Scheibenschütze Posted August 31, 2005 Posted August 31, 2005 guten tag, gestern bin ich auf dem la gewesen, meine erlaubnis §27 Sprengstoffgesetz verlängern, hat auch alles prima geklappt, dann noch bissel geplaudert mit meiner sachbearbeiterin, da hat die gute frau mir erzählt, das sie ein urteil heute bekommen hätte, aus dem man entnehmen könnte, das auf die alte gelbe wbk keine waffen mehr erworben werden dürfen. Bay. VG Ansbach AN 15K 05.00592 vom 29.6.2005 (Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, wenn ich das richtig verstanden habe) jedenfalls werde sie erstmal den erwerb auf alte gelbe nicht mehr abstempeln, wollte sich aber nochmal erkundigen...(wo auch immer) eigentlich wollte ich mir endlich eine bdf zulegen (gelegentlich braucht man doch den 2 schuß ) was mach ich aber wenn das mädel mir das im nachhinein nicht abstempelt ? gruß scheibenschütze, der etwas ratlos ist
Stefan Klein Posted August 31, 2005 Posted August 31, 2005 guten tag,gestern bin ich auf dem la gewesen, meine erlaubnis §27 Sprengstoffgesetz verlängern, hat auch alles prima geklappt, dann noch bissel geplaudert mit meiner sachbearbeiterin, da hat die gute frau mir erzählt, das sie ein urteil heute bekommen hätte, aus dem man entnehmen könnte, das auf die alte gelbe wbk keine waffen mehr erworben werden dürfen. Bay. VG Ansbach AN 15K 05.00592 vom 29.6.2005 (Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, wenn ich das richtig verstanden habe) jedenfalls werde sie erstmal den erwerb auf alte gelbe nicht mehr abstempeln, wollte sich aber nochmal erkundigen...(wo auch immer) eigentlich wollte ich mir endlich eine bdf zulegen (gelegentlich braucht man doch den 2 schuß ) was mach ich aber wenn das mädel mir das im nachhinein nicht abstempelt ? gruß scheibenschütze, der etwas ratlos ist 395948[/snapback] War das nicht das Urteil, bei dem es um die 2/6 Regelung ging? Wenn ja, sollte sich die Dame mal eine Brille zulegen Gruß Stefan
Scheibenschütze Posted August 31, 2005 Author Posted August 31, 2005 ja, es ging um die 2/6 regelung, aber man könnte aus dem urteil eben auch das mit der alten wbk entnehmen-sagt meine sachbearbeiterin.......
bullpup Posted August 31, 2005 Posted August 31, 2005 und sonst heisst es doch immer die Entscheidungen gelten nur für den Einzelfall. Hat jemand das Urteil? bzw. wann wird es rechtskräftig? -ach ja, wenn es noch garnicht rechtskräftig ist warum will sie ...
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