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IGNORED

Schießstand schießt zurück


Angel

Empfohlene Beiträge

Gast Alter Schwede 2
Geschrieben

:angry2:

Es geht ja wohl nicht um ein defektes Rücklicht, sondern wohl eher

um ein im schlimmsten Falle " defektes Auge " !!!

:17:

würde sich in der Zeitung sicher prächtig machen, als

wohl nicht gerade positive Nachricht über uns Sportschützen.

Geschrieben

Habe ich das richtig verstanden:

Der Jugendleiter wurde angeklagt, weil der Schießstand nicht ordnungsgemäß war?

Ja, Hölle, ich bin auch Jugendleiter, und weiß daß der Schießstand abgenommen ist. Ob er aber tatsächlich den Anforderungen genügt, weiß ich nicht. Dazu ist schließlich der Sachverständige da, um mir das zu sagen. Sollten Mängel vorhanden sein, werden diese natürlich schleunigst behoben... nachdem wir von deren Existens erfahren! Es ist nicht die Aufgabe des Jugendleiters den Stand in technisch einwandfreiem Zustand zu halten, dazu ist er in den meisten Fällen weder befugt noch fähig. Eine Strafanzeige gegen den Jugendleiter finde ich da schon auch etwas übertrieben.

Geschrieben

Wenn ein TÜV-Prüfer so durch die Gegend läuft und zufällig auf dem Parkplatz vor dem Aldi eine Karre sieht, die erhebliche Mängel hat und über eine TÜV-Plakette verfügt und gerade parkt und die Nutzung dieses Kfz bei einer allfälligen Prüfung nicht mal mehr vom Hofe des TÜV fahren dürfte, muss dieser TÜV-Prüfer tätig werden und z.B. die Kfz-Zulassungsstelle über dieses Auto informieren....

Muß er garantiert nicht ! Ist sein Privatvergnügen.

Die Strafanzeige scheint mir erheblich überzogen. Um die Mängel zu erkennen, müßte der Jugendleiter die Befähigung zum Sachverständigen haben. Nur dann kann man ihm eine Schuld unterstellen.

Dann könnte er den Stand aber auch selbst begutachten und bräuchte keinen externen Sachverständigen.

Geschrieben

Recht hast.

Und das hier:

Wenn jemand einen Fehler aufgrund seiner Ausbildung hätte erkennen müssen, diesen aber nicht moniert, sondern die Laien blind in die Gefährdung hineinlaufen läßt macht sich solch eine Person im Falle eines Falles nicht auch zumindest moralisch schuldig,

ist der Witz hoch 3.

Wenn das sooo ist dann schaltet mal die Hälfte hier sofort Ihre PC`s ab da ich es moralisch nicht verantworten kann dass so viele schlecht konfigurierte und mit Sicherheitslücken behaftete PC´s eine Aussenverbindung haben :rotfl2::rotfl2:

Geschrieben

Wenn jemand einen Fehler aufgrund seiner Ausbildung hätte erkennen müssen, diesen aber nicht moniert, sondern die Laien blind in die Gefährdung hineinlaufen läßt (ich habe Feierabend, geht mich nichts an, handeln ohne Auftrag, ...) macht sich solch eine Person im Falle eines Falles nicht auch zumindest moralisch schuldig, von irgendwelchen Haftungen nocht nicht mal gesprochen?

Moin,

ganz so abwegig ist das nicht.

Es gibt den Begriff dar "Beratungspflichtverletzung".

Dieser greift m.W. aber nur, wenn mir im Rahmen eines Auftrages als Fachmann etwas auffällt, was einem Nicht-Fachmann so nicht auffallen würde.

Dann bin ich verpflichtet, den Auftraggeber auf diesen Missstand aufmerksam zu machen (ggf. schriftlich).

Was dieser Auftraggeber dann damit macht ist nicht mehr mein Problem.

Gruß

Michael

Geschrieben

....Die Anlage entspricht in sicherheitsrelevanten Bereichen nicht den Schießstandrichtlinien, ebensowenig wurden zwingende Forderungen eines Gutachters in diesen Bereichen, welche seit über drei Jahren bestehen, erfüllt.

