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IGNORED

Fliegen mit Munition


roedale

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer hat ahnung?

heute morgen wolte ich mit meine jagdwaffe und 40 schuss munition nach mallorca zur jagd fliegen, ich hatte bereits vor 10 tagen mich bein Air berlin angemeldet das ich waffe und 0 schuss mit nehme, und habe nachgefragt was fuer vorschriften ich folgen muss.

ich bekamm volgende auskunft.

Munition original verpakt, nicht mehr wie 5kg. nicht im gleichen koffer wie waffe und am besten in eine metal kiste in meine reisekoffer einschliessen..

alles klaar dachte ich..

FALSCH..

der security mensch hat mich meine munition nicht mit nehmen lasen.

angeblich muss jeder packung munition ein UN 0012 oder UN0014 staempel darauf haben. Meine frish von Hoffmann helieferte Hornady munition hat kein UN staempel drauf gehabt,, und ich durfte es nicht mit nehmen..

so was jetzt,,

verklage ich der grosshandler weil er nicht fachgerechte verpakte munition geliefert hat, oder verklage ich Air Berlin weil sie mir falsche oder inkomplete auskunft gegeben hat..

so ein burocratische scheibenkleister..

wer hat ahnung.. ich werde auf jedenfal was mit ein anwalt machen wollen.. konnet das ein fal sein fuer forum affen recht,,

was meint ihr freunde,, ??

und passt auf jungs,, guck nach ein UN nummer auf der verpakung befor ihr fliegen .. wen es keine gibt,, kauf ein staempel oder mach irgend was.. sonst gehts in der hose..

Pete

Geschrieben

Hallo roedale,

du bist aus England oder?

Willkommen in Deutschland!!!

Das ist typisch Deutsche Bürokratie, Stempel sind hier das Wichtigste!!! :angry2:

Das Schlimme ist, daß bei einer telefonischen Auskunft immer Aussage gegen Aussage steht. :icon13:

Besser Du hättest was schriftliches gehabt, dann könntest Du da ansetzen aber so wird's schwierig!

Gruß

Leusel

Geschrieben
Besser Du hättest was schriftliches gehabt, dann könntest Du da ansetzen aber so wird's schwierig!

Hatte ich schriftlich vor ca 2 Wochen, quote:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email.

Bitte geben Sie uns an, auf welcher Strecke Sie fliegen möchten, da Großbritanien z.B. gesonderte Bestimmungen hat.

Generell ist es aber möglich Sportwaffen, sofern diese in Ihrem Waffenschein eingetragen sind, mitzuführen. Beachten Sie bitte, dass Sie max. 5kg Munition getrennt von der Waffe mitnehmen können.

Es bedarf immer einer vorherigen Anmeldung.

Bitte antworten Sie auf diese Email.

Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Dann rufen Sie uns bitte unter einer der unten genannten Telefonnummern an oder senden Sie ein Fax oder eine Email, wir helfen Ihnen gern weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Air Berlin - NIKI Service Center

Geschrieben
Hatte ich schriftlich vor ca 2 Wochen, quote:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Email.

...

Generell ist es aber möglich Sportwaffen, sofern diese in Ihrem Waffenschein eingetragen sind, mitzuführen. Beachten Sie bitte, dass Sie max. 5kg Munition getrennt von der Waffe mitnehmen können.

...

374380[/snapback]

Soviel Kompetenz macht irgendwie stutzig.

Gruß

357Mag

Geschrieben

In den IATA Richtlinien steht:

""Munition (Patronen für Waffen) , sicher verpackt (Unterklasse 1.4S nur UN 0012 oder UN 0014)in Bruttomengen die 5 kg pro Person nicht überschreiten, zum persönlichen Gebrauch durch diese Person. Ausgenommen hiervon ist Munition mit Explosiv- oder Brandgeschossen. Die zulässigen Mengen für mehr als einen Passagier dürfen nicht in einem oder mehreren Packstücken zusammengepackt werden. ""

Ich habe mir jetzt einige Kartons (Umkartons a 250 Patronen) bekannter Hersteller von Schrotmunition angesehen. Da steht aussen überall UN 0012 und das orange Kästchen mit dem 1.4S.

