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IGNORED

noch ´ne frage zu wbk´s...


look

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

auch auf die gefahr das ihr mich steinigt...

ich habe gerade auf der bds seite folgendes gelesen:

"Die grüne WBK berechtigt den Inhaber zum Erwerb der darin durch Voreintrag seitens der Polizeibehörde genehmigten Waffen, maximal jedoch 2 Kurzwaffen und 8 Mehrlader - Langwaffen. Jede dieser Waffen muss einzeln vom Verein bewilligt und von der Polizeibehörde durch den Voreintrag genehmigt werden. Nach Eintrag der Bewilligung kann der Inhaber mittels dieser WBK die darin bewilligte Waffe erwerben.

Möchte der Schütze eine über dieses Kontingent hinausgehende Anzahl von Kurzwaffen, so benötigt er den Bewilligungsbescheid des zuständigen Dachverbandes. Der Verein kann in diesem Fall keine weiteren Bewilligungen erteilen.

Die gelbe WBK berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer unbegrenzten Anzahl von Einzelladerwaffen, ohne das ein Voreintrag, oder eine neue Bewilligung seitens des Vereins notwendig ist. Nach dem Erwerb der Waffe muss der Inhaber diesen Erwerb bei der Polizeibehörde innerhalb von 2 Wochen anzeigen."

nach dieser auslegung würde also für die bewilligung von 2kw und 8 mehrladern die bewilligung des vereins ausreichen ?

auch in nrw ????

gruß

look

Geschrieben
Lass es mich vorsichtig ausdrücken. Die Seite scheint "etwas" veraltet zu sein.  <_< 

Seit 2002 gibt es ein neues Waffenrecht.  :peinlich:

373899[/snapback]

omg...war das nich 2003? <_<

Geschrieben
omg...war das nich 2003?  <_<

374399[/snapback]

Okt. 2002 wurde es beschlossen im Bundestag.

1. April 2003 tritt das Waffgesetz in Kraft.

Gruß Beyer

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