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Grüne und Gelbe WBK eingetroffen


sandmen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hy,

habe heute meine grüne und gelbe WBk bekommen. Auf der grünen steht eine Pistole Kaliber 45ACP und die gelbe ist leer ( Ohne Voreintrag ). Nun hätte ich dazu 2 - 3 Fragen.... :

1. ) Ich habe die gelbe für eine Winchester Kaliber 30.30 bekommen. Zwischenzeitlich habe ich aber häufiger mit einem alten K98 geschossen und bin absolut begeistert. Jetzt würde ich mir lieber zuerst einen K98 Karabiner kaufen und irgendwann später mal die Winchester. darf ich das ? ( Antrag lief wie gesagt wegen Winchester - habe aber keinen Voreintrag in der Karte )

2. ) Wenn ich nun die Pistole auf der grünen und das Gewehr auf der gelben hole ist damit dann das Kontigent von 2 waffen für 6 Monate erschöpft ? Sprich kann ich pro Karte - jeweils für Grün 2 und für Gelb 2 - also 4 Waffen auf beide Karten in 6 Monaten beantragen /holen oder jeweils nur eine pro Karte ? Der Hintergedanke...

Wie gesagt, ich hole eine Pistole auf Grün und wenn ich bekomme das K98 auf Gelb. Gerne würde ich aber auch noch die Winchester und ein Gewehr 88 auf Gelb holen....und das am besten alles innerhalb der nächsten 6 Monate....

Ende November ist auch noch waffenbörse in Kassel - wenn ich dort noch einen schönen billigen Karabiner ( z.B. Nagant ) finde, dürfte ich diesen auf der gelben auch noch holen ???

Und zum guten Schluß....

wenn ich mir nun 4 Gewehre auf der waffenbörse kaufen würde und ich gehe zum Amt und die sagen mir " Sorry, wir tragen nur 2 ein", habe ich den eine Anzeige am Hals, wegen unerlaubten Waffenbesitz - weil ohne Eintrag darf ich auch keine Waffe besitzen ???

Muß sagen die ganzen Gesetze, neue/alte gelbe usw. verwirren ganz schön.....

Wohne überings in NRW. Ging eigentlich ziemlich Flott mit den WBK's. Wurde auch nichts gestrichen und habe wie gesagt eine Blanko Gelbe bekommen !!!

Gruß

sandmen

Gruß

Frank

Geschrieben

Dann will ich mal versuchen, Ordnung in Deine Gedanken zu bringen:

1. Die gelbe WBK kommt grundsätzlich ohne Voreinträge aus, klar. Sie wurde als Erleichterung für Sportschützen für amtsdeutsch: nicht deliktrelevante Waffen geschaffen. Du kannst Dir in welcher Reihenfolge auch immer, für die Gelbe WBK zulässige Waffen kaufen und sparst obendrein noch Gebühren beim Amt (mit 12,78€ ist alles vorbei) und Rennerei (Kein Voreintrag, kein erneutes Bedürfnis usw.) Also eine geile Sache... :gutidee:

2. Über 2/6 bei gelber WBK streiten sich die Geister (und Gerichte). Das Forum Waffenrecht hat dazu zwei Urteile vor bayrischen Verwaltungsgerichten erreichen können (mit dem Inhalt, dass 2/6 NICHT gilt), aber das sind nur Einzelfallentscheidungen ohne Bindungswirkung für Deinen Sachbearbeiter.

Also Tip: Entweder an 2/6 halten oder Sachbearbeiter VORHER fragen... :)

Auch wenn der nein sagt, ist Polen noch nicht verloren: Du kannst die Waffen kaufen und musst sie aber bei einem Händler oder BÜMA zwischenlagern, bis die 2/6 Zeiten eben erreicht sind. Du bist dann zwar Besitzer, aber hast sie im Sinne der WaffG nicht ERWORBEN, was ja bekanntlcih mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt zu tun hat.