Also eine entsprechende Verpackung aus starkem Wellkarton.

Dass Einzelpäckchen aus dünnem Karton keine transportgerechte Verpackung darstellen ist verständlich.

Einen solchen leeren Karton kann man sich ja vom Büma holen und dann die benötigten Patronen reinfüllen denn mehr als eine entsprechende Verpackung wird ja nicht verlangt.

Geschrieben

Eigentlich ist die Forderung der Fluggesellschaft nicht einzuhalten:

Die geforderte UN Kennzeichnung ist anscheinend nur auf der nächst größeren Verpackungseinheit drauf. Es macht ja keinen Sinn, einen bereits geöffneten Karton vorzuzeigen, denn dort könnte ja alles Mögliche drin sein. Sinngemäß dürfte das für Umverpackungen gelten, die mit einem eigenen Aufkleber versehen sind. Ergo müsste ein ein original versiegelter, voller Karton sein. Aber dann kommt man mit den 5 Kg wohl kaum hin...

Geschrieben

Ja das ist das ganze.ich habe gut 10 tage das schriftlich angemeldet, wenn jemanden von Air Berlin was wegen eun UN nummer gesagt haette, denn hatte ich mich darum gekummert,,

ich werde mir selber ein staempel besorgen und jeder einzelne verpackung im zukunft staempeln.

typische verdamte burokratische mist,, wie schon gesagt worden ist,, mann can alles in ein schon geofnete packung packen,, igal as drauf gesteaempelt ist..

ich habe ein ammo kanne vom militaer, damit transportiere ich immer meine munition beim fliegen,, da kommen ein paar schachtel rein, und sind mit dem gummi (wie camping matten) verschont.

typische blode vorschriften die nichts zum sicherheit bringen..

besser waere dafur zur sorgen das die affe am anderen end, nicht einfach mit dem ganzen anderen reise gepack mit ausf band landet,, das ist auch noch passiert,, dafur haben air berlin eine mahnung bekommen von polizei,,ha,, Pete

Geschrieben

Ja das ist das ganze.ich habe gut 10 tage das schriftlich angemeldet, wenn jemanden von Air Berlin was wegen eun UN nummer gesagt haette, denn hatte ich mich darum gekummert,,

Hi roedale,

vor einiger Zeit habe ich mich auch erkundigt und bekam folgende Antwort vom Airport:

Sehr geehrter Herr Brozio,

vielen Dank für Ihren Brief vom 27. März 2005.

Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten hatten, Herrn Kruse vom Boarding Check zu erreichen.

Ich habe mich beim Boarding Check für Sie informiert und folgende Auskunft erhalten:

1. Die Waffe und die Munition müssen getrennt transportiert werden.

2. Es darf nicht über 5 kg wiegen.

3. Die Munition muss nach der DIN-Norm gekennzeichnet sein.

4. Sie müssen den Transport Ihrer Waffe und der Munition vorher bei der Airline anmelden.

5. Beim Einchecken geben Sie Ihre Waffe beim Sperrgepäck ab. Halten Sie dabei bitte Ihren Waffenschein bereit, da Sie ihn zur Überprüfung vorzeigen müssen.

Wir danken Ihnen noch einmal, dass Sie sich so frühzeitig um den sicheren Transport Ihrer Waffe bemühen und wünschen Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt am Flughafen Münster/Osnabrück.

Mit freundlichen Grüßen

FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

.38 werner

Geschrieben

Ja das ist das ganze.ich habe gut 10 tage das schriftlich angemeldet, wenn jemanden von Air Berlin was wegen eun UN nummer gesagt haette, denn hatte ich mich darum gekummert,,

Hi roedale,

vor einiger Zeit habe ich mich auch erkundigt und bekam folgende Antwort vom Airport:

Sehr geehrter Herr Brozio,

vielen Dank für Ihren Brief vom 27. März 2005.

Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten hatten, Herrn Kruse vom Boarding Check zu erreichen.

Ich habe mich beim Boarding Check für Sie informiert und folgende Auskunft erhalten:

1. Die Waffe und die Munition müssen getrennt transportiert werden.

2. Es darf nicht über 5 kg wiegen.

3. Die Munition muss nach der DIN-Norm gekennzeichnet sein.

4. Sie müssen den Transport Ihrer Waffe und der Munition vorher bei der Airline anmelden.

5. Beim Einchecken geben Sie Ihre Waffe beim Sperrgepäck ab. Halten Sie dabei bitte Ihren Waffenschein bereit, da Sie ihn zur Überprüfung vorzeigen müssen.

Wir danken Ihnen noch einmal, dass Sie sich so frühzeitig um den sicheren Transport Ihrer Waffe bemühen und wünschen Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt am Flughafen Münster/Osnabrück.

Mit freundlichen Grüßen

FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH

.38 werner

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Hallo,

es ist tatsächlich so, das die einzelnen Verkaufsschachteln (also 10er, 20er Gewehrverpackungen, oder aber auch 50er Schachteln Kurzwaffenmunition keinen Hinweis auf die ADR Nummer 1,4S, bzw. deren Untergruppen 0012 etc. enthalten. Das brauchen sie für den Verkauf an den Endverbraucher i.d.R. auch nicht, da dieser beim Handtransport auch nicht verpflichtet ist, diese Kennzeichnung anzubringen. Das sieht beim Transport der Munition mit Fahrzeugen (Auto,Bahn,Flugzeug) bereits wieder anders aus. Dort ist -auch nach der Anhebunng der Freigrenzen für den Fahrzeugtransport im AUTO- immer noch der Transport in den zugelassenen!! (also nix mit selbststempeln oder selbstbekleben) Verpackungen mit Kennzeichnung der Gruppe (1.4S) und der Unternummer und dem Hinweis: Munition für Handfeuerwaffen mit inerten Geschossen vorgeschrieben. Diese Verpackungen tragen eine zugeteilte Zulassungsnummer uind können deshalb nicht selbst hergestellt werden.

Natürlich kann jeder seine Munition transportieren, wie er will; allerdings gelten dann eben nicht die Freistellungsgrenzen.

Beim Transport im Flugzeug gelten -wie von Jangilii bereits angeführt- die IATA Bestimmungen hinsichtlich Transport von Hazardous Material. Dies KANN die Airline anerkennen, muss es aber nicht (so kein Transport bei Ryan-Air und einigen anderen).

Beim Transport im Flugzeug ist es in jedem Falle erforderlich, die Munition in Original!!-Boxen zu transportieren und diese sind wiederum in einem für den Transport von Munition geeigneten Umverpackungen zu verpacken. Dies sind nunmal eben die geprüften Verpackungen 1.4S 0012 etc. Auch wenn man also nur 20 Patronen transportiert, müssen diese -ggfls, unter Auspolsterung der Kartons- in diesen grösseren Umverpackungen verpackt werden. Da der kleinste Karton auch nur 15x20x10cm gross ist, dürfte das auch keine Schwierigkeit bereiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob da vorher Gewehrpatronen oder Revolver/Pistolenpatronen drin verpackt waren. Wichtig ist nur, das er die Beschriftung der UN-Nr, der Untergruppe und den Hinweis auf Patronen mit inerten Geschossen trägt, sowie eine ZULASSUNGSNUMMER hat. (Amis kontrollieren das je nach Flughafen extrem stark). Ach ja, nach den Vorschriften muss!! dieser Karton auch noch zugeklebt sein. Das sollte man allerdings erst machen, wenn das Gepäck von Hand kontrolliert worden ist; denn manchmal nehmen die sowas zugeklebtes sonst einfach raus und man kommt ohne seine Munition an...

Nicht schön, aber langjährige Erfahrung macht (mich) klug. Das passiert sogar dann, wenn es versiegeltes Regierungsgepäck ist (wie mir gerade im April erst wieder in USA passierte)...

