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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Transport von Waffen


Malte Wagner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage an euch!

Da meine WBK zur Registration einer neuen Waffe zur Zeit bei meiner zustänigen Behörde liegt (die sich leider etwas Zeit läßt) würde ich gerne wissen, ob ich in dieser Zeit meine Waffe trodtz alle dem zu meinem Schießverein tranzportieren darf?

Mit freundlichem Gruß

Malte

Geschrieben

Herzlich willkommen bei WO!

Ohne WBK würde ich keine Waffe transportieren... auch wenn eine Kontrolle eher unwahrscheinlich ist. Kontrolliert doch jemand, ist der Ärger groß und die OWI schnell getippt.

Wobei ich mich allerdings frage: Was macht deine Behörde? Meißeln die den Eintrag in Stein?

Gruß Gromit

Geschrieben

Meine laienhafte Meinung:

Du hast zwar das Dokument derzeit nicht in der Hand - sicherlich aber eine Kopie. Und somit ist es jedem Ordnungshüter möglich, den Sachverhalt nachzuvollziehen.

Somit kann is IMHO keinerlei negative Folgen haben.

Es kann natürlich ein wenig langwierig werden, einem Ordnugnshütter das alles dazulegen - ich kann mir auch vorstellen, das der Ordnungshüter - sofern er deine Angaben nicht direkt überprüfen kann - dich bittet deine Waffen in seine Obhut zu geben.

Ich gehe aber davon aus, das bei einer Überprüfung eher dein Auftreten entscheidend ist.

P.S. - Immer vorausgesetzt du hast eine Kopie bei Dir.

Geschrieben
Somit kann is IMHO keinerlei negative Folgen haben.

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:unsure:

Wer eine Waffe führt, muss

1.  seinen Personalausweis oder Pass und

    a)  wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder,

        wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

20. entgegen § 38 Satz 1 eine dort genannte Urkunde nicht mit sich führt oder

    nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

...würdest Du es echt drauf ankommen lassen? Eine Kopie KANN akzeptiert werden... muß aber nicht...

Gruß Gromit

Geschrieben

Hallo Gromit

diese Bestimmung ist mir auch eingefallen.

Bin mir aber nicht sicher ob sie zutrifft.

"Wer eine Waffe führt....... oder verbringt bla bla....."

FÜHRT er denn die Waffe oder transportiert er die nur.

Geschrieben
FÜHRT er denn die Waffe oder transportiert er die nur.

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Im Sinne dieses Gesetzes

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

Den Begriff "transport" gibt es (leider) nicht... nur erlaubnisfreies Führen... sprich: z.B. der "Transport" zum BüMa

Gruß Gromit

Geschrieben

Wobei ich mich allerdings frage: Was macht deine Behörde? Meißeln die den Eintrag in Stein?

Das möchte ich auch gerne wissen ! Ich denke netten beamten müssen den Stempel erst noch schnitzen ! :D

Aber trotzdem Danke für eure Antworten!

Gruß Malte

Geschrieben
Ich denke netten beamten müssen den Stempel erst noch schnitzen !

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...wielange schnitzen die denn schon? Vielleicht hilft ja mal ein kleiner "beschleuniger."

Gruß Gromit

Geschrieben

Im Sinne dieses Gesetzes

4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

Den Begriff "transport" gibt es (leider) nicht... nur erlaubnisfreies Führen... sprich: z.B. der "Transport" zum BüMa

Gruß Gromit

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Au ja stimmt. Danke :icon14:

Dann würde ich die Waffe aber auch ohne WBK nicht aus-führen ;)

Nicht nur wegen dem Bussgeld.

ICH (guter Kontakt zum SB) würde mir von meinem SB bestätigen lassen dass die Waffe auf´m Amt liegt. (Vielleicht gehts dann eh GLEICH).

Geschrieben
...

ICH (guter Kontakt zum SB) würde mir von meinem SB bestätigen lassen dass die Waffe auf´m Amt liegt. (Vielleicht gehts dann eh GLEICH).

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Ja dann braucht es ja auch keine WBK :D

Gruß

Klaus

Geschrieben
Ja dann braucht es ja auch keine WBK :D

Gruß

Klaus

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Stimmt *schäm* , ich meinte die WBK.

Aber im ernst: Wenn ich angerufen habe konnte ich immer GLEICH kommen und es wurde erledigt. Auch wenn´s vorher hiess es dauert ein paar Wochen.

LEtztes Erlebnis im April: "Oh Gott, bin grad voll in der Jagdscheinverlängerung. Wenn´s zu lange dauert erinnern sie mich doch noch mal..." Gesagt, getan: Nach 2 TAGEN angerufen und gesagt "ich soll sie erinnern....... :D ".