==> Akte des Schützenverein YY e.V. bei der Stadt ZZ, Amt für öffentliche Ordnung

Herr XX setzt sich permanent über bestehende Gesetze und Vorschriften hinweg und gefährdet dadurch Leib und Leben seiner Schutzbefohlenen, indem er in der ungeeigneten Schießstätte das Schießtraining der YY Jugend zulässt, betreibt und beaufsichtigt.

BSE1911

Ich frage mich, ob ihr das eigentlich gelesen habt??

Wenn ich mit meinen Jugendlichen, für die ich auch eine gewisse Verantwortung habe, auf einen Stand gehe und sehe daß seit drei Jahren trotz Gutachterforderungen Mängel nicht behoben werden, dann muß ich mir wirklich überlegen, die große Keule rauszuholen.

Es wurde ja nicht bei einem Mückenpups sofort das oberste Gericht angerufen, sondern andauernde Mängel und der offensichtliche Unwille zur Beseitigung derselben angezeigt. Da anscheinend auch das Ordnungsamt involviert war und trotzdem nichts passiert ist, sehe ich die Aktion von BSE1911 mal ganz locker als nächste Mahnstufe, nach alles vorher nichts genutzt hat.

my € 0,02

REWA

Geschrieben

Moin,

eine Betriebsgenehmigung erteilt das zuständige Ordnungsamt und kein Sachverständiger.

Auch eine Mängel-Beseitigung überwacht das Ordnungsamt und nicht ein Sachverständiger.

Einem Jugendleiter dafür eine Anzeige reinzuwürgen finde ich sowas von daneben, daß der mit einer Standabnahme nix am Hut hat, liegt wohl auf der Hand.

BSE, ich wünsch dir von ganzen Herzen, daß sich irgendwann irgendjemand bei dir genauso revanchiert.

Oh Mann, is mir übel :bad:

Gruß

s/42

Geschrieben

...eine Betriebsgenehmigung erteilt das zuständige Ordnungsamt und kein Sachverständiger.

Auch eine Mängel-Beseitigung überwacht das Ordnungsamt und nicht ein Sachverständiger.

Einem Jugendleiter dafür eine Anzeige reinzuwürgen finde ich sowas von daneben, daß der mit einer Standabnahme nix am Hut hat, liegt wohl auf der Hand.

...

vier Menschen haben am 21. april 1995 bei einer explosion auf einem abgenommenen schießstand

ihr leben verloren.

was meinst du wohl, wie oft sich danach manch einer wohl gefragt hat, ob das nicht vorhersehbar oder vermeidbar war ?

und wenn ein jugendleiter sich wohl mehr als einmal um ihm bekannte mängel einen dreck schert und fröhlich weitertrainieren lässt, anstatt das training sofort und dauerhaft einzustellen, ja, dann krieg ich das K****n.

Geschrieben

Daytona,

der Vergleich hinkt.

Soweit ich das noch im Gedächtnis habe, versuchten die Leute den Brand zu löschen anstatt sich in sicherheit zu bringen.

Zu dem Brand kam es, als sich herumliegendes, unverbranntes Pulver entzündete - beim Vorderladen-Schießen.

Für eine korrekte Abwicklung wäre das Kontaktieren des Ordnungsamtes oder des Vereinsvorstandes - als Standinhaber - richtig und auch nachvollziehbar gewesen.

Aber das Anschwärzen eines Jugendleiters bei der Staatsanwaltschaft läßt den Schluß zu, daß das Motiv ein anderes war.

Gruß

s/42

Geschrieben

...

Zu dem Brand kam es, als sich herumliegendes, unverbranntes Pulver entzündete - beim Vorderladen-Schießen.

...