Vielleicht noch wichtig: Das mit den 5kg könnte auch je nach Kontrolleur noch aufstossen; denn nach den IATA-Bestimmungen sind nur 10 amerikanische Pfund zugelassen....und das sind nur 4,5kg netto!!.

Wichtig auch, das man auf Fragen nach der Verwendungsfähigkeit der Munition immer nur angibt: For Sporting purposes; weil nur dieser Grund für den Transport zugelassen ist. Fragen wie: Kann man damit auch Menschen töten (selbst schon gehört und auch Flugverweigerungen gesehen), sind tunlichst mit nein zu beantworten; its strictly for sporting purposes!!! :-), oder eben nur für Jagdzwecke auf Tiere geeignet. Und niemals sagen, das in den Hülsen "Explosivstoffe, also Gunpowder" sind. Nein, es sind nur Treibladungen/Propellants darinnen. Denn die erwähnung, bzw. Bejahung einer solchen Frage ruft garantiert den zuständigen EOD-Mann/Feuerwerker des Flughafens auf den Plan.....und sowas bedeutet immer Flugverzögerung oder Nichterreichen des Fluges...

Also, roedale, bitte nichts selber stempeln, sondern sich beim Büma diese Kistchen besorgen. Der ist meistens froh wenn er sie los wird, da er sonst zuviel Karton zu entsorgen hat.

Schuld an diesen ganzen Gängeleien, sind aber meist nicht die Airlines, sondern die Security-Anforderungen des Flughafenbetreibers und natürlich auch bei Flügen ins Amiland die Amerikaner selbst. Das wird dann halt der Einfachheit halber, auf alle Flüge übertragen ...

Gruesse und mitfühlend und aus Schaden klug geworden

Muni

Geschrieben

Gute Tips, aber was mache ich wenn ich evtl. demnächst als Sec - Man von D nach Irak zum Arbeiten muss. "Sportwaffen" angeben? darf ich dann Nachtzielgeräte ausführen, oder erst drüben bestellen ???

Gruß

Doc-Psycho

Geschrieben
Gute Tips, aber was mache ich wenn ich evtl. demnächst als Sec - Man von D nach Irak zum Arbeiten muss. "Sportwaffen" angeben?  darf ich dann Nachtzielgeräte ausführen, oder erst drüben bestellen ???

Gruß

Doc-Psycho

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Hallo ,

als ehemaliger MilSpechtchel, oder wie Du Dich ausdrücktest musst Du doch Bescheid wissen. Da ich annehme, das Du nach deiner Vorgeschichte Deutscher bist, ist mal mit Waffen am Mann aus Deutschland im Flugzeug garnix. Falls du dann auch noch Dein Nachtsichtzielgerät bei dir hast...willkommen bei der weiteren Durchsuchung. Vielleicht sehen wir uns ja dann. Ab und an, sortiere ich nämlich auch durch die Sachen, die so an Flughäfen gefunden oder "am Mann" angenommen wurden.

Abgesehen davon, das die Ausfuhr von Waffen in den Irak ohnehin verboten ist-auch für Security-Leute - (das erledigt dann deren Arbeitgeber, Schlaui), sollte man eine solche Anfrage erst garnicht kommentieren.

Also, willkommen am Flughafen. Ich keye Dich schon mal ein...

GF

Muni

Geschrieben

Ja hoppela, bin ich schon wieder Terrorist

als ehemaliger MilSpechtchel, oder wie Du Dich ausdrücktest musst Du doch Bescheid wissen.

-als Mil- Speschel hast du die freie Bahn, solange die Papiere stimmen, und der , der dich abholt, genaue Anweisungen hat

-als Ehemaliger biste eben auch nur Zivilist, aktive Zeit sowieso lange her, muss mich hier nicht hochspielen

Da ich annehme, das Du nach deiner Vorgeschichte Deutscher bist, ist mal mit Waffen am Mann aus Deutschland im Flugzeug garnix.

