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IGNORED

Wechsellauf beschiessen lassen


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Irgendjemand hat hier mir geschrieben, dass man einen zusätzlich zur Waffe gekauften Lauf ( der im gleichen, oder kleineren Kaliber ist ) nicht beschiessen lassen muss, falls man ihn nicht benutzt und auch nicht weiterverkauft.

Wo finde hierzu weiterführende §§?

Gruss, Danke, und ein schönes Wochenende wünscht

IMI

Geschrieben

Es handelt sich um einen selbst aus den USA importierten Lauf. Dafür passend fehlt mir noch der Schlitten, um den Lauf zum Beschuss zu bringen.

Daher meinte ich, ob ich evtl. einfach mit dem Beschuss warten kann... sagen wir mal ein Jahr, bis ich den Schlitten habe.

IMI

Geschrieben

ich kann zwar zur gesetzlichen lage nichts sagen aber etwas zu besitzen was man weder benutzt noch verkaufen will ist ja wohl quatsch.

ich denke mal warten mit dem beschuss sollte kein problem sein

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