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IGNORED

Waffen-Sachkunde


Bergsteiger

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Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe 1992 meine Waffen-Sachkunde in München abgelegt und bis 1995 einen Waffenschein besessen. Kann mir jemand sagen ob meine Sachkunde noch Gültigkeit hat, da ich mit dem sportlichen Schießen beginnen möchte.

Gruß Bergsteiger

Geschrieben
Hallo,

wenn ich mich nicht  sehr irre sind ist die alte Sachkunde weiterhin gültig.

Gruß Gomez

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...da habe ich schon Mal ein Problem weniger auf dem Weg zu meinem neuen Hobby :D

Danke

Bergsteiger

Geschrieben

Bei uns in Köln blieb die Sachkunde nur dann gültig, wenn man auch eine WBK hatte. Wer nur Sachkunde gemacht hat, aber keine Waffe gekauft hatte, musste die Sachkunde neu machen. So einen Fall haben wir bei uns im Verein, der Antrag wurde wegen veralteter Sachkunde abgelehnt.

Geschrieben
Bei uns in Köln blieb die Sachkunde nur dann gültig, wenn man auch eine WBK hatte. Wer nur Sachkunde gemacht hat, aber keine Waffe gekauft hatte, musste die Sachkunde neu machen. So einen Fall haben wir bei uns im Verein, der Antrag wurde wegen veralteter Sachkunde abgelehnt.

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So hab' ichs auch schon gehört. Immerhin liegen über zehn Jahre zwischen dem letzten Waffenbesitz. Ich würde direkt bei der zuständigen Behörde anfragen. Du hast ja ohnehin ein Jahr Zeit, bis die WBK beantragt werden kann, daher sollte Dich die Sachkundeprüfung nicht abschrecken.

Geschrieben
Bei uns in Köln blieb die Sachkunde nur dann gültig, wenn man auch eine WBK hatte. Wer nur Sachkunde gemacht hat, aber keine Waffe gekauft hatte, musste die Sachkunde neu machen. So einen Fall haben wir bei uns im Verein, der Antrag wurde wegen veralteter Sachkunde abgelehnt.

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danke für die Info, kannst du mir sagen wo man da nachlesen kann, im WaffG habe ich nichts gefunden über die Sachkunde bz.w. deren Verfall. Wird vermutlich wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt.

Bergsteiger

Geschrieben
danke für die Info, kannst du mir sagen wo man da nachlesen kann, im WaffG habe ich nichts gefunden über die Sachkunde bz.w. deren Verfall. Wird vermutlich wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt.

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Im Gesetz ist da eigentlich nichts geregelt. Ich würde, wie schon vorgeschlagen, mal bei deiner Behörde vorstellig werden und nachfragen. Vielleicht hast du ja einen freunlichen SB, der die Sachkunde anerkennt. Mit den alten Sachkundenachweisen ist das aber so eine Sache, da es früher nicht genau geregelt war, was Inhalt der Prüfung sein sollte etc. Es gab da wohl auch teilweise ziemlich lasche Prüfungen und in dem Sinne kann ich schon verstehen, das die alten Sachkundeprüfung nicht so gerne anerkannt werden.

Geschrieben
Im Gesetz ist da eigentlich nichts geregelt. Ich würde, wie schon vorgeschlagen, mal bei deiner Behörde vorstellig werden und nachfragen. Vielleicht hast du ja einen freunlichen SB, der die Sachkunde anerkennt. Mit den alten Sachkundenachweisen ist das aber so eine Sache, da es früher nicht genau geregelt war, was Inhalt der Prüfung sein sollte etc. Es gab da wohl auch teilweise ziemlich lasche Prüfungen und in dem Sinne kann ich schon verstehen, das die alten Sachkundeprüfung nicht so gerne anerkannt werden.

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...danke für die Anregung. Wie Du schon festgestellt hast, im Gesetz stehen ausdrücklich keine Nebenabreden drin, also keinerlei Bedingungen, wie z.B. der Besitz einer WBK o.ä. Da ich meine WBK bei der gleichen Behörde wie 92 beantragen werde, würde sie sich selber ein Armutszeugnis ausstellen, wenn sie ihre eigene Prüfung nicht anerkennen würde.

Im Übrigen war meine Sachkunde beim KVR München nicht lasch. Es ist aber auch kein Problem die Prüfung noch Mal abzulegen, man lernt nie aus und es hat sich bestimmt auch ne Menge verändert :D

Bergsteiger

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