-eben, will ich ja abklären, z.B. als Gepäck

Falls du dann auch noch Dein Nachtsichtzielgerät bei dir hast...

-Nachtsicht ziel gerät, eben drum frage ich ja, hab ja noch keins

Vielleicht sehen wir uns ja dann.

-gerne zum Fachsimpeln warum nicht

Abgesehen davon, das die Ausfuhr von Waffen in den Irak ohnehin verboten ist-auch für Security-Leute - (das erledigt dann deren Arbeitgeber, Schlaui),

- bin gerade im Gespräch mit möglichen Arbeitgebern, rücken noch nicht mit Info raus; laufen evtl. gerade Aufträge an, sind Sub ? kommen mir nicht so schlau vor.

sollte man eine solche Anfrage erst garnicht kommentieren.

- ich hab jedenfalls nicht zu verheimlichen

nach Irak zu gehen ist sowieso total bescheuert, da jedoch der deutsche Staat meinen Job versaut hat, könnte ich evtl. meine Rente dort verdienen

Ich keye Dich schon mal ein...

- Flugplatz Stuttgart ? könnte passen, muss ich sowieso mal wieder hin

alles weitere gerne über PN

besonders würde mich interessieren, wenn ich mit meinen Klammotten zurückkomme

und dann ev. ein Zielgerät mitbringen würde. demilitarisieren?

was machen Jäger die aus Afrika kommen?

Gruß

Geschrieben
Also wenn ich das nun richtig verstanden habe kann ich meine selbstgeladene Munition in einem Umkarton mit UN Stempel von meinem Büma verpacken und Alles ist in Ordnung?!

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Ja, sie sollte aber der guten Ordnung halber noch in einem Originalkarton (evtl des gleichen Kalibers, also 20er/50er Schachtel mit Dividern innen) verpackt sein. MTM-Boxen oder so erkennt offiziell niemand als "Originalbox" an, obwohl sie an sich grösseren Schutz als die Pappschachteln bieten. Haste die also in ner Pappschachtel artgleicher Munition, weiss auch niemand sonst-ausser Dir- das es wiedergeladene Munition ist. Diese Pappschächtelchen dann in den UN-geprüften Umkarton und gut isses.

Bei wiedergeladener Munition könnte einer Anstoss nehmen, das sie nicht den Richtlinien "Dangerous goods" entsprechen. Bei diesen Gegenständen übernimmt nämlich der Hersteller auch Garantien über sichere Transportmöglichkeiten, sprich ZH unsensitiv, richtig gesetzt und nicht schon Amboss sichtbar (fast) durch den ZH-Boden gequetscht und ähnliches. Ich habe -echt- schon wiedergeladene Munition gesehen, die beim Herunterfallen losging (ok, gibbets manchmal auch bei Fabrikmunition); aber beim Wiederlader ist man halt von Hause aus (wohl zu Unrecht) skeptisch....und der liefert auch normalerweise keine Haftungsgarantien und hat auch keine Haftpflicht für nen herabkommenden Flieger :D

Für Seetransport gilt dasselbe, nur das hier generell eine Herstellerbescheinigung i, Sinne der IMO-Vorschriften erforderlich ist.

früher hat das keine S.. auf den Fähren interessiert; jetzt sollte man es tunlichst deklarieren. Auf manchen Strecken schnüffeln die nämlich die Fahrzeuge nach dem Verladen mit elektronischen Schnüffelhundchen ab.....und die erkennen im Gegensatz zu richtigen Hunden auch noch das Pulvergemisch in den Patronen an seinen "Ausdünstungen", bzw. in Rostock und Hamburg gibbets z.B. jetzt einen fahrbaren Röntgenbogen (durch den sogar Laster passen), der in Falschfarben direkt ne Darstellung von Dingen liefert, die Explosives beinhalten (Könnten)...Loses TLP in Hülsen erscheint da rosa bis rot....

Es wird immer kleinlicher und sicher will irgendwann auch noch einer, das Waffenbesitzer einen Chip eingepflanzt bekommen, damit sie sich bei der Passage einer stationären Kontrollstelle selbst identifizieren, so wie Frachtcontainer...

