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IGNORED

Sportwaffen für die Jagd


frosch

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Geschrieben
Ein Jäger sollte sich also clevererweise als 1. Kurzwaffe eine genehmigen lassen, die eindeutig nicht sportlich verwendbar ist, z.B. einen Revolver mit 3-Zoll-Lauf und fester Visierung in .357 Mag (z.B. S&W 13 oder 65). Und dann als 2. etwas ähnliches in .22 Mag mit WT .22 lfB. Zumindestens im BDS sind beide nicht sportlich einsetzbar, (3-Zöller nur mit verstellbarer Kimme) und IMHO gute Fangschußwaffen für Schalenwild und Fallenjagd...

Gruß mit WeiHei an alle Grünröcke

vom Nichtjäger Jake C.

387161[/snapback]

BDS Disziplin 1205, Mehrdistanzschießen Revolver unter 4"

MP

Geschrieben
BDS Disziplin 1205, Mehrdistanzschießen Revolver unter 4"

MP

387167[/snapback]

@MP: mußt schon genau und komplett lesen:

Regel K 2.04

[...]Ausnahme: In der Disziplin Revolver unter 4" ist eine höhen- und seitenverstellbare Kimme vorgeschrieben.

Wie ich im übrigen oben auch schon geschrieben hatte, sonst hätte ich nämlich schon längst versucht, mir noch einen solchen Revolver zu holen... :rolleyes:

Grüße aus der Bundeshauptstadt

von Jake C.

Geschrieben
Ein Jäger sollte sich also clevererweise als 1. Kurzwaffe eine genehmigen lassen, die eindeutig nicht sportlich verwendbar ist, z.B. einen Revolver mit 3-Zoll-Lauf und fester Visierung in .357 Mag (z.B. S&W 13 oder 65). Und dann als 2. etwas ähnliches in .22 Mag mit WT .22 lfB. Zumindestens im BDS sind beide nicht sportlich einsetzbar, (3-Zöller nur mit verstellbarer Kimme) und IMHO gute Fangschußwaffen für Schalenwild und Fallenjagd...

Gruß mit WeiHei an alle Grünröcke

vom Nichtjäger Jake C.

387161[/snapback]

So habs ´ ich gemacht:

Als Jäger:

Als Erstes eine Desert Eagle. -> ist bei mir im BSSB nicht zugelassen

Als Zweites einen 3" Revolver .357 Mag. Dieser ist LEIDER zu kurz für den BSSB... :D

Als Drittes kommt nun noch ein 22er Fallenjagdrevolver dazu.

Als Sportschütze kam nun ein 357er 4" Revolver dazu. ( Hier hat meine Behörde bei der Genahmigung aber schon angefragt , ob dieser wirklich nötig ist, da ich doch schon einen 357er Revolver habe. Ich sagte dem Waffenbehördenfürst:" Leider ist mein Jagdrevolver zu kurz und für die Disziplinen des BSSB nicht zugelassen" :rotfl2: .

IMI

Geschrieben
Und dann als 2. etwas ähnliches in .22 Mag mit WT .22 lfB. Zumindestens im BDS sind beide nicht sportlich einsetzbar, (3-Zöller nur mit verstellbarer Kimme) und IMHO gute Fangschußwaffen für Schalenwild und Fallenjagd...

Gruß mit WeiHei an alle Grünröcke

vom Nichtjäger Jake C.

387161[/snapback]

Als Zweites auf keinen Fall was in 22 lfb oder 22 Mag.

Die sollte erst als drittes beantragt werden.

1. Weil die beiden kleinen 22er nicht für den Fangschuß auf Schalenwild zugelassen sind, da die Mündungsenergie 200 Joule unterschreitet.

2. Da man dann Probleme bekommt eine dritte in einem größeren Kaliber zu bekommen, weil ja das Grundkontingent mit 2 Kurzwaffen ausgeschöpft ist.

Also als erstes eine 9mm, 357 oder ähnliches, dann eine in z.B.44 Mag (natürlich auch in umgekehrter Reihenfolge).

Als drittes(als Fallenjagdwaffe) eine 22er.

Wer zu seiner Sachbearbeiterin nett ist und eine ordentliche Begründung schreibt, der kriegt auch noch eine 4. zum Üben auf dem Stand

MfG

willo

Geschrieben

Eine .44 Mag bekommt man aber auch problemlos als Sportwaffe, möglicherweise aber nicht als 1. Sportkurzwaffe, während eine .22 Mag soweit ich weiß nirgends auf einer SpO steht.

Grüße

Jake C.

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