Sie hat nur gesagt "wann können´s denn da sein.." und schwupps war sie fertig.

Ich habe oft den Eindruck dass die angegebene Zeit für das Suchen der Akte erforderlich ist. Wenn sie dann greifbar ist ist der STempel relativ schnell rein gemacht.

Also: Einfach anrufen und sagen Du brauchst eine Bestätigung weil Du seit 3 Wochen nicht mehr trainieren fahren kannst. Ich bin mir SICHER dass du die WBK FERTIG abholen kannst ;)

Geschrieben
drei Wochen !

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...drei Wochen? Dann würde ich an deiner Stelle mal am Mo. auf`m Amt anrufen und fragen (freundlich!) warum es sooo lange dauert und wielange die noch ca. brauchen.

Wenn sich keine Lösung abzeichnet: Beschreibe hier nochmal genau worum es geht; was soll wo eingetragen werden u.s.w.

Gruß Gromit

Geschrieben
...drei Wochen? Dann würde ich an deiner Stelle mal am Mo. auf`m Amt anrufen und fragen (freundlich!) warum es sooo lange dauert und wielange die noch ca. brauchen.

Wenn sich keine Lösung abzeichnet: Beschreibe hier nochmal genau worum es geht; was soll wo eingetragen werden u.s.w.

Gruß Gromit

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Ich werde Montag mal bei meiner zuständigen Behörde anrufen, und fragen wie lange die Geschichte wohl noch dauert!

Bei meinem Schützenkolegen lief die ganze Sache viel scneller ab!

Montags WBK abgegeben Mittwochs war das gute Stück wieder da! (andere Behörde)

Da kann mal sehen wie verschieden die die Behörden arbeiten!

Geschrieben
...

Ich habe oft den Eindruck dass die angegebene Zeit für das Suchen der Akte erforderlich ist. Wenn sie dann greifbar ist ist der STempel relativ schnell rein gemacht.

...

:appl::appl:

Dieser Eindruck ist manchmal leider realität. Das kann ich (wieder leider) nur bestätigen.

Gruß

Klaus

Geschrieben
ob ich in dieser Zeit meine Waffe trodtz alle dem zu meinem Schießverein tranzportieren darf?

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Hallo Zusammen,

zu deiner Frage ob du die waffe trotzdem transportieren darfst. Sicherlicher wäre es Ratsam eine Kopie von der Behörde zu bekommen damit die Polizei über den Sachverhalt informiert ist. :rolleyes:

Es würde aber noch die möglichkeit bestehen,vom verein ein Vordruck zunehmen, wo deine Waffennummer eingetragen wird damit du die Waffe transportieren darfst,wie es z.B. mit vereinswaffen gemacht wird.Diesen Zettel kannst du dann vorzeigen.Im Verein brauchst du dann den Status als Sportleiter, das mankko du bräuchtest dann jemanden der die Waffe aus dem Kofferraum ins Haus bring,d.h. der eine WBK vor Ort hat,um Ärger aus den Weg zu gehen.Ist etwas umständlich.

Also in den Zettel wird dann der Ort bis zum Schießstand eingetragen. Muss der Vorstand dann unterschreiben kann dir dann mal eine Kopie des Vordruckes Schicken. :bb1:

Geschrieben

hallo,

wenn ich das jetzt richtig begriffen hab willst du deine neugekaufte waffe zum schießen ausführen, die wbk ist bei der behörde zum eintrag, richtig?

wenn ja, ich bring die wbk immer persönlich vorbei und nehm sie meist gleich wieder fertig mit :D , wenn das nicht klappt, aus welchen gründen auch immer, krieg ich vom sb ein gesiegelten zettel wo draufsteht, das die wbk zum zwecke von......... bei ihm ist, zeitdauer ~4 wochen ab tag der ausstellung.

dieses teil i v m der rechnung/kaufvertrag der waffe in kopie da org. beim amt sollte eigentlich reichen, ist auch des sb's meinung auf meine frage hin.

anbei: ich bin noch nie kontolliert worden bzgl. waffen, also wie das in praxis aussieht fehlt mit völlig die erfahrung, wird wohl auch von deinem verhalten und der "laune" des zivilen gegenübers abhängen.

gruß VA

Geschrieben

So, ich habe gerade mit dem netten mann von der Behörde telefoniert!

Meine WBK ist heute inne Post gekommen!

Sie sollte also in den nächsten tagen wieder in meinen händen liegen!

Denn kann das Training ja weiter gehen!

Gruß

Malte

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