Naja, die DDR hat ja früher schon mal sowas mit Wessi-Autos vorgemacht, warum sollte also die BRD hintenanstehen :17:

GF

Muni

Geschrieben

Ja, das mag wohl alles sein, aber ich, als waffen handler darf mit sicherheit selber ein staempel oder aufkleber auf jeder beschissene schachtel stecken woh drauf steht das diese munition entspricht UN. blah blah blah..

die ganze sache mit diesen beklopten regeln regt mich einfach auf, der security und der gesetz geber etc solten sich um wirkliche gefarden kummern und uns legaler waffen besitzer einfach in ruhe lassen, ich habe nicht meinem land 10 jahre gedient um so eine mist mit zur machen.

IGAL

habe hier 14 schuss Norma mit 150 gr balistic tip borgen konnen.

haben gestern schnell eingeschossen auf ein 100m bahn, und den gleich ab zur Jagd.

hat auch gut geklappt, nach ein paar stunden klettern und pirschen haben wir eine gute aussichts punkt erreicht. etwas zeit spaeter haben wir ein schiessbaren bock gesehen der von unten im tal nach berg rauf kletterte,, entfernung (laut leca geovid) 516m.

war mir etas zur weit mit nur auf 100m geprobten frem muntion.. wir haben ihm den verloren in etwas buschung,, gute zeit ein bessere position zur bekommen, und etwas naeher. recht der berg rauf, bis wir zum ende eine klippe(cliff) kaam . weiter ging nicht, und mit naeher war nichts,, bock zeigte sich nach ca 15 minuten weider, etwas uber 400m. habe ein schiess possition genommen und geartet bis er breit seitig ar, mein kumpel hat mir immer, schrit fuer schrit den entfernung durch gegeben. genau 400m und ich habe geschossen, genau blat. aber er ging nicht runter ( hart im nehmen diese wild ziegen) nochmal geschossen, auch genau passend, etwas weiter nach hinten( 4cm). er ging immer noch nicht runter, aber sprang nach unten auf ein grauen felsen teil, ich konnte sehen das schweiss alles zwischen seine laufer (beine) rot faerbte, den habe ich ihm ein fang schuss im nachen verpasst, er ist den zufort gefallen und etwas den berg hierunter gesturtzt.

also,, trotz security, kein ammo und alles,, doch Jagd erfolg gehabt.

uber morgen gucken wir nochmal nach eine..

MFG Pete

Geschrieben
Ja, das mag wohl alles sein, aber ich, als waffen handler darf mit sicherheit selber ein staempel oder aufkleber auf jeder beschissene schachtel stecken woh drauf steht das diese munition entspricht UN. blah blah blah..

MFG Pete

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Nö, darfste nicht....

Auch Waffenhandlers müssen sich an die Regeln handeln.....und dürfen weder ihre Schachteln selbst CIP (en), noch mit UN-Nummern versehen, noch Kartons selbst nach den Regeln der UN-Unternummer 0012 etc. testen und dann bedrucken.

Das kannst du zwar gerne machen, aber ich möchte nicht in Deiner Haut stecken, wenn das dann ein Obrigkeitsbeteiligter mitbekommt. Deine Waffenhandelslizenz könntest Du dann aber -wegen Vorsatzes- ganz schnell "knicken"...

Wegen CIP schau mal ins Beschussgesetz und wegen der UN-Nummern und dem anderen Kram ins SprgG und ADR-Recht....dann haste ellenlange Urlaubslekture...und kommst dann aber leider auch nicht mehr zur eigentlichen Jagd :D

Schön wärs, wenn mans dürfte...würde mir auch jede Menge Arbeit ersparen...

Gute Jagd noch..

