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IGNORED

pulverlagerung zum xten mal.....


Fenriz

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Geschrieben

Man möge mich korrigieren:

Pulver muss verschlossen gelagert sein. Räumlich getrent von Zündmitteln (und Munition?).

BTW: Ich hatte das auch überlegt. Aber nun mal praktisch. Wenn Du schon wiederlädst, wirst Du mit einem kleinen Fach im Schrank nicht lange hinkommen. Nicht nur für das Pulver, sondern für's fertige Zeugs. Geschosse nicht vergessen. Ich werde in Kürze einen Munitionsschrank ordern, aber einen großen.

Geschrieben

Hmm.....

Würde ein handelsüblicher, verschließbarer Stahlschrank ausreichen, der gegen Entwendung gesichert ist? (sprich am Boden oder an der Wand befestigt?)

Geschrieben

Verankerung ist nicht gefordert. Im Prinzip würde eine verschließbare Holzkiste ausreichen.

Was mir noch einfiel:

Es ist nicht ratsam, Pulver in einem Tresor zu lagern. Im Falle des (Haus)Brandes stellt der Tresor auch eine prima Verdämmung dar.

Geschrieben
Sorry das stimmt nicht. Das Behältnis muß gegen Wegnahme gesichert sein.

373754[/snapback]

Floppy hat recht.

Pulver muss "nur gegen "Wegnahme" gesichert sein und das Behältnis (auch Holzkiste) ist ja in der Wohnung gegen Wegnahme gesichert.

Der Verankerungsquatsch kommt doch erst bei einer Klassifizierung ins Spiel. (WAFFENtresore)

Und das ist jetzt kein Rätselraten sondern FAKT. Ein Blick ins SprengG genügt.

Edit: Wobei ich mir schon vorstellen kann dass in Lehrgängen sich da gegenseitig hochgeschaukelt wird. ;) . Wie der Käse mit dem Doppelkoffer beim Transportieren.

Gefordert ist es trotzdem nicht

Geschrieben
Pulverlagerung nur in unbewohnten Räumen.

Bad, Keller, Abstellraum...

Jeweils mit Druckentlastungsflächen (Fenster), sonst verringert sich die lagerbare Menge auf die Hälfte.

MP

373796[/snapback]

Da habe ich jetzt auch noch eine Frage zu. Die Bücher die ich habe geben das für mich nicht eindeutig wieder.

Ich habe einen Carport in Holzständerbauweise und mit Dachpfannen gedeckt.

Daran anschließend einen Schuppen mit gleicher Bauweise. Wenn ich jetzt in dem Schuppen die Wände mit Steinwolle dämme und mit Trockenbauplatten auch von Innen verkleide, habe ich ja eingentlich eine Bauweise wie Sie bei modernen Energiesparhäusern üblich ist.

Darf ich dann in diesem unbewohnten Nebengebäude in einem separaten Schrank das Pulver lagern? (Natürlich sind dann keine anderen Brennbaren Stoffe in dem Raum vorhanden)

Gruß

Thomas

Geschrieben
Da habe ich jetzt auch noch eine Frage zu. Die Bücher die ich habe geben das für mich nicht eindeutig wieder.

Ich habe einen Carport in Holzständerbauweise und mit Dachpfannen gedeckt.

Daran anschließend einen Schuppen mit gleicher Bauweise. Wenn ich jetzt in dem Schuppen die Wände mit Steinwolle dämme und mit Trockenbauplatten auch von Innen verkleide, habe ich ja eingentlich eine Bauweise wie Sie bei modernen Energiesparhäusern üblich ist.

Darf ich dann in diesem unbewohnten Nebengebäude in einem separaten Schrank das Pulver lagern? (Natürlich sind dann keine anderen Brennbaren Stoffe in dem Raum vorhanden)

Gruß

Thomas

373838[/snapback]

Da bei den Kontroll-/Aufsichtsbehörden hier erhebliche Unterschiede in der Sichtweise bestehen würd ich mal mit dem zuständigen Amt sprechen und evtl. sogar eine Kontrolle durchführen lassen.

Kontrolle deshalb weil du im positiven Falle dann eine "Lagerstätte" (nicht "nur Aufbewahrungsraum" hättest und MEHR lagern dürftest als im NebenRAUM.

Ich erinnere an "mein" Gewerbeaufsichtsamt dass auf die betonierten Mülltonnenhäuschen schwört ;)

Geschrieben
Darf ich dann in diesem unbewohnten Nebengebäude in einem separaten Schrank das Pulver lagern? (Natürlich sind dann keine anderen Brennbaren Stoffe in dem Raum vorhanden)

373838[/snapback]

Warum nicht. Wenn es ein verschlossener Raum ist, spricht nichts dagegen. Im Gegenteil, im ungewohnten Gebäude erhöht sich im Gegensatz zum unbewohnten Nebenraum die Lagermenge auf 5 Kg, sonst 3 Kg. Aber daran denken, es muss ein Fenster als Druckentlastungsfläche vorhanden sein. Ansonsten halbiert sich die Menge. Kommt noch SP dazu, so ist die Lagermenge nochmals zu halbieren.

BTW: Fraglich ist nur, ob Dein Schuppen auch trocken ist, da wahrscheinlich unbeheizt. Mir wäre jedenfalls nicht wohl, einen Metallschrank nebst Pulver und reichlich Mun in meiner Garage zu lagern. Im Herbst ist es schon mal sehr feucht.

Geschrieben
BTW: Fraglich ist nur, ob Dein Schuppen auch trocken ist, da wahrscheinlich unbeheizt. Mir wäre jedenfalls nicht wohl, einen Metallschrank nebst Pulver und reichlich Mun in meiner Garage zu lagern. Im Herbst ist es schon mal sehr feucht.

373892[/snapback]

Na ja, Schuppen ist event. zu flach gestapelt.

Es ist ein 4x3m Raum Firsthöhe 2,80 m Dachneigung ca. 20°.

Holzrahmenbauweise auf Betonfundament mit 16 cm Wandstärke (wenn ich o.g. Dämmung noch mache).

Fußboden ist Beton mit Estrich, die Fugen zur Wand mit Acryl abgedichtet.

Fenster 1x1m Thermopen

Dach Betonziegel Braas.

Ist nicht wirklich ein Schuppen, sieht aber von außen so aus. :D

Geschrieben

Nochmal zur Verankerung der Behältnisse:

In der Richtlinie wird zwischen "sicheren" und "unsicheren" Räumen unterschieden.

In unsicheren Räumen ist das Behältnis vor Wegnahme zu sichern!

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