"herumliegendes " pulver war es nicht.

ohne jetzt nach 10 jahren wilde spekulationen anzustellen:

es gab auf diesem stand eine, sagen wir mal, latente gefahrenstelle.

diese hätte möglicherweise ein aufmerksamer, sachverständiger beobachter erkennen können.

und nochmals, aber für mich abschließend zum fall:

ein jugendleiter hat eine garantenstellung hinsichtlich der von ihm betreuten personen.

kennt er oder erkennt er mängel am schießstand, die eine gefährdung der jugendlichen bedeuten, dann muss er

1. das schießen sofort einstellen

2. die verantwortlichen personen im verein / vorstand oder betreiber informieren

sollte keine abhilfe geschaffen werden, kann er nicht einfach zur tagesordnung übergehen und das training wieder aufnahmen nach dem motto " bis jetzt ist ja nix passiert" und " ich hab ja bescheid gesagt".

trainiert er also in kenntnis der gefährdung weiter, verdient er ( natürlich neben den für den stand verantworlichen anderen personen) durchaus eine strafanzeige.

ob daneben / hauptsächlich andere, persönliche motive beim anzeigeerstatter vorliegen, wäre mir als elternteil eines betroffenen jugendlichen wirklich schxxßegal.

Geschrieben

Hi und Tag allerseits,

ich wollte mich als WO-Newbie eigentlich nicht in diesem Thread äussern aber nu muß ich doch mal meinen Senf dazu geben.....auch wenn ich dann erstmal mit der Keule kriege.

Es wäre interessant zu wisen, von welchem abgebrannten Schiessstand ihr redet, nur um Klarheit zu haben (nötigenfalls als PN), denn ich kenne die gleiche Geschichte (wenns denn so ist) und das ziemlich gut.

Zum anderen, wenn der Schiessleiter fahrlässig gehandelt hat, sollte er schon was zwischen die Hörner kriegen......wenns denn so war und er von den möglichen Schiesstandproblemen im Bilde war.

Die Art und Weise wies hier passiert ist treibt mir aber auch das Mittagessen hoch und kann so richtig schön als schlechtes Beispiel für die deutsche Blockwartmentalität dienen, so ala "ich werde euch jetzt mal richtig fertig machen (siehe auch Signatur)". Davon abgesehen, dass es wahrscheinlich den Falschen trifft, ne danke, hoffentlich kriegt BSE1911 auch mal so ein Ding vor den Schädel.......ach nein, Blockwarten passiert ja so etwas nicht, die sind ja immer aufrecht....

Gruß

Mamis Bester

Geschrieben

....

Es wäre interessant zu wisen, von welchem abgebrannten Schiessstand ihr redet, nur um Klarheit zu haben (nötigenfalls als PN), denn ich kenne die gleiche Geschichte (wenns denn so ist) und das ziemlich gut.

...

pn funzt nicht...

ich meinte os-w, damals noch t+s.

zur gefahrenquelle "kiesbett" spar ich mir jetzt die einzelheiten, die du ja anscheinend kennst,

nur soviel als bezug zum betr. jugendleiter:

wenn damals bei t+s ein zufällig dort schießender ssv oder sonst sachkundiger die problematik erkannt hätte, dann wär es sicherlich ganz gut gewesen, wenn dieser ssv dann mal den mund aufgemacht hätte.

notfalls auch mit der grossen keule.

Geschrieben

Weini schreibt

Die Sache mit Rückprallern ist nicht neu. Bei uns kam es auch schon zu einem solchen Zwischenfall. Der Schütze ist ein erfolgreicher Sportler und die Disziplin wird bei uns regelmäßig und sehr häufig geschoßen.

Was wahr pasiert?

Nun der besagte Schütze bevorzugt auch bei Großkaliebrigen Waffen sehr schwache Ladungen, eine Sitte die bei uns sehr weit verbreitet ist. In diesem Fall eine .32WC. Dazu kam das der Gummi der bei uns vor dem Kugelfang gespannt ist noch neu wahr .

Nun, die Sache ist ziemlich klar, der Gummi ist für manche Laborierungen zu dick. Damit es nicht zu der beschriebenen Reaktionen kommt, empfiehlt es sich, vor das dicke Gummiband noch ein dünneres zu hängen, welches die Softpatronen einmal durchlässt. Zudem kann man auch die Haupttrefferzone im Gummi ausschneiden.

HAJO, just for info, bin weder im BDMP noch komme ich aus NRW.

