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frage zu McAirrow


Shootist

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Geschrieben

irgendwo gab es doch mal einen bericht ueber diese mc-airrow-quasi-luftgewehre.

es geht mir um diese teile, bei denen der konstrukteur frueher die trinkhalme von mcd*nalds, mit einer draufgefriemelten spitze versehen, als geschosse nicht aus einem lauf verschossen hat, sondern ueber den lauf druebergeschoben, und dann abgeschossen hat.

gelten diese teile nun eigentlich als schusswaffen, und wenn ja, warum nicht ?

(ist ja nix von wegen "...druch einen lauf getrieben...")

oder gibt es ein anderes positiv-merkmal, dass sie unter schusswaffen fallen ?

welches ?

vielen dank schon mal an die wissenden !!! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Weil (wie du selbst schon vermutet hast) dabei eben kein Geschoß durch einen Lauf geschossen wurde: der Halm wurde ÜBER den Lauf gestülpt.

Abgesehen davon, daß die Grundversion generell unabhängig von der Zahl der Pumpstöße unter 7,5 Joule lag, werden die McAirrows nicht mehr hergestellt (Hegmans hat sie über eine "nichtgewerbliche" Erlaubnis erstellt, die von der Stückzahl limitiert war. Auch alle neueren, starken Hegmans-Windbüchsen laufen über eine solche Genehmigung, weil stets nur ein Exemplar gebaut wird).

Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird.

Übrigens:

Titel: Der Stroh-Mann

Theo Hegmans skurrile Druckluft-Schießmaschinen (McAirrow)

Rubrik: Menschen & Hobbies

Code: Reportage

VISIER | Jahr 00 | Heft 1 | Seite 106

Geschrieben
Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird.

WBK-Pflicht, weil kein F-im-Fünfeck? (für die alten)

-na ob das alle mitgekriegt haben?

Geschrieben

...

Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird.

...

danke uli ! :icon14:

aber trotzdem noch eine nachfrage:

wieso "...weil die enrgie zum geschossantrieb im kolben gespreichert wird."

welcher § ist denn dafuer massgeblich ??? :confused:

Geschrieben
welcher § ist denn dafuer massgeblich ??? :confused:

Anlage 1

(zu § 1 Abs. 4 WaffG)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Geschrieben

WBK-Pflicht, weil kein F-im-Fünfeck? (für die alten)

Ne ne, keine WBK Pflicht. Sie sind "gleichgestellter Gegenstand" wie z.B. die Ambrust. Und für die benötigt man ja auch keine WBK.

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