Muni

Geschrieben

es muss doch moglig sein ein schrift stuck zusammen zur setzen der darauf hinweist was die regeln sind und das gewisse munition darunter fellt, so lange mann keine falsche info angibt durfte das nicht in irgend eine form ein verbrechen sein.

ich werde diese ganse sache in der hand nehmen wenn ich weider in DE bin, ein eg muss es geben das Jager und Sportschutzen sowie die siecherheits menschen am flughafen etc ein gemeinsammen weg finden konnen. Das nerved mich sowie so das deutschland was sicherheit und gesundheit betrifft so weit hinter anderen EG laende steht, das sind wir all in nachteil.,

ich werde auf jeden fall tun was ich kann um klare linien in diese sache zur schaffen.

Pete

Geschrieben
es muss doch moglig sein ein schrift stuck zusammen zur setzen der darauf hinweist was die regeln sind und das gewisse munition darunter fellt, so lange mann keine falsche info angibt durfte das nicht in irgend eine form ein verbrechen sein.

ich werde diese ganse sache in der hand nehmen  wenn ich weider in DE bin, ein eg muss es geben das Jager und Sportschutzen sowie die siecherheits menschen am flughafen etc ein gemeinsammen weg finden konnen. Das nerved mich sowie so das deutschland was sicherheit und gesundheit betrifft so weit hinter anderen EG laende steht, das sind wir all in nachteil.,

ich werde auf jeden fall tun was ich kann um klare linien in diese sache zur schaffen.

Pete

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Hi,

das mit den CIP und ADR IST EU-Recht und kein Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das heisst, diese Regeln gelten in ganz Europa (zumindest soweit sie Mitglied durch Annahme der ADR-Vorschriften sind)...

Wenn ich in den USA bin, muss ich mich auch an US-Vorschriften halten und kann nicht reklamieren, die in Bananaland machen das aber anders..

Aber, jedem das seine...wenn Du gerne gegen allgemein gültige Regeln anläufst...viel Spass.

GF

Muni

Geschrieben

Ich bin sowieso mal gespannt, wie es um das Deutsche Waffengesetz steht, wenn es der EG-Richtlinie angepasst wird. Oder kann da jedes EG-Land seinen eigenen Stiefel schnüren???? z.B. Grossbritanien - keine Kurzwaffen in der ganzen EG? ..... Ach Du Sch.... :contra::traurig_16::gaga::confused:

Geschrieben
ich werde auf jeden fall tun was ich kann um klare linien in diese sache zur schaffen.

Das beste für Dich ist, alles oben angeführte nochmals zu lesen. Dann wird auch Dir alles klar.

Geschrieben
Ich bin sowieso mal gespannt, wie es um das Deutsche Waffengesetz steht, wenn es der EG-Richtlinie angepasst wird. Oder kann da jedes EG-Land seinen eigenen Stiefel schnüren????  z.B. Grossbritanien - keine Kurzwaffen in der ganzen EG? ..... Ach Du Sch.... :contra:  :traurig_16:  :gaga:  :confused:

375934[/snapback]

Äh???

Das neudeutsche Machwerk WaffG 2002 IST der EU-Richtlinie angepasst, sonst gäbe es bei uns kein Verbringungspapier, keine Verbringungsgenehmigung und vor allen Dingen, auch keinen EU-Feuerwaffenpass.

Vielleicht solltest Du mal das ganze Gesetz lesen???Und dann nochmal posten??

GF

Muni

Geschrieben
Äh???

Das neudeutsche Machwerk WaffG 2002 IST der EU-Richtlinie angepasst, sonst gäbe es bei uns kein Verbringungspapier, keine Verbringungsgenehmigung und vor allen Dingen,  auch keinen EU-Feuerwaffenpass.

Vielleicht solltest Du mal das ganze Gesetz lesen???Und dann nochmal posten??

GF

Muni

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:peinlich:

Lieber nicht! Wenn ich das ganze Gesetz lese habe ich Kopfweh und kann nicht mehr posten! Aber stimmt, die wollten ja das Gesetz im Rahmen der EU-Anpassung vereinfachen .... :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

wenn da nicht die Verwaltungsvorschriften noch fehlen würden. ...

Aber was Du schreibst, hat Hand und Fuss! :appl:

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