Und was die Signatur angeht: das englische ist ein Zitat aus Statements der US-Regierung in Sachen Terrorbekämpfung und der Rechtfertigung des Krieges im Irak und der deutsche Nachschlag ist inhaltlich wohl ähnlich. Und beides kann besten Willens nur als Ironie verstanden werden – außer man will es falsch interpretieren.

Wie schon von anderen gesagt, Dynamite Harry, dem DSB – das ist der Deutsche Schützenbund e.V., ein Verband mit Sitz in Wiesbaden, gehören kaum irgendwelche Schießstätten. Und Deine Aussage, daß ich etwas gegen den DSB habe, greift auch in Leere. Smithy war in seinem Beitrag #5 der Erste, der den Begriff DSB in diesem Zusammenhang einführte. Er behauptete, dass alle DSB-Anlagen korrekt seien. Ich fand sein Statement sehr patriotisch und habe entsprechende Gegenbeispiele geliefert.

Mit dem tätig werden müssen oder nicht, ja das ist sicher schwer zu verstehen. Aber wie würdet Ihr denn reagieren, wenn z.B. auf einem Luftdruckstand, der durch Eure Kinder genutzt wird, die Geschosse in Augenhöhe zurückgepfiffen kommen (wenn die Treffer nicht im Blechkugelfang landeten)? Wegschauen etwa? Der SSV-ler ist keine Amtsperson, das stimmt. Aber er ist der einzige (bestätigte und anerkannte) Sachverständige, was irgendwie ein bisschen mehr ist als ein Sachkundiger. Und dieser Sachverständige soll also, wenn er eine grobe Gefährdung der Sicherheit feststellt – einfach wegschauen? Ich rede jetzt aber nicht von einem Fall an Zivilcourage, sondern von Gefahrenabwehr.

Denunziantentum sieht ander aus. Und der Vorschlag, erstmals den Verein aufzufordern, die Mängel zu beheben, verkennt die Möglichkeiten eines SSV. Der SSV kann keine Forderungen erheben, außer die der Bezahlung seiner Rechnung. Der SSV hat eine Situation zu bewerten und es obliegt ausschließlich der Behörde entsprechende Auflagen zu erteilen und diese durchzusetzen. Sofoern sie davon weiss.

In dem konkreten angezeigten Fall wurde der Vorstand mehrfach erfolglos auf gravierende Mängel hingewiesen - zusätzlich zu den 3 Jahre bestehenden und eifrig ignorierten Auflagen eines Gutachters - , zudem ist einer der Vorstandsmitglieder selber ein SSV und es bestehen auch Interessenskonflikte zwischen Inhaber und Betreiber, Inhaber und Aufsichtsbehörde, politischen und sonstigen Ämtern, aber dies habe ich auch schon erklärt.

Oder andersrum, es kommt zu einem ausgelaufenen Auge und dann stellt der Anwalt des Kindes Forderungen an den SSV (und den Betreiber, den Vorsitzenden, die Aufsicht ....) da dieser als anerkannter Schießstand-Sachverständiger hätte Mängel erkennen können müssen und da er nichts gegen den Missstand unternommen habe sondern wider besseren Wissens die Kindlein der Gefährdung ausgesetzt ließ.

BSE1911

Geschrieben

Aber wie würdet Ihr denn reagieren, wenn z.B. auf einem Luftdruckstand, der durch Eure Kinder genutzt wird, die Geschosse in Augenhöhe zurückgepfiffen kommen (wenn die Treffer nicht im Blechkugelfang landeten)? Wegschauen etwa? Der SSV-ler ist keine Amtsperson, das stimmt. Aber er ist der einzige (bestätigte und anerkannte) Sachverständige, was irgendwie ein bisschen mehr ist als ein Sachkundiger. Und dieser Sachverständige soll also, wenn er eine grobe Gefährdung der Sicherheit feststellt – einfach wegschauen? Ich rede jetzt aber nicht von einem Fall an Zivilcourage, sondern von Gefahrenabwehr.

BSE1911

Sollte das tatsächlich so vorkommen dann hätte der Leitende bzw. die Aufsicht bei mir sofort die Polizei im Haus.

Bei aller Freundschaft

Sicherheit zu erst!!!

Mfg Weini

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