:bb1:

steinertdd

Geschrieben

@ steinertdd:

Ein wesentlicher Teil der Frage ist doch:

Werden bei der 2/6-Regelung nun die Waffen auf die Grüne und die auf die Gelbe zusammengezählt?

Also wenn eine auf Grün, dann nur noch eine in diesem Halbjahr auf Gelb?

Oder wenn er sich 2 mit Voreintrag auf die Grüne kaufen würde, dann gäbe es auf Gelb ein halbes Jahr lang nix?

Ist das so?

Wenn ich die bisherigen Threads richtig verstanden habe, dann ist ja die 2/6-Regelung für die Grüne Tatsache, und für die Gelbe strittig, oder?

Werden die Waffen aber nun zusammengezählt, oder werden beide WBK's extra berechnet?

Weiß es jemand sicher?

Wolli

Geschrieben

Hi Wolli,

zur Zeit ist es noch gängige Verwaltungspraxis, dass beide WBK's - also die "Grüne" und die "Neue Gelbe" (teilweise auch die "Alte Gelbe") - zusammengezählt werden. Du kannst also in einem 6-Monats-Zeitraum nur 2 Waffen erwerben. Ausnahmen von dieser Regel machen nur ganz wenige Ordnungsbehörden. Da solltest Du mal mit Deinem Sachbearbeiter sprechen.

Die hier immer wieder zitierten Urteile einzelner Verwaltungsgerichte helfen nur den Klägern und haben für Dich keine Rechtsverbindlichkeit.

Ob sich an dieser Situation nach dem Vorliegen der von allen sehnsüchtig erwarteten Verwaltungsvorschriften etwas ändert bleibt abzuwarten.

Gruss

Manfred

Geschrieben
Hi Wolli,

zur Zeit ist es noch gängige Verwaltungspraxis, dass beide WBK's - also die "Grüne" und die "Neue Gelbe" (teilweise auch die "Alte Gelbe") - zusammengezählt werden. Du kannst also in einem 6-Monats-Zeitraum nur 2 Waffen erwerben. Ob sich an dieser Situation nach dem Vorliegen der von allen sehnsüchtig erwarteten Verwaltungsvorschriften etwas ändert bleibt abzuwarten.

Siehe dazu den Beitag von Dr. jur. Hans Scholzen "Es tut sich was!"

Abgedruckt im DWJ Nr 9 auf den Seiten 94 und 95.

Geschrieben
Dann will ich mal versuchen, Ordnung in Deine Gedanken zu bringen:

1. Die gelbe WBK kommt grundsätzlich ohne Voreinträge aus, klar. Sie wurde als Erleichterung für Sportschützen für amtsdeutsch: nicht deliktrelevante Waffen geschaffen. Du kannst Dir in welcher Reihenfolge auch immer, für die Gelbe WBK zulässige Waffen kaufen und sparst obendrein noch Gebühren beim Amt (mit 12,78€ ist alles vorbei) und Rennerei (Kein Voreintrag, kein erneutes Bedürfnis usw.) Also eine geile Sache... :gutidee:

...

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Dabei ist es stark abhängig, in welchem Bundesland Du lebst. In manchen brauchst Du für jede Waffenart ein neues Bedürfnis. D.h. für den Unterhebel eines und dann nochmal für das Ordonnanzgewehr. Es werden gelbe WBKs auch so ausgestellt, d.h. mit dem Vermerk daß diese nur für beispielsweise Unterhebelrepetierer gilt. Jedoch ohne Kaliberbeschränkung.

Ob das rechtens ist, darüber streiten sich die Gelehrten, will sagen, daß Du unter Umständen den Weg über den Anwalt nehmen müßtest, wenn Du mit dieser Regelung nicht einverstanden bist. Bitte jetzt keine neue Diskussion über das richtig oder falsch aufmachen, es wird halt zum Teil so praktiziert. Also vorher evtl. mal den SB befragen.

Gruß

Klaus

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