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IGNORED

Nichtgewerbsmässige Waffenherstellung


emmi2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, wer von Euch hat denn sowas, wo bekomm ich es und was für Vorraussetzungen muss man erfüllen ???

Sie  schliesst den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von  Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

Seh ich das richtig das mit dem Schein zur Waffenherstellung auch praktisch eine WBK damit ausgestellt wird - Erwerb und Besitz???

WaffG § 26 Nichtgewerbsmässige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmässigen Herstellung, Bearbeitung oder

Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie

schliesst den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von

Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

(2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte

Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen

Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die

insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können,

überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine

bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

gruß emmi

Geschrieben

Es Handelt sich hierbei um eine Erlaubnis, nicht um eine WBK. Beantragen musst Du die mit entsprechender Begründung und Nachweis entsprechender Kenntnisse bei Deinem SB.

Die WBK erlaubt den Erwerb und das Ausüben der tatsächlichen Gewalt. Sie gestattet nicht die Herstellung oder Änderung wesentlciher Teile von Schusswaffen.

Geschrieben

Hallo auch,

man wird dir (wie bei der gewerblichen Herstellung) auferlegen ein Waffenherstellungsbuch zu führen.

Du musst vorher die geplanten Tätigkeiten genau bestimmen, der Erlaubnisschein berechtigt die die entsprechenden wesentlichen Teile zu erwerben und zu besitzen.

Bedenke aber, dass sie Genehmigung normalerweise auf drei Jahre begrenzt wird und du danach die hergestellten Waffen und wesentlichen Teile vernichten oder einem Berechtigten überlassen mußt. Die von der Behörde zu fordernde Fachkunde wird sich bei einer umfassenden Genehmigung an der Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk anlehnen.

Grüße

Robert

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