Mouche

Geschrieben

Super, danke, Sachbearbeiter!!!

@Mouche: Ich dachte ja auch vorher, dass man nur einen Hauptwohnsitz haben kann - aber SB hat recht, tatsächlich kann man nur einen Hauptwohnsitz pro Land haben. Das mit dem gewöhnlichen und hauptsächlichen Aufenthalt ist nur dann wichtig, wenn es beispielweise um Steuern geht. Boris Becker bekam zum Beispiel ein Problem, weil er in Monaco versteuern wollte, aber hauptsächlich in Deutschland lebte. Das betrifft mich aber nicht - ich wohne in Österreich und will auch hier meine Steuern bezahlen. Außer NOVA - eine Sondersteuer, die Österreich auf die Einfuhr von PKWs erhebt. Die zu zahlen seh ich nicht ein und hab daher geschaut, ob und wie ich das Auto in Deutschland angemeldet lassen kann. Und mit den beiden Hauptwohnsitzen geht das eben. :00000733:

Drum bin ich melderechtlich in Deutschland offiziell wieder bei meinen Eltern eingezogen... ^_^:gutidee:

Geschrieben

Na gut - ist alles recht kompliziert :rolleyes: . Was das Auto anbelangt - kfz-steuerrechtlich würde das in D im umgekehrten Fall wieder Probleme geben :s82: - ist doch irgendwie schön , daß es tausend Fallstricke gibt - und auch DU wirst über irgend einen stolpern - ist nur die Frage ob in D- oder in Ösi-Land - und WAS es denn sein wird :heuldoch:

Mouche

Geschrieben

Klar werd ich irgendwann über einen stolpern. Denn das ist so kompliziert, dass man als Normalbürger und Nicht-Jurist gar nicht alles beachten kann. Aber mir bleibt die Hoffnung, dass ich mit einer gesunden Portion Bauernschläue dagegen halten oder meine Kopf wieder aus der Schlinge ziehen kann - die wollen schließlich besch***en werden (sonst würden sie es ja nicht so kompliziert machen).

Geschrieben

Also könnte ich meine legalen Sportwaffen nach Österreich mitnehmen und dort in einen Verein eintereten ?

Ist das Waffengesetz in Österreich liberaler ?

Kann man in ein paar Jahren dann die Waffen wider mit nach Deutschland nehmen ?

Geschrieben

Also könnte ich meine legalen Sportwaffen nach Österreich mitnehmen und dort in einen Verein eintereten ?

Ist das Waffengesetz in Österreich liberaler ?

Kann man in ein paar Jahren dann die Waffen wider mit nach Deutschland nehmen ?

Du kannst deine Sportwaffen mit nach Österreich nehmen, Ausnahme verschiedene Halbautomaten mit militärischer Optik und Vorderschaftrepetierflinten. Erlaubnis bekommst du bei deiner bisher zuständigen Behörde und der zuständigen öster. Bezirkshauptmannschaft.

Das WaffG in Österreich ist nur teilweise liberaler, die Österreicher kennen den Psychotest bis ins hohe Alter.

Der Erwerb von Kurzwaffen dürfte für aktive Schützen in Deutschland leichter und in größerer Anzahl möglich sein. Waffen die bei uns auf die gelbe WBK kommen sind in Österreich meist frei.

Weiteres findest Du bei www.iwoe.at

Ob Du deine Waffen in einigen Jahren wieder nach Deutschland bringen kannst richtet sich nach den dann gültigen Gesetzen.

Karl

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