Zum Inhalt springen
IGNORED

frage zu McAirrow


Shootist

Empfohlene Beiträge

irgendwo gab es doch mal einen bericht ueber diese mc-airrow-quasi-luftgewehre.

es geht mir um diese teile, bei denen der konstrukteur frueher die trinkhalme von mcd*nalds, mit einer draufgefriemelten spitze versehen, als geschosse nicht aus einem lauf verschossen hat, sondern ueber den lauf druebergeschoben, und dann abgeschossen hat.

gelten diese teile nun eigentlich als schusswaffen, und wenn ja, warum nicht ?

(ist ja nix von wegen "...druch einen lauf getrieben...")

oder gibt es ein anderes positiv-merkmal, dass sie unter schusswaffen fallen ?

welches ?

vielen dank schon mal an die wissenden !!! :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil (wie du selbst schon vermutet hast) dabei eben kein Geschoß durch einen Lauf geschossen wurde: der Halm wurde ÜBER den Lauf gestülpt.

Abgesehen davon, daß die Grundversion generell unabhängig von der Zahl der Pumpstöße unter 7,5 Joule lag, werden die McAirrows nicht mehr hergestellt (Hegmans hat sie über eine "nichtgewerbliche" Erlaubnis erstellt, die von der Stückzahl limitiert war. Auch alle neueren, starken Hegmans-Windbüchsen laufen über eine solche Genehmigung, weil stets nur ein Exemplar gebaut wird).

Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird.

Übrigens:

Titel: Der Stroh-Mann

Theo Hegmans skurrile Druckluft-Schießmaschinen (McAirrow)

Rubrik: Menschen & Hobbies

Code: Reportage

VISIER | Jahr 00 | Heft 1 | Seite 106

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird.

...

danke uli ! :icon14:

aber trotzdem noch eine nachfrage:

wieso "...weil die enrgie zum geschossantrieb im kolben gespreichert wird."

welcher § ist denn dafuer massgeblich ??? :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

welcher § ist denn dafuer massgeblich ??? :confused:

Anlage 1

(zu § 1 Abs. 4 WaffG)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.